Anhörungseinladung zur Teilrevision von Gemeindeordnung und Verwaltungs- und Organisationsreglement bis 22. Juli 2011

20. Juni 2011
Aufteilung des Orts- und Sekundarschulrates in einen Kindergarten- und Primarschulrat und einen Sekundarschulrat --- Reduzierung Anzahl Wahlbüros
Der bisherige Orts- und Sekundarschulrat wird aufgeteilt in einen Kindergarten- und Primarschulrat und in einen Sekundarschulrat. Ausserdem wird die in der Gemeindeordnung festgelegte Anzahl Wahlbüros reduziert. Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung zur Anhörung der dazu erforderlichen Änderungen der Gemeindeordnung und des Verwaltungs- und Organisationsreglements ein.

Ausgelöst durch die öffentliche Diskussion um den Wahlmodus für die Sekundarschulräte hat der Schulrat dem Gemeinderat die Aufteilung des heutigen Orts- und Sekundarschulrates in zwei Schulräte empfohlen. Dieser Empfehlung ist der Gemeinderat gefolgt, denn einerseits wird die Arbeitsbelastung der Schulratsmitglieder so minimiert und andererseits ist einen Trennung nach Trägerschaft sinnvoll. Der Gemeinderat wird der Gemeindeversammlung am 20. Oktober 2011 die entsprechenden Änderungen der Gemeindeordnung und des Verwaltungs- und Organisationsreglements zur Beschlussfassung vorlegen. Somit ist künftig der Sekundarschulrat (Mitgliederanzahl wird vom Kanton festgelegt) für die vom Kanton finanzierte Sekundarschule zuständig, und der Kindergarten- und Primarschulrat mit neu 7 statt 11 Mitgliedern regelt gestützt auf die Bildungsgesetzgebung die Angelegenheiten des über die Gemeindefinanzen getragenen Kindergarten- und Primarschulbereichs. Der Musikschulrat wird wie bisher für die Allgemeine Musikschule Muttenz zuständig sein. Neu sollen alle Schulräte nach dem Mehrheitswahlverfahren gewählt werden.

Gleichzeitig mit der Aufteilung des Schulrates soll in der Gemeindeordnung eine Flexibilität bei der Zahl der Wahlbüros und deren Mitglieder eingeführt werden. Aufgrund der rückläufigen Frequentierung der Wahlbüros braucht es nämlich nicht mehr fünf Wahlbüros.

Vorbehältlich der Zustimmung der Gemeindeversammlung wird die Urnenabstimmung über die Teilrevision der Gemeindeordnung im Januar 2012 erfolgen.

Einladung zur Anhörung
Gemäss § 2a des Verwaltungs- und Organisationsreglements werden die Muttenzer Ortsparteien, die Behörden und Kommissionen, die Bevölkerung sowie die interessierten Organisationen bei Vorlagen, welche den Erlass oder Änderungen von Reglementen betreffen, in das Anhörungsverfahren einbezogen und zur Mitwirkung eingeladen. Der Gemeinderatsbeschluss Nr. 342 vom 15.6.2011 mit den geplanten Änderungen ist abrufbar über diese Webseite unten (Dokumente): Vernehmlassung Aufteilung Orts- und Sekundarschulrat_Anzahl Wahlbüros.

Wie können sich die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen an der Anhörung beteiligen?
Die Ortsparteien, Behörden, Kommissionen und interessierten Organisationen und die Einwohner und Einwohnerinnen können bis am Freitag, 22. Juli 2011 Ihre Stellungnahmen dem Gemeinderat zukommen lassen entweder per E-Mail an tina.huber@muttenz.bl.ch oder auf dem Postweg an die Adresse: Gemeinderat, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz. Nach diesem Zeitpunkt eintreffende Stellungnahmen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Muttenz, 20. Juni 2011
DER GEMEINDERAT

Zugehöriges

Veranstaltung zum Thema
Gemeindeversammlung

Zugehörige Objekte

Name
Vernehmlassung_Aufteilung_Orts-_und_Sekundarschulrat_Anzahl_Wahlbueros.pdf Download 0 Vernehmlassung_Aufteilung_Orts-_und_Sekundarschulrat_Anzahl_Wahlbueros.pdf