Die Gemeinde informiert

27. Januar 2020
Traktanden Gemeindeversammlung - Zugänglichkeit Schulanlagen/Spielplätze - Infoveranstaltung Quartierplan Chriegacher - Hardwald - Fasnachtsveranstaltungs-Bewilligung - Temporäre Sperrung Eigentalstrasse - Aktuelles aus der Steuerverwaltung - Ausbildungsbeiträge/Stipendien - Gemeindetermine per E-Mail erinnern lassen - Hundekontrolle - Autobahnvignette - Winterdienst auf öffentlichen Strassen und Wegen

Aus dem Gemeinderat
- Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 17. März 2020
- Zugänglichkeit von Schulanlagen und Spielplätzen
- Informationsveranstaltung Quartierplan Chriegacher 1 am 17. Februar 2020
- Hardwald weiterhin gesperrt, Teilöffnung jedoch in Aussicht
- Bewilligung für die Fasnachtsveranstaltungen 2020

Aus der Verwaltung
- Temporäre Sperrung der Eigentalstrasse
- Aktuelles aus der Steuerverwaltung
- Ausbildungsbeiträge / Stipendien
- Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen
- Hundekontrolle
- Autobahnvignette
- Winterdienst auf öffentlichen Strassen und Wegen

 

Aus dem Gemeinderat

Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 17. März 2020

Der Gemeinderat hat die Traktanden für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 17. März 2020 festgelegt. Es sind die folgenden Traktanden vorgesehen:

  • Leistungsvereinbarung Spitex Muttenz AG (Nr. 14.300)

  • Teilrevision Reglement über das familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz (Nr. 15.250)

  • Anfrage Karl Flubacher gemäss § 69 Gemeindegesetz in Sachen Plakatdachständer

Auf die Geschäfte wird ausführlich im Überweisungsschreiben eingegangen, welches im Amtsanzeiger vom 21. Februar 2020 publiziert wird.

Zugänglichkeit von Schulanlagen und Spielplätzen
Ausgelöst durch eine Anfrage an der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2019, wonach die Spielplätze von Kindergärten und Schulhäusern für die Öffentlichkeit zugänglicher werden sollen, hat der Gemeinderat die bisherige Verordnung über die Öffnungszeiten und Zugangsberechtigung zu den Schulanlagen überarbeitet und im Titel mit „und den öffentlichen Spielplätzen der Gemeinde“ ergänzt. Die neuen Regelungen sind per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt worden. Die Umsetzungsmassnahmen für bauliche Anpassungen und Beschilderungen wurden eingeleitet.

Nachfolgend die wichtigsten Ergänzungen der bisherigen Bestimmungen.

  • § 1 Abs. 1: Ausdehnung des Geltungsbereichs für die Zugangsberechtigung auf die öffentlichen Spielanlagen innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebiets in öffentlichen Parkanlagen, auf Kindergarten-, Primarschul-, Sport- und Freizeitanlagen

  • § 1 Abs. 2 Aufnahme dieser Zweckbestimmung:
    Die Kinderspielplätze sollen den Kindern eine geeignete Möglichkeit bieten, sich mit Freude zu bewegen, ihre körperlichen Fähigkeiten zu entwickeln und die Gemeinschaft mit anderen einzuüben. Dazu soll ihnen ein möglichst breites Angebot an Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten in einem möglichst sicheren Rahmen und in Verträglichkeit mit dem Umfeld angeboten werden.

  • § 2, Abs. 4 Bst. b) und c): Auflistung der Öffnungszeiten der Spielplätze

  • § 3: Aufnahme von Nutzungsbedingungen für Spielanlagen

  • § 4: Aufnahme von Strafbestimmungen

Im neuen Anhang 2 zur Verordnung sind die Spielplätze namentlich erwähnt.

Die Verordnung über die Öffnungszeiten und Zugangsberechtigungen zu den Schulanlagen und öffentlichen Spielplätzen der Gemeinde vom 18. Dezember 2019 mit der Erlass- Nummer 12.302 kann hier heruntergeladen werden.

