Coronavirus - Massnahmen und Umsetzung auf Gemeindeebene

23. März 2020

Das Leben in unserer Stadt/unserem Dorf hat sich in den letzten Tagen und Wochen verändert. Wir alle wurden mit Massnahmen konfrontiert, die unseren Alltag stark einschränken. Das Ziel dieser Massnahmen ist nach wie vor die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen. Das verunsichert, belastet und wirft gesundheitliche und soziale Fragen auf. Der Gemeinderat nimmt die aktuelle Situation sehr ernst und setzt alles daran, die von Bund und Kanton veranlassten Massnahmen zum Schutz ihrer Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Mitarbeitenden konsequent umzusetzen. Nachstehend führen wir die wichtigsten kommunalen Massnahmen auf.

Informationskanäle
Amtliche Mitteilungen werden im Amtsanzeiger und auf der Website der Gemeinde veröffentlicht.
Um der Bevölkerung möglichst aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen, informiert der Gemeinderat zur Stunde primär über die Gemeinde-Webseite. Zuvorderst erscheinen immer die vier aktuellsten Mitteilungen. Alle kommunalen Informationen betreffend der Coronavirus-Pandemie werden auf der Webseite „Im Ereignisfall“ (s. Direktlink Coronavirus) zusammengefasst.

Weitere Informationen erfolgen über den wöchentlichen Muttenzer Anzeiger und die monatlich erscheinende Grossausgabe des Muttenzer Anzeigers (Amtsanzeiger), welche in alle Haushaltungen zugestellt wird. Die lokalen Medien erhalten unsere Medienmitteilungen ebenfalls.

Die Schulleitung der Primarstufe (Kindergärten und Primarschule) und die Schulleitung der Allgemeinen Musikschule, die gemeindeeigenen Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart sowie die Tagesfamilienorganisation publizieren die öffentlichen Meldungen in der Regel über ihre eigenen Websites.

 

Abstimmungen, Wahlen
Der Bundesrat hat am 18. März 2020 beschlossen, auf die Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten. Der Regierungsrat BL beschloss am 19. März 2020, dass die Gemeindewahlen vom 17. Mai 2020 nicht durchgeführt werden.

Der Gemeinderat wird den neuen Wahltermin sowie den damit einhergehenden Beginn für die nächste Amtsperiode der Schulräte und des Gemeindepräsidiums dann festlegen, wenn die Durchführung ordnungsgemässer Wahlen wieder möglich ist.

Die Wahlen in die beratenden Kommissionen, des Wahlbüros durch die Wahlbehörde (Gemeinderat und Gemeindekommission gemeinsam) und die Wahl der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission durch die Gemeindekommission können unter den aktuellen Bedingungen stattfinden.

Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung vom 17. März 2020 musste abgesagt werden. Voraussichtlich findet die nächste Gemeindeversammlung am 16. Juni 2020 statt.

Der Gemeinderat übt alle Befugnisse aus, die der Einwohnergemeinde zustehen und die nicht durch besonderen Rechtssatz einem anderen Gemeindeorgan zugewiesen sind. Gemäss kantonaler Information fallen dringende Entscheide, welche üblicherweise durch die Gemeindeversammlung gefällt werden, während der vom Regierungsrat erklärten Notlage in die Kompetenz des Gemeinderats (§ 93 Kantonsverfassung in Verbindung mit § 70 Abs. 2 Gemeindegesetz).

Sitzungen Gemeinderat
Der Gemeinderat führt seine Sitzungen bis auf weiteres via Videokonferenz.

Beratende Kommissionen, Kontrollorgan
Die beratenden Kommissionen (Bau- und Planungskommission, Finanzkommission, Kultur- und Sportkommission, Sozial- und Gesundheitskommission, Sicherheits- und Umweltkommission) und die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission nehmen ihre Aufgaben wahr, haben jedoch ihre Sitzungstätigkeit reduziert. Die Verhaltensempfehlungen sind dabei zu berücksichtigen.

Dienstleistungen der Einwohnergemeinde
Gemeindehaus Kirchplatz 3, Geschäftshaus Hauptstrasse 2

Die Dienstleistungen der Verwaltung (Allgemeine Verwaltung und Bauverwaltung) werden nur noch eingeschränkt angeboten. Der Zugang zum Gemeindehaus, zum Geschäftshaus und zum Werkhof ist nur nach Anmeldung möglich.
Die Bevölkerung ist aufgefordert, sich vor einem Gang in ein Verwaltungsgebäude vorgängig per E-Mail oder telefonisch bei den zuständigen Stellen zu melden. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die direkten Telefonnummern. Sie finden diese in der Rubrik „Verwaltung“.

