Anhörung zur familienergänzenden Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz

23. Mai 2017
Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz (Nr. 15.250) und Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz (Nr. 15.251).
Stellungnahmen müssen bis Freitag, 16. Juni 2017, schriftlich dem Gemeinderat übermittelt sein.
Sehr geehrte Stimmberechtigte
Sehr geehrte Damen und Herren der Ortsparteipräsidien, der Sozial- und Gesundheitskommission sowie der interessierten Organisationen

Sie erhalten die Einladung zur Anhörung zum eingangs erwähnten Reglementsentwurf. Den Einwohnerinnen und Einwohnern steht dafür die Website der Gemeinde zur Verfügung.

A Ausgangslage
Seit vielen Jahren engagiert sich die Gemeinde Muttenz in der familienergänzenden Kinderbetreuung. Sie führt die zwei eigenen Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart und die Tagesfamilienvermittlung und unterstützt die Mittagstische Ost und West finanziell. Studien dazu belegen, dass ein gut ausgebautes Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung berufstätigen Müttern und Vätern sowie der Wirtschaft dient. Es bewirkt letztlich höhere Steuereinnahmen, weil die Eltern mehr arbeiten können und die Familienhaushalte so über ein grösseres Einkommen verfügen. Ein gut ausbebautes Kinderbetreuungsangebot zahlt sich grundsätzlich aus.
Seit dem 1.1.2017 sind die Gemeinden aufgrund des kantonalen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) verpflichtet, den Zugang zu einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot zu ermöglichen. Mit dem aktuell bestehenden Angebot wird der nachgefragte Bedarf nicht mehr abgedeckt. In den privaten Tagesheimen bezahlen die Eltern die Vollkosten, da diese nicht von der Gemeinde subventioniert werden. Das ist eine klare Ungleichbehandlung von steuerpflichtigen Muttenzer Eltern.
Die kantonalen Entwicklungen sowie die steigende Nachfrage in der Gemeinde hat der Gemeinderat bereits 2013 erkannt und im Rahmen der strategischen Zielsetzungen 2013-2017 folgendes Ziel festgelegt: «Die Strukturen der familienexternen Betreuung (Tagesheime, Tagesfamilien, Mittagstische, Tagesstruktur-Angebote der Schulen) sind analysiert und die Trägerschaften definiert.».
In Zukunft werden wo möglich Institutionen nicht mehr finanziell unterstützt, sondern es wird ein Unterstützungsbeitrag mit sogenannten Betreuungsgutscheinen pro betreutes Kind an die Erziehungsberechtigten ausgerichtet. Damit wird ein Wechsel von der bisherigen Objekt- zur Subjektfinanzierung vorgenommen.

B Aktuelle Situation
Von den rund 2'000 Muttenzer Kindern im Vorschul- und Schulalter bis Ende der Primarstufe werden 448 Kinder familienergänzend in einem Tagesheim oder bei Tagesfamilien betreut oder besuchen die Mittagstische Ost und West. Im Vorschulalter sind 37% in den gemeindeeigenen Tagesheimen, 50% in einem privaten Tagesheim in Muttenz und 13% in den umliegenden Gemeinden untergebracht. In der Primarstufe werden 129 Kinder in den beiden Tagesheimen betreut und 96 Kinder besuchen die Mittagstische OST und WEST. Weitere 30 Schulkinder werden in privaten Tagesheimen zwischen den Schulzeiten betreut.
Des Weiteren führt die Gemeinde Muttenz die Tagesfamilienvermittlung mit insgesamt 57 Kindern aus 42 Familien.
Der finanzielle Aufwand für die Organisation und Führung der Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart umfasst jährlich rund CHF 1.4 Mio. netto für den Frühbereich und die schulergänzende Betreuung in den gemeindeeigenen Liegenschaften. Die beiden Mittagstische OST und WEST werden bisher mit einem Betrag von jährlich rund CHF 70’000 unterstützt.

