Absage und Verbot von Fasnachtsveranstaltungen

28. Februar 2020
Verbot von Anlässen gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)

Die durch den Bundesrat am 28. Februar 2020 (Inkraftsetzung 28. Februar 2020 / 14.00 Uhr) erlassene Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) verbietet unter Art. 2 öffentliche und private Veranstaltungen, bei der sich mehr als 1‘000 Personen aufhalten.

Gestützt auf Art. 2 der erwähnten Verordnung erlässt der Gemeinderat folgenden Beschluss:

  1. Die Fasnachtsveranstaltungen vom Sonntag 1. März 2020 und Samstag 7. März 2020 in der Gemeinde Muttenz werden abgesagt und deren Durchführung verboten.
  2. Die in diesem Zusammenhang erteilten Bewilligungen werden durch die Gemeinde wieder zurückgezogen und annulliert.
  3. Allfällige entrichtete Gebühren werden zurückerstattet.
  4. Bei Veranstaltungen mit 200 bis 1000 teilnehmenden Personen wird in Absprache des Veranstalters mit den kantonalen Behörden auf Grund einer Risikoabwägung entschieden, ob die Veranstaltung durchführt werden kann oder nicht. Zuständig ist der Kantonale Krisenstab (KKS), der für Veranstalter über die Hotline 0800 800 112 erreichbar ist.

 

Muttenz, 28. Februar 2020, 16.00 Uhr
DER GEMEINDERAT

 

Hotline für die Bevölkerung und für Veranstalter gemäss kantonaler Medieninformation vom 28. Februar 2020

  • Für die Bevölkerung: Hotline des Bundesamtes für Gesundheit:: Telefon 058 463 00 00 (täglich von 8 bis 18 Uhr)

  • Für Veranstalter: Kantonaler Krisenstab: Telefon 0800 800 112 (erreichbar am 28. Februar ab 16 Uhr, anschliessend tägliche Erreichbarkeit inkl. Wochenende von 09 bis 16 Uhr)

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