22. November 2005
Aktuell
Die Gemeindeversammlung entschied am 22. November 2005 über die Revision der Nutzungsplanung Gemeindeversammlungseinladung mit Unterlagen, Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Diese Beschlüsse wurden vom Regierungsrat am 18. März 2008 mit Ausnahmen genehmigt. Nach Ablauf der Beschwerdefrist ist die revidierte Nutzungsplanung rechtskräftig. Das genehmigte Zonenreglement Siedlung steht zum Download zur Verfügung: Rubrik Verwaltung/Reglemente und Erlasse/10.700 Zonenreglement Siedlung.

Mutation Zonenreglement Siedlung
Die Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2008 hat die Mutationen des Zonenreglement Siedlung vom 22.11.2005 beschlossen. Die Öffentliche Auflage fand vom 12. Januar bis 11. Februar 2009 statt. Insgesamt sind zwei Einsprachen eingegangen, diese werden nun durch den Gemeinderat soweit als möglich auf dem Wege der Verständigung erledigt. Über die unerledigten Einsprachen entscheidet der Regierungsrat als Beschwerdebehörde.


Siehe auch:
- 24.10.2008 Mutation Zonenreglement Siedlung, Mitwirkungsbericht: Oeffentliche Mitwirkung 1.7.–31.7.2008
- 14.04.2008 Die Gemeinde informiert: Revidierte Nutzungsplanung ist rechtskräftig / Revision Nutzungsplanung Landschaft in die Wege geleitet


Was ist eine Nutzungsplanung?
Die kommunale Nutzungsplanung ist ein grundlegendes Instrument für die Gestaltung und die Entwicklung der Gemeinde. Sie legt die mögliche bauliche Nutzung und Gestaltung ebenso fest wie den Spielraum für die wirtschaftliche Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft.

Weshalb braucht es eine Planungsrevision?
Wie alles ist auch die Gemeindeentwicklung einem steten Wandel unterworfen. Es entstehen neue Bedürfnisse und Einstellungen. Technische Innovationen erlauben neue Bauformen oder tragen dazu bei, die Energieeffizienz der Bauten zu erhöhen. Auf Änderungen dieser Art muss die Nutzungsplanung eine Antwort geben.

Die kommunale Nutzungsplanung muss aber auch Gesetzesänderungen berücksichtigen, die vom Bund oder vom Kanton vorgenommen werden. Die Revision des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) von 1999 fordert eine Anpassung der kommunalen Vorschriften innerhalb von fünf Jahren. Der heute gültige Strassennetzplan stammt aus dem Jahr 1979 und muss ebenfalls den neuen Richtlinien des Kantons angepasst werden.

Zugehöriges

Veranstaltung zum Thema
Gemeindeversammlung