Als vom Souverän gewählte Behörde regelt der Sekundarschulrat die Belange der Sekundarschule. Trägerschaft der Sekundarschule ist der Kanton Basel-Landschaft. Verkürzte Amtsperiode: 1.1.2021 - 31.7.2024 Aufgaben eines Schulrates - Bringt Anliegen der Erziehungsberechtigten in die Schule ein
- Ist Anstellungsbehörde der Schulleitung
- Nimmt auf Antrag der Schulleitung unbefristete Anstellungen von Lehrpersonen vor
- Genehmigt das Schulprogramm
- Ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung
- Kann für Schüler/Schülerinnen Jokertage festlegen
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