Quartierplanung Chriegacher 1
Einladung zur Informationsveranstaltung

Mit der Schulstrategie für die Sekundarstufe II, welche vom Regierungsrat im Juni 2017 präsentiert wurde, war die Grundlage für die Erarbeitung eines Quartierplans über das Areal des früheren FHNW-Standorts im Chriegacher geschaffen.

In wenigen Jahren sollen hier neue Schulnutzungen der Sekundarstufe II untergebracht und das gesamte Areal saniert und erweitert werden. Auch die Gestaltung des Grünzugs rückt damit einen Schritt näher. Kanton und Gemeinde haben gemeinsam den hierfür notwendigen Quartierplan erarbeitet – dies auf der Grundlage eines Studienauftrages, der die städtebaulichen Rahmenbedingungen definierte.

Im Rahmen des Quartierplanverfahrens wird im Februar/März 2020 eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt.

Zum Start dieser Mitwirkung lädt der Departementsvorsteher Hochbau und Planung Thomi Jourdan die interessierte Öffentlichkeit dazu ein, sich über die Planung aus erster Hand informieren zu lassen. Die Informationsveranstaltung findet am Montag, 17. Februar 2020 um 19.00 Uhr im Karl Jauslin-Saal am Kirchplatz 3 statt. Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Teilnahme.

Hardwald weiterhin gesperrt, Teilöffnung jedoch in Aussicht
Seit Mitte 2019 ist der Hardwald aufgrund von Trockenheitsschäden gesperrt. Grund dafür ist die Trockenheit in den Jahren 2018 und 2019, die im Hardwald sehr weitreichende Schäden verursacht hat. Eine vollumfängliche Sperrung war und ist für die Gewährleistung der Sicherheit der Waldbesucherinnen und -besucher unerlässlich.

Unterdessen hat die Waldeigentümerin, die Bürgergemeinde der Stadt Basel, grosse Anstrengungen unternommen, um mit Sicherheitsholzungen die wichtigsten Infrastrukturanlagen (u.a. für die Trinkwassergewinnung) wieder möglichst sicher zugänglich zu machen. Auch die Einwohnergemeinde Muttenz erledigte in Abstimmung mit der Grundeigentümerin Fällarbeiten. Noch nicht bearbeitet sind die offiziellen Wanderwege. Die notwendigen Arbeiten werden möglichst bald von der Einwohnergemeinde Muttenz in Auftrag gegeben. Auch in verschiedenen anderen Bereichen stehen Sicherheitsholzungen noch an.

Wenn auch die Infrastrukturanlagen und die wichtigsten Waldwege bald soweit bearbeitet sind, dass der dortige Aufenthalt einem normalen Gefahrenniveau im Wald entspricht, stellen sich nach wie vor zahlreiche offene Fragen. Die involvierten Gemeinwesen sind derzeit daran, die offenen Punkte mit Verantwortlichen des Kantons Basel-Landschaft zu klären, damit der Hardwald möglichst bald zumindest teilweise wieder geöffnet werden kann. Derzeit wird angestrebt, eine solche Teilöffnung bis spätestens Ende März 2020 zu realisieren. Bis dahin muss der Hardwald jedoch vollständig gesperrt bleiben.

Bewilligung für die Fasnachtsveranstaltungen 2020
Der Gemeinderat erteilt dem OK der Muttenzer Fasnacht die Bewilligung für die Fasnachtsveranstaltungen vom 20. Februar 2020 (Kinderumzug), 1. März 2020 (Füürsunntig) und 7. März 2020 (Schlussstraich).

 

Aus der Verwaltung

Temporäre Sperrung der Eigentalstrasse
Wie die Bürgergemeinde mitteilt, müssen die dürren und beschädigten Bäume entlang der Eigentalstrasse aus Sicherheitsgründen gefällt werden. Gleichzeitig führt die Bürgergemeinde eine Durchforstung in diesem Waldgebiet durch. Für einen reibungslosen Arbeitsablauf wird die Eigentalstrasse vom 17. Februar 2020 bis zum 28. Februar 2020 jeweils von Montag bis Freitag gesperrt. Die temporäre Schliessung der Strasse gilt ab dem Parkplatz oberhalb der Dobler Gärtnerei in Muttenz bis zur Schönmatt, Gemeinde Gempen. Die Durchfahrt von Pratteln über Egglisgraben nach Muttenz, beidseits, ist bis und mit Mittwoch, 19. Februar 2020 ebenfalls nicht möglich.

