Coronavirus - Lockerungsmassnahmen auf Gemeindeebene

11. Mai 2020
Lockerungsmassnahmen auf Gemeindeebene - „Muttenz loost zue“-Telefon

Der Bundesrat lässt ab 11. Mai Lockerungsmassnahmen zu. So können nun alle KMU-Betriebe wieder öffnen und die Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe kehren für den Unterricht ins Klassenzimmer zurück. Auch die Vereine können ihre Trainings wieder aufnehmen. Für den Sportbereich stehen in Muttenz die meisten kommunalen Einrichtungen unter klar definierten Bedingungen ab Mittwoch, 13. Mai wieder eingeschränkt zur Verfügung.

Übergeordnetes Recht gilt.

Es gilt die aktuelle COVID-19-Verordnung des Bundesrates. Die folgenden Grundsätze sind einzuhalten:

  • Einhaltung der Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
  • Social-Distancing (2 m Mindestabstand zwischen allen Personen; 10 m2 pro Person; kein Körperkontakt)
  • Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe. Wenn möglich gleiche Gruppenzusammensetzung und Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.
  • Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten.

Eine Ausnahme bildet der Leistungssport, für welchen die Vorgaben des Bundesamtes für Sport gelten.

Ohne Schutzkonzept geht es nicht.

Als Anlagebetreiber verlangt der Gemeinderat von jedem Verein, der die Gemeindeanlagen benutzen will, ein Schutzkonzept. Die Schutzkonzepte sind an raumreservation@muttenz.bl.ch einzureichen.

Die Turnhallen, Aussenanlagen und die Sportanlage Margelacker werden ab 13. Mai geöffnet.

Der Gemeinderat öffnet unter den vorstehenden Bedingungen folgende Anlagen für den Trainingsbetrieb von Vereinen und sporttreibenden Gruppierungen von Montag bis Freitag. Die Schulnutzung der Anlagen ist möglich. Bei den Anlagen sind Plakate angebracht, die zu beachten sind.

Turnhallen Breite, Donnerbaum, Gründen, Margelacker, Hinterzweien
Genutzt werden können die Turnhallen abgestuft nach deren Grösse:

  • 1-fach Turnhalle: max. 2 Gruppen à 5 Personen

  • 2-fach Turnhalle: max. 3 Gruppen à 5 Personen

  • 3-fach Turnhalle: max. 4 Gruppen à 5 Personen

  • Die gekennzeichneten Toiletten

Geschlossen bleiben die Garderoben und Duschen sowie die Aufenthaltsbereiche.

Sportanlage Margelacker
Genutzt werden können die Rasenflächen mit max. 4 Gruppen à 5 Personen pro Normspielfeld und die gekennzeichneten Toiletten. Auch die Leichtathletikanlagen stehen zur Verfügung.

Geschlossen bleiben alle Anlageteile, die nicht explizit erwähnt sind, insbesondere die Garderoben, Duschen, Clubräume und Aufenthaltsbereiche sowie die Tribüne und die Terrasse.

Beachvolleyballanlage
Die Beachvolleyballanlage darf genutzt werden.

Aussenanlagen
Genutzt werden können Rasenflächen: max. 4 Gruppen à 5 Personen pro Normspielfeld.

Geschlossen bleiben alle Anlageteile, die nicht explizit erwähnt sind

Hallenbad bleibt noch geschlossen
Über die Öffnung des Hallenbads entscheidet der Gemeinderat an seiner Sitzung vom kommenden Mittwoch. Die Kommunikation darüber erfolgt über www.muttenz.ch.

Weiterhin geschlossen bleiben das Bauernhausmuseum und das Ortsmuseum sowie das Jugend- und Kulturhaus FABRIK.


„Muttenz loost zue“-Telefon

Von Gründonnerstag, 9. April bis zum 8. Mai 2020 stand der Bevölkerung ein telefonisches Gesprächsangebot zur Verfügung. Menschen jeglichen Alters, Zivilstand, unabhängig von Nationalität oder Konfession konnten sich bei persönlichen Anliegen und Fragen telefonisch über die Nummer 061 555 10 20 an ein Team von Freiwilligen wenden.

Da sich die Situation entspannt hat und viele der ehrenamtlich tätigen Personen ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen können, wurde der Betrieb von „Muttenz loost zue“ beendet.

Der Gemeinderat dankt allen, die sich bei „Muttenz loost zue“ engagierten ganz herzlich.

Muttenz, 11. Mai 2020

DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)