C Zukünftige familienergänzende Kinderbetreuung
Gemeinde wurde das «Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung» erarbeitet. Ziel war es, die Thematik in einer einzigen rechtlichen Grundlage zusammen zu fassen.
Künftig sollen alle anspruchsberechtigten Erziehungsberechtigten bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 120'000.00 in einem abgestuften System unterstützt werden. Das massgebende Einkommen setzt sich aus dem steuerbaren Einkommen sowie 20% des steuerbaren Vermögens, Einkaufsbeiträgen in die Säulen 2 und 3a und dem Liegenschaftsunterhalt zusammen. Da zukünftig alle Muttenzer Kinder in allen Betreuungsinstitutionen einkommensabhängig subventioniert werden, muss der Subventionsschlüssel überarbeitet werden, was zu einer leichten Kostensteigerung für einzelne Eltern führen wird:
Siehe dazu die Einkommens- und Kostengrafik unter Dokumente
Gemäss der Analyse der Steuerdaten haben rund ¾ aller Familien ein massgebendes Einkommen unter CHF 120'000.00 und sind damit aufgrund ihres Einkommens künftig anspruchsberechtigt (sofern sie das notwendige Erwerbspensum vorweisen können). Durch die Einführung der Subjektfinanzierung und damit der gerechteren Verteilung der Subventionen kann davon ausgegangen werden, dass die Anzahl der Nachfragenden zunehmen wird. Gemäss den Hochrechnungen wird im ersten Jahr nach der Umstellung mit einem Gesamtaufwand von CHF 1.35 Mio. gerechnet werden. Dieser steigt im Folgejahr auf CHF 1.55 Mio. resp. im dritten Jahr auf CHF 1.65 Mio. an.
Für die Abwicklung der Betreuungsgutscheinanträge muss gemäss Erfahrungswerten mit 2.5 Stunden pro Dossier und Jahr gerechnet werden. Die Prüfung der Anträge, insbesondere der Angaben zum Einkommen, kann in Zusammenarbeit mit der Steuerabteilung erfolgen. Die Gemeinde geht von einem künftigen Aufwand von total 40 Stellenprozenten aus.
Des Weiteren muss zur effizienten Abwicklung der Administration eine Software angeschafft werden. Hierbei werden mögliche Synergien mit der Gemeinde Birsfelden momentan geprüft. Gemäss ersten Abklärungen muss mit einem Initialaufwand von CHF 25'000.00 und wiederkehrenden Kosten von ca. CHF 3'500.00 jährlich gerechnet werden.

D Muttenzer Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart sowie Tagesfamilienvermittlung
Im Zuge des Wechsels von der Objekt- auf die Subjektfinanzierung sollen die Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart in eine private Trägerschaft überführt werden. Obwohl das kantonale Gesetz auch eine Mischvariante der Objekt- und Subjektfinanzierung ermöglicht, ist es der Gemeinde aus finanziellen Gründen nicht möglich, sowohl eigene Tagesheime als auch Betreuungsgutscheine zu subventionieren. Dies übersteigt die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde.
Die Nachfrage nach Plätzen ist gross und die Betreuung in unseren Tagesheimen beliebt. Die Überführung in eine private Trägerschaft soll jedoch nicht um jeden Preis geschehen. Die Anforderungen an die künftige Trägerschaft sind hoch. Sie muss einerseits einen langfristigen Betrieb sicherstellen und andererseits einen Leistungsausweis in der Führung von familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungseinrichtungen vorweisen. Die Überführung ist auf 1.1.2018 geplant.
Im Gegensatz zu den Tagesheimen wird aus heutiger Sicht die Tagesfamilienvermittlung weiterhin Teil der Gemeinde bleiben.

E Aufbau der schulergänzenden Betreuung
Der Ausbau des Angebots zu einem bedarfsgerechten Angebot wird in den nächsten Jahren zusammen mit privaten Anbietern in Angriff genommen. Mit dem vorliegenden Reglement soll die Rechtsgrundlage dafür bereits geschaffen werden.

F Verordnung
Wir machen darauf aufmerksam, dass die beiliegende gemeinderätliche Verordnung nur zur Information dient und nicht Teil der Vernehmlassung ist.

G Termin für Ihre Vernehmlassungsantwort
Bitte beachten Sie, dass Ihre Stellungnahme bis Freitag, 16. Juni 2017, schriftlich oder per E Mail dem Gemeinderat zugesandt resp. übermittelt sein muss. Stellungnahmen, die nach diesem Termin eintreffen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Übermittlungen per E-Mail bitten wir Sie an GR_Sekretariat@muttenz.bl.ch zu richten.
Bitte beachten Sie auch, dass Ihre Stellungnahme auf dem Internet ohne Änderungen publiziert wird.
Ihrer Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen und grüssen Sie freundlich.

IM NAMEN DES GEMEINDERATES
Der Präsident: Peter Vogt
Der Verwalter: Aldo Grünblatt

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