Eine temporäre Umleitung über die Langenstrichstrasse wird signalisiert.
Abteilung Sicherheit

Aktuelles aus der Steuerverwaltung
Versand der Steuererklärungsformulare 2019

Anfang Februar 2020 erhalten alle Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungsformulare für das Jahr 2019. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mitsamt Beilagen bis am 31. März 2020 (Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige) bzw. bis am 30. Juni 2020 (Selbständigerwerbende) bei der zuständigen Veranlagungsbehörde einzureichen.

Fristerstreckung online beantragen
Es wird automatisch eine stillschweigende Frist von 2 Monaten über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Ersteinreichungsfrist gewährt. Eine darüber hinausgehende Frist kann einfach und bequem unter www.steuern.bl.ch, Link «Fristerstreckung für Privatperson», online beantragt werden.

Wohneigentumsbesteuerung
Das Liegenschaftsblatt «Angaben für die Steuerklärung – Liegenschaftswerte im Kanton Basel-Landschaft» wird auch für das Steuerjahr 2019 verschickt. Darin sind die mit Annahme des Gegenvorschlags des Landrats zur zurückgezogenen Gesetzesinitiative «Für eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten» beschlossenen Änderungen bereits enthalten. Diese gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2019. Weitere Informationen enthält das Begleitschreiben zum Liegenschaftsblatt.

Neuerung bei der Umbuchungspraxis
Seit Ende Januar 2019 werden keine automatischen Umbuchungen von definitiven Guthaben zwischen Konten der Staats- bzw. Gemeindesteuer und der direkten Bundessteuer – und umgekehrt – mehr vorgenommen. Weiterhin automatisch umgebucht werden definitive Guthaben innerhalb der gleichen Sachgebiete. Unter www.steuern.bl.ch, Link Aktuelles der Steuerverwaltung, finden Sie dazu weitere Informationen.

Steuererklärung einfach und bequem mit EasyTax am PC ausfüllen

  • Download www.easytax.bl.ch, Link «Downloads/Support»
    Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2019 steht das Programm «EasyTax 2019» ab Anfang Februar 2020 zum Herunterladen bereit.

  • CD
    Die meisten Steuerpflichtigen nutzen die Möglichkeit, das Easy-Tax-Programm direkt von der Website herunterzuladen. Die Nachfrage nach CDs hat in den letzten Jahren markant abgenommen. Aufgrund des geringen Bedarfs stellt die Steuerverwaltung CDs neu selbst her. Die CD kann per Post bei folgender Adresse bestellt werden:

    Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft
    EasyTax (Support)
    Rheinstrasse 33
    4410 Liestal

    Bitte legen Sie ein an sich selbst adressiertes und frankiertes Rückkuvert bei! Die bestellten CDs werden ab Anfang März 2020 der Post zum Versand übergeben.

Ausbildungsbeiträge / Stipendien
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt bei Einhalten der Grundvoraussetzungen Ausbildungsbeiträge und Stipendien nach dem Grundsatz der Subsidiarität, das heisst wenn die Kosten weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden können.

Die Gesuchsformulare um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen können bei der Hauptabteilung Ausbildungsbeiträge, Tel. 061 552 79 99, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal, oder am Steuerschalter im Gemeindehaus Muttenz am Kirchplatz 3 bezogen werden. Eingereicht werden müssen die Formulare bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde der Eltern. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf: www.bl.ch. Stichwort „Ausbildungsbeiträge“.

Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen
Auf www.muttenz.ch, Rubrik Online-Schalter / Info-Abonnement können Sie sich für eine automatisierte E-Mail-Zustellung anmelden und erhalten Hinweise und Erinnerungen z.B. für:

- Anlässe aus dem Veranstaltungskalender
- Abfallsammlungen (Weihnachtsbaum, Grüngut, Papier, Sonderabfall) sowie Häckseltage
- Abstimmungs- und Wahltermine
- Einreichung Steuererklärung (31. März) oder Zahlungstermin Gemeindesteuern (31. Oktober).