Hauptnummer der Verwaltung: Tel. 061 466 62 62 info@muttenz.bl.ch

Für Fragen zu folgenden Themen wählen Sie bitte direkt  
Einwohnerdienste 061 466 62 04
Steuerveranlagung 061 466 62 05
Buchhaltung, Steuerrechnungen und Steuerzahlungen 061 466 62 20
Sekretariat Bauverwaltung 061 466 62 95
Wasser und Kanalisation 061 466 62 44
Umwelt 061 466 62 76
Mulitmedianetz (MMN) 061 466 62 55
Baugesuche 061 466 62 36 oder 061 466 62 41

Abfallsäcke, Aufbrauchen von noch vorhandenen Abfall-Gebührenmarken, Säcke für die Kunststoffsammlung
Der Gemeinderat hat den Verkauf am Schalter Information im Gemeindehaus am Kirchplatz 3 eingestellt. Die roten Abfallsäcke können zusammen mit Lebensmitteln und Gegenständen für den täglichen Bedarf in den meisten Muttenzer Verkaufsstellen (Coop, Migros, Volg etc.) gekauft werden.
Noch vorhandene Gebührenmarken können bis auf weiteres aufgebraucht und auf die schwarzen Kehrrichtsäcke aufgeklebt werden. Die Regelung für den Umtausch von Gebührenmarken in rote Abfallsäcke ist aufgehoben.

Die Einführung der Kunststoffsammlung findet statt. Weiter Informationen entnehmen Sie hier.

Werkhof, Bizenenstrasse 4
Der Zugang ist nur nach vorgängiger Anmeldung möglich.
Bis auf weiteres können keine Wertstoffe wie Altöl, Deponiematerial, Grubengut und unbrennbares Material mehr abgegeben werden.

Grünabfuhr
Die Grünabfuhr alle 14 Tage wird gemäss Abfallkalender durchgeführt. Die Grünabfuhr-Annahme in der Kompostieranlage Hardacker bleibt bis auf weiteres geschlossen.

Schliessung kommunaler Einrichtungen
Das Ortsmuseum und das Bauernhausmuseum, das Jugend- und Kulturhaus FABRIK sowie das Hallenbad sind bis auf weiteres geschlossen.

Die Betreiber von kommunal mitfinanzierten Einrichtungen, wie beispielsweise die Bibliothek oder der Robinson-Spielplatz informieren selbst über ihr aktuelles Dienstleistungsangebot.

Schulhäuser, Kindergärten, Musikschulzentren
Es findet kein Unterricht vor Ort statt. Die Zeitdauer dieser Massnahme richtet sich nach den übergeordneten eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen.

Sportanlagen, Turnhallen
Die Turnhallen stehen nur für die offiziellen Betreuungsangebote der Primarstufe zur Verfügung. Vereinsveranstaltungen inkl. Trainings auf den Sportanlagen und in den Turnhallen fallen aus.

Jugend- und Kulturhaus FABRIK
Das Jugend- und Kulturhaus FABRIK bleibt bis auf weiteres geschlossen.

Hallenbad
Das Hallenbad bleibt bis auf weiteres geschlossen.

Mittagstische
Die Mittagstische Breite, Feldreben und Margelacker sind geschlossen.

Tagesbetreuung
Die Primarstufe hat die Tagesbetreuung von Kindern, deren Eltern im Gesundheitswesen oder in Blaulichtorganisationen arbeiten oder die zu einer Risikogruppe gehören, organisiert. Zusätzlich betreut werden auch Kinder von Alleinerziehenden, die kein Home-Office machen können und für die keine anderweitige Kinderbetreuung möglich ist.

Kein Mahnlauf im März und April, Betreibungsstopp
Es werden keine Mahnungen an die Steuerpflichtigen versendet. Einzig Mahnungen im Zusammenhang mit nicht erfüllten Zahlungsabkommen werden verschickt. Zudem gilt der vom Bundesrat angeordnete Rechtsstillstand im Betreibungswesen.

Gewährung von Stundungen
Für definitiv in Rechnung gestellte Steuerforderungen kann beim Ressort Rechnungswesen der Abteilung Finanzen telefonisch unter der 061 466 62 20 ein Stundungsgesuch eingereicht werden. Diese Gesuche werden der Situation angepasst beurteilt und die Stundungen werden kulant gewährt. Die Gemeinde kann aber nicht auf die Erhebung von Verzugszinsen verzichten (gesetzliche Vorgabe).