Reglement über das Halten von Hunden (Nr. 11.600), Anhörung zur Teilrevision

22. April 2009
Gestützt auf § 2a des Verwaltungs- und Organisationsreglements werden die Parteien und interessierte Organisationen zur Vernehmlassung eingeladen. Auch die Stimmberechtigten können eine Stellungnahme abgeben.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Stellungnahme bis Montag 4. Mai 2009 schriftlich oder per E-Mail dem Gemeinderat zugesandt resp. übermittelt sein muss. Stellungnahmen, die nach diesem Termin eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Übermittlung per E-Mail bitte an: tina.huber@muttenz.bl.ch


TRAKTANDUM 4
Reglement über das Halten von Hunden (Nr. 11.600), Teilrevision
Beilagen:
-Revidierter Text § 9 (übernächste Seite)
-Synoptische Darstellung (ganz hinten)

Ausgangslage
Nach der Gemeindeversammlung vom 20.3.2007, an welcher die Teilrevision des Reglements über das Halten von Hunden (Nr. 11.600) vom 29.10.1996 von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern genehmigt wurde, ist gegen einige Revisionspunkte beim Regierungsrat Beschwerde erhoben worden.

Der Regierungsrat hat mit Beschluss vom 10.2.2008 die meisten Beschwerdepunkte abgewiesen oder ist gar nicht darauf eingetreten. In einem Punkt erhielten die Beschwerdeführer Recht. Dieser bezog sich auf die Gebührenerhebung für gewerbsmässige Zucht. Da die Gemeinde, wie irrtümlich angenommen, keine besondere Gebührenart für die Tiere der Züchter festlegen darf, muss dieser Teil revidiert werden.

Die Beschwerdeführer waren mit dem Entscheid des Regierungsrates nicht zufrieden und gelangten mit einigen Beschwerdepunkten an das Kantonsgericht, welches die Angelegenheit an den Regierungsrat, mit der Anweisung erneut zu entscheiden, zurückwies.

Der zweite Beschluss des Regierungsrats erfolgte am 10.3.2009 und es wurde in zwei weiteren Punkten zu Gunsten der Beschwerdeführenden entschieden. Dabei handelte es sich einerseits um den höheren Gebührenrahmen, welcher ab dem zweiten Hund pro Haushalt gelten sollte, und andererseits um die Höhe des Gebührenrahmens für das Nachlösen eines Hundekennzeichens. Bei Letzterem argumentierte der Regierungsrat dahingehend, dass eine Erhöhung auf maximal CHF 50.-- nicht verhältnismässig sei, da sowohl die Kosten für das Kennzeichen als auch der Verwaltungsaufwand diesen Betrag nicht erreichen würden.


Gebühren ab dem zweiten Hund pro Haushalt
Zu diesem Punkt legte der Regierungsrat dar, dass eine höhere Gebühr im Sinne einer Lenkungsabgabe unter der Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips sehr wohl möglich sei. Allerdings bedürfe eine solche Regelung einer weiteren rechtlichen Grundlage, die den Lenkungszweck beschreibt.

Der Gemeinderat hat diesen Sachverhalts eingehend diskutiert. Eine Lenkungsabgabe auf kommunaler Basis würde lediglich die Hundehalter in der Gemeinde treffen. Die erhebliche Anzahl Personen, welche nicht in Muttenz wohnhaft sind, ihre Hunde aber auf dem Gemeindegebiet ausführen, verursachen ebenfalls Aufwand, bezahlen ihre Gebühren aber in ihrer Wohngemeinde. Das allfällige Ziel, die Gesamtheit der Hunde in vernünftigen Grenzen zu halten, würde dadurch nicht erreicht. Eine solche Regelung müsste als zwingende Vorgabe in die kantonalen Bestimmungen oder in ein Bundesgesetz aufgenommen werden um wirksam zu sein. Aufgrund dieser Überlegungen kommt der Gemeinderat zum Schluss, dass er auf eine Lenkungsabgabe verzichten will.

Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, § 9 des Reglements über das Halten von Hunden (Nr. 11.600) vom 29.10.1996 wie folgt zu ändern:

  • In lit. a. wird präzisiert, dass künftig für jeden Hund pro Haushalt die gleiche Gebühr bezahlt werden muss.
  • lit. b. und c., welche die zusätzlichen Hunde und die Gebühren für gewerbsmässige Zucht betreffen, werden gestrichen.
  • In lit. e wird bezüglich des Nachlösens eines Kennzeichens der Gebührenrahmen wieder auf CHF 10.-- bis 20.-- festgelegt.

Zugehöriges

Veranstaltung zum Thema
Gemeindeversammlung

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2009-06-16 Überweisungsschreiben Hundereglement Synopse Download 0 2009-06-16 Überweisungsschreiben Hundereglement Synopse
Einladung zur Gemeindeversammlung 16.6.2009, Erläuterungen und Antrag zur Teilrevision des Hundereglements.pdf Download 1 Einladung zur Gemeindeversammlung 16.6.2009, Erläuterungen und Antrag zur Teilrevision des Hundereglements.pdf