Gemeindepräsidentin Franziska Stadelmann in Stiller Wahl gewählt

13. Mai 2020

Der Gemeinderat hatte den Wahltermin für die Wahl des Gemeindepräsidiums für die nächste Amtsperiode vom 1. Juli 2020 – 30. Juni 2024 ursprünglich auf den 17. Mai 2020 angesetzt. Aufgrund der Corona-Krise hatte der Regierungsrat am 22. März 2020 die Abstimmungs- und Wahltermine im ersten Semester abgesagt. Gestützt auf die Empfehlung der Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft ordnete der Gemeinderat den neuen Termin für die Wahl des Gemeindepräsidiums auf den 28. Juni 2020 an. Für die Wahl des Gemeindepräsidiums ist die Stille Wahl gemäss Gemeindeordnung möglich.

Bis zur gesetzlichen Frist vom 11. Mai 2020, 17.00 Uhr, ist für die Wahl des Gemeindepräsidiums auf der Gemeindeverwaltung nur ein Wahlvorschlag eingegangen. Mit diesem Wahlvorschlag wurde Frau Franziska Stadelmann (CVP) als Gemeindepräsidentin nominiert. Die Unterschriften auf dem Wahlvorschlag wurden von der Gemeindeverwaltung kontrolliert und für gültig erklärt. Die Voraussetzungen für eine stille Wahl sind somit erfüllt.

Da keine weiteren Wahlvorschläge eingereicht wurden, kann die Gemeindekommission als Erwahrungsinstanz nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist das Wahlergebnis verbindlich feststellen.

Gegen diese Wahl kann innert 3 Tagen (bis Montag, 18. Mai 2020) seit Veröffentlichung gemäss § 83 Absatz 1 u. 3 Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120) Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft erhoben werden.

 

Gemeindeverwalter-Stv.
Muttenz, 13. Mai 2020