Quartierplanung Schulstrasse
Gestützt auf § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz liegen die Quartierplanvorschriften Schulstrasse (Pläne und Reglement) während 30 Tagen, vom 31. März 2006 bis 30. April 2006, in der Bauverwaltung Muttenz während den üblichen Öffnungszeiten auf.
Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagezeit im Doppel dem Gemeinderat einzureichen.
Zugehöriges
- Veranstaltung zum Thema
- Gemeindeversammlung