Anhörungseinladung zur Teilrevision des Reglements über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen der Gemeinde Muttenz

8. August 2011
Gemäss § 2a des Verwaltungs- und Organisationsreglements werden die Bevölkerung, die Muttenzer Ortsparteien, die Behörden und Kommissionen sowie die interessierten Organisationen bei Vorlagen, welche den Erlass oder Änderungen von Reglementen betreffen, in das Anhörungsverfahren einbezogen und zur Mitwirkung eingeladen.

Marie Louise Simmendinger reichte an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2010 einen Antrag gemäss § 68 des Gemeindegesetzes ein. Der Antrag hat die Änderung von § 3 des Reglements über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen der Gemeinde Muttenz (Nr. 11.101) und die Anpassung der Gebühren für Tages- und Nachtparkierung zum Gegenstand.

§ 3 Festlegung der Gebiete
Die Gemeindeversammlung legt die Gebiete fest, in welchen das unbeschränkte Parkieren in blauen Zonen ermöglicht werden soll.

Der Gemeinderat hat seine ablehnende Haltung zu diesem Antrag an der Gemeindeversammlung vom 22. März 2011 bereits dargelegt und die Nichterheblicherklärung beantragt. Im Rahmen der Diskussion an der Gemeindeversammlung wurde indes der Antrag von Marie Louise Simmendinger als erheblich erklärt.  Mit der vorliegenden Teilrevision wird das Gesuch der Antragstellerin vollumfänglich erfüllt, was auch dem Willen der Gemeindeversammlung vom 22. März 2011 entspricht. Die ablehnende Stellungnahme zu dieser Teilrevision ist im Begleitschreiben dargelegt.
Dem Begehren der Antragstellerin, die Gebühren für Tages- und Nachtparkierung in Abgleichung mit den Nachbargemeinden zu gestalten, ist der Gemeinderat nachgekommen. (Siehe Dokument zum Download). Der Auftrag ist erfüllt und bedarf keiner weiteren Behandlung.

Wie können sich die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen an der Anhörung beteiligen?
Die Ortsparteien, Behörden, Kommissionen und interessierten Organisationen und die Einwohner und Einwohnerinnen können bis am Freitag, 9. September 2011 ihre Stellungnahmen dem Gemeinderat zukommen lassen; entweder per E-Mail an tina.huber@muttenz.bl.ch oder auf dem Postweg an die Adresse: Gemeinderat, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz. Nach diesem Zeitpunkt eintreffende Stellungnahmen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Muttenz, 5. August 2011
DER GEMEINDERAT

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