Als vom Souverän gewählte Behörde regelt der Sekundarschulrat die Belange der Sekundarschule.
Trägerschaft der Sekundarschule ist der Kanton Basel-Landschaft.

Verkürzte Amtsperiode: 1.1.2021 - 31.7.2024

Aufgaben eines Schulrates
  • Bringt Anliegen der Erziehungsberechtigten in die Schule ein
  • Ist Anstellungsbehörde der Schulleitung
  • Nimmt auf Antrag der Schulleitung unbefristete Anstellungen von Lehrpersonen vor
  • Genehmigt das Schulprogramm
  • Ist Beschwerdeinstanz bei Entscheiden der Schulleitung
  • Kann für Schüler/Schülerinnen Jokertage festlegen

Personen

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