Coronavirus - Empfehlungen des Bundes für die Kehrichtentsorgung

20. April 2020

Auch in der aktuellen Pandemielage ist für die ordentliche Entsorgung der Siedlungsabfälle gesorgt. Dabei soll für die Bevölkerung und für die Mitarbeitenden der Entsorgungsunternehmungen das Risiko einer Corona-Übertragung minimiert werden. Das Bundesamt für Gesundheit BAFU gab deswegen am 7. April 2020 für den Umgang mit Kehricht folgende Empfehlungen ab:

Kehrichtsammlung

- Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.

- Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenzupressen verknotet und in den Abfallsack im Kehrichtkübel gegeben. Es soll vermieden werden, dass Abfallsäcke offen herumstehen.

- Volle Abfallsäcke werden anschliessend wie üblich als Hauskehricht entsorgt.

- Die Abfalltrennung in Privathaushalten ist wie anhin weiterzubetreiben.

Ausnahme

In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll die Abfalltrennung ebenfalls weitergeführt werden. Die separat gesammelten Abfälle dürfen aber nicht von unter Quarantäne stehenden Personen in die Sammelstellen gebracht, sondern sollen zuhause gelagert werden, sofern es die Platzverhältnisse erlauben. Wo dies nicht möglich ist, kann auf die Abfalltrennung verzichtet und alle Haushaltabfälle (auch Grüngut) mit dem Kehricht entsorgt werden.

Öffentliche Sammelstellen

- Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gelagert werden.

- Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.