Innerhalb der Stiftung besteht für den Arbeitgeber eine separate Vorsorgekasse. Die Vorsorgekasse wird paritätisch verwaltet durch einen Kassenvorstand, welcher sich aus mindestens 2 Mitgliedern (Arbeitnehmer- / Arbeitgebervertreter) zusammensetzt. Die Organisation des Kassenvorstandes ist im Organisationsreglement umschrieben.
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