Anhörung zur Aufhebung der Leistungsvereinbarung Schulpsychologischer Dienst Muttenz

8. Februar 2013
Muttenz, 12. März 2013: Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen sind an dieser Stelle öffentlich einsehbar.
Einladung zur Anhörung gemäss § 2a Absätze 2 und 3 des Verwaltungs- und Organisationsreglements der Gemeinde Muttenz vom 23.11.1999

Sehr geehrte Stimmberechtigte
Sehr geehrte Damen und Herren

Sie erhalten die Einladung zur Anhörung zur eingangs erwähnten Aufhebung der Leistungsvereinbarung Nr. 12.710. Den Einwohnenden steht dafür die Website der Gemeinde zur Verfügung; auch Sie sind eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben.

A Ausgangslage
Mit dem Schulgesetz vom 26.4.1979 wurde die Möglichkeit geschaffen, Aufgaben des kantonalen Schulpsychologischen Dienstes (SPD) an die Gemeinden zu übertragen (Schulgesetz § 67) und dafür Beiträge auszurichten (Schulgesetz § 144). Die Aufgabe wurde über ungefähr 25 Jahre vom Schulpsychologen Dr. Toni Fuchs an der Hauptstrasse 62 in Muttenz ausgeführt. Toni Fuchs trat 2005 in den Ruhestand und als sein Nachfolger konnte auf den 1.7.2005 Walter Baumann, lic. phil. I gewonnen werden. Seither befinden sich die Räumlichkeiten des Schulpsychologischen Dienstes (nachfolgend: SPD) an der Hauptstrasse 52 in Muttenz.

Im Kanton Basel-Landschaft führte nur Muttenz als grösster und Allschwil als zweitgrösster Schulträger einen gemeindeeigenen SPD. Allschwil koppelte diesen Dienst von Anfang an mit einer unentgeltlichen Erziehungsberatung, während Muttenz erst seit Januar 2013 eine eigene Erziehungsberatung mit einem Jahrespensum von 300 Beratungsstunden anbietet.

Jahresberichte und Statistiken des SPD schlüsseln den Aufwand von 1‘750 Arbeitsstunden pro Jahr zum Wohle von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrpersonen in Fallzahlen, Beratungshintergrund und Bedarf nach Schulstufen auf. Der kantonale Beitrag an die kommunalen Kosten betrug über die Jahre ca. 1/3 des Aufwands, d.h. die Leistungen des SPD für die Abklärungen und Beratungen der Oberstufen-Schüler/innen und zu 2/3 wurde der Aufwand durch die Gemeindefinanzen gedeckt, die als Schulträger für Kindergarten und Primarschule zählt.

Am 5.1.2012 gelangte der Regierungsrat und Direktionsvorsteher für die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Kanton Basel-Landschaft (BKSD) Urs Wüthrich-Pelloli an die Einwohnergemeinde Muttenz. Thema war die Überprüfung der Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton und der Gemeinde Muttenz.Dabei möchte der Kanton keine neue Rechtsgrundlage für die Auslagerung schulpsychologischer Dienste an die Gemeinden erarbeiten und konsequenterweise die vollständige Kantonalisierung des SPD anstreben. In einer mittelfristig zu erfolgenden Umsetzung sollen die beiden gemeindeeigenen Dienste Muttenz und Allschwil in den kantonalen SPD überführt werden.

Allschwil wollte auf Anfrage keinen gemeinsamen Vorstoss mit Muttenz beim Kanton erwirken und nahm im Vorfeld Verhandlungen mit der BKSD auf.

Am 5.11.2012 fand eine Besprechung mit folgenden Personen statt: Departementsvorsteherin für Bildung/Kultur/Freizeit (BKF) Franziska Stadelmann, Gemeindeverwalter Sebastian Helmy, Abteilungsleiterin BKF Ursula Beller, Dienststellenleiter für den SPD Martin Brunner und Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli.Gesprächsinhalt war auch, aber nicht nur, ob der Kanton denn gewillt ist, eine Garantie für einen SPD Standort in Muttenz zu geben. Eine verbindliche Antwort ist noch ausstehend.

B Handlungsspielraum
Betreffend den SPD hat die Einwohnergemeinde Muttenz mit dem Kanton eine Vereinbarung getroffen (in Kraft per 01. Januar 1995). Inhalt derselben ist unter anderem die Übertragung des SPD an die Gemeinde. Indes kann diese Vereinbarung (von beiden Seiten) aufgelöst werden. Damit kann der Kanton der Gemeinde die (kantonale) Aufgabe entziehen- dies auch dann, sollte die Gemeinde ihre eigene Leistungsvereinbarung nicht auflösen wollen. Damit hat die Gemeinde in diesem Zusammenhang keinen Handlungsspielraum.

C Weiteres Vorgehen
Herr Walter Baumann, lic. phil. I plant seine Pensionierung per Ende 2015. Vorliegend muss die Leistungsvereinbarung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 12 Monaten per Ende Schuljahr 2014/2015 gekündigt werden. Darüber hat die Gemeindeversammlung zu entscheiden.

D Termin für Ihre Vernehmlassungsantwort
Bitte beachten Sie, dass Ihre Stellungnahme bis Freitag, 8. März 2013, schriftlich oder per E-Mail dem Gemeinderat zugesandt resp. übermittelt sein muss. Stellungnahmen, die nach diesem Termin eintreffen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Übermittlung per E-Mail bitte an: GR_Sekretariat@muttenz.bl.ch

Bitte beachten Sie auch, dass Ihre Stellungnahme auf dem Internet ohne Änderungen publiziert wird.

Für Ihre Kenntnisnahme danken wir bestens.

IM NAMEN DES GEMEINDERATES
Der Präsident: Peter Vogt
Der Verwalter: Sebastian Helmy

Dokumente
Die bestehende Leistungsvereinbarung Schulpsychlogischer Dienst Muttenz finden Sie in der Rubrik Onlineschalter/Reglemente, Erlasse, Pläne .

Zugehöriges

Veranstaltung zum Thema
Gemeindeversammlung

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