Quartierplanvorschriften Zum Park

22. Mai 2015
Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Raumplanungs- und Baugesetz § 7 und Anhörung gemäss Verwaltungs- und Organisationsreglement § 2a
Der Gemeinderat unterbreitet die obigen Quartierplanvorschriften Zum Park zur Mitwirkung und Anhörung. Die Quartierplanvorschriften liegen während 30 Tagen, vom 22. Mai 2015 bis und mit 22. Juni 2015, während den Öffnungszeiten in der Bauverwaltung zur Einsichtnahme auf. Ebenfalls ab 22. Mai 2015 stehen die Quartierplanvorschriften in digitaler Form auf der Gemeindewebsite www.muttenz.ch zur Verfügung.

Alle Mitwirkungseingaben sind während der Mitwirkungs- und Anhörungsdauer in schriftlicher Form bis spätestens 22. Juni 2015 (Datum Poststempel) an den Gemeinderat, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz, zu richten.

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44019_Ber01_Planungsbericht_Entwurf_Mitwirkung_Vorprufung.pdf Download 0 44019_Ber01_Planungsbericht_Entwurf_Mitwirkung_Vorprufung.pdf
44019_Pla01_Entwurf_Mitwirkung_Vorprufung.pdf Download 1 44019_Pla01_Entwurf_Mitwirkung_Vorprufung.pdf
10_750_Quartierplanreglement_Zum_Park_Mitwirkung.pdf Download 2 10_750_Quartierplanreglement_Zum_Park_Mitwirkung.pdf