Verordnung amtliches Informationsblatt zu Majorz-Gemeindewahlen
Der Gemeinderat beschliesst die Verordnung über das amtliche Informationsblatt zu Gemeindewahlen nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorzwahlen). Dabei geht es um die rechtliche Grundlage für das amtliche Informationsblatt, welches den Stimmberechtigten zusammen mit den Wahlzetteln zugestellt wird und die offiziellen Kandidatinnen und Kandidaten auflistet:
Verordnung über das amtliche Informationsblatt zu Gemeindewahlen nach dem Mehrheitswahlverfahren vom 11. September 2019 Der Gemeinderat Muttenz beschliesst, gestützt auf § 26 Abs. 4 des Gesetzes vom 7. September 1981 über die politischen Rechte: § 1 Zusammen mit den Wahlzetteln erhalten die Stimmberechtigten bei den Wahlen nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorzwahlen) gemäss § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung ein amtliches Informationsblatt mit den Namen der Personen, die bis zum 48. Tag vor dem Wahlgang der Gemeindeverwaltung gemäss den Bestimmungen von § 33 Abs. 3 bis 5 und 33a des Gesetzes über die politischen Rechte mitgeteilt worden sind.
§ 3 Das amtliche Informationsblatt wird durch die Gemeindeverwaltung erstellt. Muttenz, 11. September 2019 IM NAMEN DES GEMEINDERATES |
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