Verordnung amtliches Informationsblatt zu Majorz-Gemeindewahlen

16. September 2019

Der Gemeinderat beschliesst die Verordnung über das amtliche Informationsblatt zu Gemeindewahlen nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorzwahlen). Dabei geht es um die rechtliche Grundlage für das amtliche Informationsblatt, welches den Stimmberechtigten zusammen mit den Wahlzetteln zugestellt wird und die offiziellen Kandidatinnen und Kandidaten auflistet:

Verordnung über das amtliche Informationsblatt zu Gemeindewahlen nach dem Mehrheitswahlverfahren

vom 11. September 2019

Der Gemeinderat Muttenz beschliesst, gestützt auf § 26 Abs. 4 des Gesetzes vom 7. September 1981 über die politischen Rechte:

§ 1 Zusammen mit den Wahlzetteln erhalten die Stimmberechtigten bei den Wahlen nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorzwahlen) gemäss § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung ein amtliches Informationsblatt mit den Namen der Personen, die bis zum 48. Tag vor dem Wahlgang der Gemeindeverwaltung gemäss den Bestimmungen von § 33 Abs. 3 bis 5 und 33a des Gesetzes über die politischen Rechte mitgeteilt worden sind.
§ 2 Das amtliche Informationsblatt enthält:

  a.   die folgenden Angaben gemäss § 3 Abs. 2 der Verordnung zum Gesetz über die politischen Rechte vom 17. Dezember 1991, zu den vorgeschlagenen Personen:
    1. Name und Vorname in alphabetischer Reihenfolge,
    2. Geburtsjahr,
    3. Beruf oder Tätigkeit,
    4. Parteizugehörigkeit und
    5. gegebenenfalls den Zusatz „bisher“.
  b.   einen Hinweis auf den Kreis der wählbaren Personen.

§ 3 Das amtliche Informationsblatt wird durch die Gemeindeverwaltung erstellt.
§ 4 Der Gemeinderat beschliesst das Inkrafttreten dieser Verordnung.

Muttenz, 11. September 2019

IM NAMEN DES GEMEINDERATES
Die Präsidentin: Franziska Stadelmann
Der Verwalter: Aldo Grünblatt
Beschlossen an der Gemeinderatssitzung vom 11. September 2019 mit Beschluss Nr. 409 in Kraft ab 1.10.2019