13. Mai 2019

Der Gemeinderat beschliesst eine hälftige Beteiligung, bzw. CHF 2‘500.--, an die Revision des Transmissionsantriebs der Turmuhr der St. Arbogast-Kirche zu Gunsten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Muttenz.

  • Der Gemeinderat beschliesst die Stellungnahme zur Anhörung der Bildungs-. Kultur- und Sportdirektion betreffend Rechtsgrundlage zur Finanzierung der Vorstände der Schulleitungskonferenz (SLK) durch Kanton und Gemeinden, Änderung der Verordnung für die Schulleitung und die Schulsekretariate. Dabei geht es darum, dass der Regierungsrat die erbrachten Leistungen der Vorstände der SLK anerkennt und unterstützt, dass diese die Koordination der schul- bzw. schulstufenübergreifenden Themen für die Volksschulen weiterhin gewährleisten können. Jedoch entfällt mit dem Abschluss der Bildungsharmonisierung die Hälfte der Mittel zur Finanzierung. Daher ergeben sich geschätzte Kosten von total CHF 94‘000 zu Lasten der gesamten Gemeinden als Schulträger. Für Muttenz ergäbe sich ein Anteil von CHF 5‘820 pro Jahr. Der Kanton profitiert jedoch genauso von den Leistungen der Vorstände SLK. Der Vorstand SLK Primarstufe hat eine wichtige Scharnierfunktion zwischen den SL und der BKSD resp. dem AVS. Er übernimmt bei pädagogisch-didaktischen Sachfragen und Projekten sowie im Bereich der Laufbahnorientierung wertvolle Koordinationsaufgaben. Entsprechend erachtet es der Gemeinderat Muttenz wie auch der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) als angemessen, wenn der Kanton die Hälfte der Kosten übernimmt.

  • Der Gemeinderat beschliesst die Stellungnahme zur Vernehmlassung der Bildungs-. Kultur- und Sportdirektion betreffend Beiträge an Dritte zur Erfüllung des Bildungsauftrags – Änderung Bildungsgesetz. Dabei geht es darum, dass die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) zur Erfüllung des Bildungsauftrags punktuell und gezielt mit Drittanbietern zusammenarbeitet, die Leistungen zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler aller Schulstufen erbringen. Ihre Angebote unterstützen das Erreichen der Lernziele und die Erfüllung des Bildungsauftrags. Als Gegenleistung erhalten sie vom Kanton Basel-Landschaft einen finanziellen Beitrag. Diese Angebote, die zur Förderung der Berufsbildung unerlässlich sind, richten sich hauptsächlich an die Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe I und II. Es sind dies u.a. die Berufsschau, tunBasel, Jugend Elektronik + Technikzentrum, div. Aufgaben in der Berufsbildung im Interesse der Laufbahnförderung etc. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt und soll weiterhin möglich sein. Aufgrund des neuen Finanzhaushaltsgesetzes ist eine klare gesetzliche Grundlage notwendig, die mit der vorgeschlagenen Änderung des Bildungsgesetzes geschaffen werden soll.

  • Der GR Muttenz sieht eine direkte Betroffenheit der Gemeinden auf der Primarstufe indem den Schülern und Schülerinnen bisher freie Eintritte in den Zoologischen Garten Basel oder Besuche auf dem Bauernhof im Rahmen des Programms „Bim Buur in d’Schuel“ vergünstigt gewährt werden. Diese Zusammenarbeit hat sich bewährt und soll weiterhin möglich sein.
    Mit dieser Vorlage wird nun für diese bestehenden Vereinbarungen eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen, was vom Gemeinderat begrüsst wird.

Muttenz, 13. Mai 2019

DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)