Hundekontrolle
Hunderegistrierung
Haben Sie einen (neuen) Hund? Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht innert 14 Tagen gilt auch für die Weitergabe oder beim Tod des Hundes.

Zur Anmeldung Ihres Hundes bei der Gemeindepolizei oder den Einwohnerdiensten benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Daten des Hundes inkl. Chip Nummer

  • Nachweis der Haftpflichtversicherung, dass Sie als Hundehalter gedeckt sind

Gebühren
Auch zuziehende Hunde, für welche in anderen Kantonen oder Gemeinden bereits Gebühren bzw. Steuern bezahlt wurden, sind ordnungsgemäss anzumelden. Die Hundegebühren werden jedoch erst nach Ablauf der bezahlten Periode erhoben. Die Hundegebühr wird pro Kalenderjahr erhoben, erstmalig ab Beginn der Gebührenpflicht bis Ende Jahr anteilmässig. Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung. Die weiteren, detaillierten Bestimmungen sind im Hundereglement und der zugehörigen Verordnung festgehalten.

Abmelden Ihres Hundes
Teilen Sie uns dies bitte telefonisch, mittels E-Mail oder direkt über unseren Online-Schalter mit. So erhalten Sie im neuen Jahr keine Rechnung der Hundegebühr für Ihren verstorbenen Hund.

Aufhebung Hundekursobligatorium
Der Entscheid des eidgenössischen Parlaments, das nationale Hundekursobligatorium wieder abzuschaffen, ist seit 1. Januar 2017 in Kraft Die bestehende Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde ist von diesem nationalen Entscheid nicht tangiert und gilt weiterhin.

Den Kantonen ist es weiterhin überlassen, Hundekurse für obligatorisch zu erklären. Hierfür fehlt im Kanton Basel-Landschaft zurzeit eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Somit ist auch in unserem Kanton die Pflicht für die Absolvierung der Sachkundenachweise aufgehoben.

Ihre Gemeindepolizei

Autobahnvignette 2020
Nicht vergessen: Die Autobahnvignette 2019 ist nur noch bis Ende Januar 2020 gültig. Ab 1. Februar 2020 muss - sofern Sie eine Nationalstrasse befahren - die neue Vignette gut sichtbar an der Windschutzscheibe Ihres Autos oder gut sichtbar am Anhänger oder Motorrad befestigt sein. Das Benützen der Nationalstrasse ohne gültige Vignette hat gemäss Art. 10 NSAV eine Busse von zweihundert Franken zur Folge. Weitere Infos unter: www.acs.ch. oder www.tcs.ch

Ihre Gemeindepolizei

Winterdienst auf öffentlichen Strassen und Wegen
Vielleicht gibt es in diesem Winter in Muttenz wieder einmal richtig winterliche Strassenbedingungen mit Schnee, Matsch und Glatteis.

Die Mitarbeiter der Abteilung Betriebe sind auch dann bestrebt, eine möglichst hohe Verkehrssicherheit für alle zu gewähr­leisten. Aus personellen Gründen kann der Winterdienst nicht überall gleichzeitig und auf die gleiche Art ausgeführt werden. Der Gemeinderat hat deshalb ein Winterdienstkonzept mit Strassen­klassifizierung und Räumungs­standards festgelegt, welches sich in den vergangenen Wintern bewährt hat. Gemäss Verordnung über die Strassenverkehrsregeln sind Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Plätzen zu entfernen, wenn diese eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten. Wir bitten die Fahrzeughalterinnen und -halter deshalb dringend, bei Schneefall oder Gefahr der Glatteisbildung ihre Fahrzeuge in den Garagen oder auf den Hausvorplätzen unterzubringen. Soweit Garagen oder Einstellplätze fehlen, sollen die Autos – speziell während der Nachtzeit – auf öffentlichen und gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch können die Räumungsarbeiten nicht nur wesentlich rascher ausgeführt werden, sondern es werden auch Schäden an parkierten Autos vermieden.

Die Gemeinde wünscht allen eine unfallfreie Winterzeit und dankt für die Mithilfe bei der Bewältigung der winterlichen Wetterherausforderungen.

Schneepflug im Einsatz