Ordentliches eisenbahnrechtliches Plangenehmigungsverfahren
Planvorlage der Schweizerischen Bundesbahnen betreffend
STEP AS 25 Pratteln Zugfolgezeitverkürzung Variante 0+
Gemeinden | Muttenz und Pratteln | |
Gesuchstellerin | Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur Projekte Olten, Bernhard Nyffenegger, Bahnhofstrasse 12, 4600 Olten | |
Gegenstand |
Im Rahmen des Ausbauschritts STEP AS25 soll die S-Bahnlinie S3 auf einen 15-Minutentakt verdichtet werden. Es ist eine Zugfolgezeitverkürzung auf der Linie 500 Basel SBB – Liestal durch Blockverdichtung sowie eine Optimierung der Signalisierung auf dem Fahrweg Muttenz-Pratteln-Frenkendorf vorgesehen. Es werden bestehende Signale verschoben sowie neue Signale erstellt. Zudem wird die Fahrleitung angepasst. Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen. |
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Verfahren | Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV). | |
Öffentliche Auflage | Die Planunterlagen können vom 25. Mai 2020 bis 23. Juni 2020 während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Muttenz eingesehen werden. | |
Aussteckung | Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen (Terrainveränderungen, Rodungen, Rechtserwerb etc.) werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert. | |
Einsprachen |
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Bern, 22. Mai 2020
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern