Die Gemeinde informiert

17. Februar 2020
Markdaten - Im Gedenken an Peter Rebmann - Holzschlag Rütihard - Tageskarten - Überprüfung Ihrer Reisedokumente - Prämienverbilligung in der Krankenkasse - Anmeldung AHV-Altersrente

Aus dem Gemeinderat
- Muttenzer Markdaten 2020 und 2021
- Im Gedenken an Peter Rebmann
- Holzschlag im Bereich Rütihard

Aus der Verwaltung
- Für 45 Franken einen Tag lang umweltfreundlich unterwegs
- Überprüfen Sie Ihre Reisedokumente frühzeitig
- Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
- Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente
 

Aus dem Gemeinderat

Muttenzer Markt 2020 und 2021
Der Gemeinderat legt die Marktdaten jeweils frühzeitig fest und freut sich, wenn Sie diese Daten in Ihrem Kalender aufnehmen.

Mittwoch, 13. Mai 2020 Frühlingsmarkt
Mittwoch, 25. November 2020 Herbstmarkt
Mittwoch, 19. Mai 2021 Frühlingsmarkt
Mittwoch, 17. November 2021 Herbstmarkt

Im Gedenken an Peter Rebmann
Peter Rebmann ist am 4. Februar im Alter von 94 Jahren gestorben. Wir erinnern uns gerne an die Vernissage der Broschüre „s‘ Läbe z’Muttenz in de Johr 1930-1945“ im März 2013. In dieser Muttenzer Schrift Nr. 9 erzählt uns Peter Rebmann in seinem ureigenen Muttenzer Dialekt Geschichten aus seiner Schul- und Jugendzeit. Es ist uns ein Bedürfnis, der Trauerfamilie unsere herzliche Anteilnahme auszusprechen. Wir werden Peter Rebmann ein ehrendes und dankbares Andenken bewahren.

Holzschlag im Bereich Vita- Parcours- Rütihard
Im Bereich des Vita-Parcours findet demnächst ein Sicherheitsholzschlag statt. Der Vita- Parcours war in diesem Bereich aus Sicherheitsgründen gesperrt und eine Umleitung signalisiert.. Mit den geplanten Massnahmen kann die ursprüngliche Strecke im Frühling wieder freigegeben werden.

Der Holzschlag wird nötig, da im besagten Waldgebiet zahlreiche Eschen vom Eschentriebsterben befallen sind. Dieser Pilz zerstört die wasserführenden Leitbahnen im Kronenbereich. Der Baum wird dadurch soweit geschwächt, dass ein zweiter Pilz über die Wurzeln in den Baum eindringt. Das Holz zersetzt sich mit der Zeit und die Bäume fallen um.

Im selben Arbeitsschritt müssen weitere Bäume entlang der Strasse zum Reservoir Rütihard gefällt werden. Diese sind auf Grund der Trockenheit abgestorben.

Die gerodete Waldfläche wird mit neuen Bäumen wieder aufgeforstet. Für Fragen steht ihnen Revierförster Markus Eichenberger, Tel. 079 344 65 12 oder Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt, Tel. 061 466 62 01, zur Verfügung.

Der Bürgerrat und der Gemeinderat

 

Aus der Verwaltung

Für 45 Franken einen Tag lang umweltfreundlich unterwegs
Die Tageskarten Gemeinde sind bei der Bevölkerung sehr beliebt. Es stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern pro Tag zehn Tageskarten zur Verfügung und es lohnt sich auf jeden Fall, im Internet auf www.muttenz.ch nachzuschauen, ob es am gewünschten Reisetag noch freie Karten gibt. Diese können dann gleich online gekauft werden. Die Tageskarte Gemeinde ist übertragbar und gilt in der 2. Klasse auf dem gesamten SBB Liniennetz. Dazu kommen über 30 städtische ÖV-Betriebe, Postauto, Schifffahrt und diverse Privatbahnen.

Die Tageskarten können auch direkt am Schalter Information im Gemeindehaus gekauft werden. Über Telefon 061 466 62 62 geben wir Ihnen gerne Auskunft über die Verfügbarkeit von Tageskarten zu dem von Ihnen gewünschten Termin.

Tipp:
Bei Online-Kauf auf www.muttenz.ch und gleichzeitiger Online-Zahlung schicken wir die Tageskarten noch am selben Tag per A-Post an die angegebene Adresse!

Überprüfen Sie Ihre Reisedokumente frühzeitig
Der Schweizer Pass oder das Kombiangebot Pass plus Identitätskarte (ID)
sind über das Passbüro Basel-Landschaft erhältlich: Entweder über Internet bl.ch / Suchwort „Passantrag“ oder aber Sie nutzen die Möglichkeit, den Pass, die ID oder das Kombiangebot bei der kantonalen Passstelle in Liestal telefonisch unter Telefon 061 552 58 69 zu beantragen. Siehe dazu auch www.schweizerpass.ch.

Nach Antragstellung erhalten Sie einen Termin für Ihre persönliche Vorsprache beim Passbüro Basel-Landschaft an der Mühlegasse 8 in Liestal zur Aufnahme der biometrischen Daten (Gesichtsvermessung, digitales Foto, Fingerabdrücke und elektronische Unterschrift). Sie müssen kein Foto mitbringen, denn das digitale Foto wird beim Passbüro in Liestal erstellt.

Preise (*inkl. Portokosten CHF 5.-- pro Ausweis

Minderjährige
(5 Jahre gültig)

Erwachsene
(10 Jahre gültig)
Erhältlich beim Passbüro in Liestal:
Schweizer Pass
Kombiangebot: Pass plus Identitätskarte

CHF 65.-- *
CHF 78.-- *

CHF 145.-- *
CHF 158.-- *
Erhältlich im Gemeindehaus in Muttenz:
Identitätskarte

CHF 35.--

CHF  70.--

Die Identitätskarte (ohne Pass) ist auch am Schalter Einwohnerdienste im Gemeindehaus, Kirchplatz 3 erhältlich. Kommen Sie zu den Schalteröffnungszeiten (Montag bis Freitag 9 bis 11 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch Nachmittag bis 18.30 Uhr) vorbei, um das Antragsformular zu erstellen und zu unterzeichnen. Für Minderjährige braucht es auf dem Antragsformular die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person, weshalb mindestens eine erziehungsberechtigte Person ihr/e Kind/er für die Antragstellung eines Pass oder einer ID begleiten muss.

Für jede ID-Karte benötigen wir ein aktuelles Passfoto.

Ein Ausweisverlust (Pass oder ID) ist immer auf einem Posten der Kantonspolizei zu melden. Sie brauchen die Verlustmeldung zur Beantragung eines neuen Ausweises.

Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
Anspruch auf Prämienverbilligung

Personen, die der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) unterstehen und ein unteres oder mittleres Einkommen erzielen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Bestimmung des massgebenden Jahreseinkommens gilt die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres.

Die AHV-Ausgleichskasse kann nur anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und das Antrags- oder Gesuchsformular versenden. Reicht die steuerpflichtige Person die Steuererklärung verspätet ein oder erhebt sie Beschwerde gegen die Steuerveranlagung, verzögert sich die Anspruchsabklärung und der Versand der (Antrags- oder Gesuchs-) Formulare.

Geltend machen des Anspruchs
Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten wie beschrieben von der AHV-Ausgleichskasse automatisch ein Antragsformular oder ein Gesuchsformular. Diese Formulare müssen sie mit den erforderlichen Angaben ergänzen, unterschreiben und der AHV-Ausgleichskasse wieder zustellen.

Sobald die anspruchsberechtigte Person das Antrags- oder Gesuchsformular zurückgeschickt hat, kann die AHV-Ausgleichskasse den jeweiligen Krankenversicherer über die Höhe der Prämienverbilligung informieren.

Weitere Informationen können Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter „Prämienverbilligung“ herunterladen.

AHV-Zweigstelle Muttenz

Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Altersrente nicht automatisch nach Ihrer Pensionierung erhalten. Für den Bezug der AHV-Rente müssen Sie sich selbständig anmelden. Damit Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten, ist es empfehlenswert, die Anmeldung drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.

Die Ausgleichskasse benötigt diese Zeit zur Prüfung des Rentenanspruchs und Berechnung der Rentenhöhe. Das Anmeldeformular und das Merkblatt 3.01 können Sie bei der AHV-Zweigstelle auf der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter Formulare „Anmeldung einer Altersrente“ herunterladen.