Die Sozialhilfebehörde ist zuständig
Sprechstunden mit der Präsidentin der Sozialhilfebehörde können über die Sozialen Dienste vereinbart werden, Telefon siehe oben oder unten. Für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen vereinbaren Sie im Voraus einen Sprechstundentermin mit einer/m diplomierten Sozialarbeiter/in bei: Protokollführung für die Sozialhilfebehörde: König Claudia, Sachbearbeiterin Soziale Dienste/Gesundheit Amtsperiode Sozialhilfebehörde 1.1.2021 bis 31.12.2024
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