Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe*

30. April 2020
Gemäss aktueller Wetterprognose wird es weitere Niederschläge geben und die kühleren Temperaturen bleiben bestehen. Deshalb verfügt der Kantonale Krisenstab ab morgen Freitag im Wald und in Waldesnähe* ein bedingtes Feuerverbot. Die Waldbrandgefahrenstufe wird für den ganzen Kanton gesenkt auf die Stufe 3 (erheblich).

Die Wetterlage der vergangenen Tage hat zu einer Entspannung geführt. Weil es gemäss aktueller Wetterprognose weitere Niederschläge geben wird und die kühleren Temperaturen bestehen bleiben, gilt ab morgen Freitag, 1. Mai 2020, ein bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe*. Feuer wird nur auf festeingerichteten Feuerstellen toleriert, jeweils mit der angebrachten Vorsicht. Es ist verboten brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Der Kantonale Krisenstab ruft die Bevölkerung auf, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brände zu vermeiden.

Folgende Verhaltenshinweise sind zu beachten:

• Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen

• Feuer jederzeit unter Kontrolle halten

• Funkenwurf sofort löschen

• Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen

• Bei starkem oder böigen Wind auf Feuer verzichten

• Keine Raucherwaren wegwerfen

• Kein Waldrestholz nach einer Schlagräumung verbrennen

• Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist grundsätzlich verboten

Die lokale Waldbrandgefahr kann von der angegebenen generellen Waldbrandgefahr abweichen, insbesondere in südost- bis südwestexponierten Lagen. Bei zunehmendem Wind oder in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation kann die Waldbrandgefahr lokal höher sein. Den Gemeinden steht es deshalb frei, aufgrund der lokalen Situation die Massnahmen zu verschärfen.

Die moderaten Regenfälle in den vergangenen Tagen haben derzeit auch zu einer Entspannung bei der Wasserführung der Oberflächengewässer geführt. Auf Grund der Wetterprognose darf gehofft werden, dass die Wasserführung in den kommenden Tagen nochmals etwas zunimmt, sodass sie sich vorderhand auf zwar eher niedrigem Niveau, aber dennoch klar stabilisiert.

Webseite Waldbrandgefahr

* Waldesnähe:
Gemäss kantonaler Information vom 24. April 2020 gilt für den Begriff „Waldesnähe“ ein Abstand von 50 Metern vom Waldrand, ausgenommen davon ist das Siedlungsgebiet.

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Medienmitteilung Waldbrandgefahr 30.04.2020 Download 0 Medienmitteilung Waldbrandgefahr 30.04.2020