Die Gemeinde informiert

25. Februar 2019
Kreditabrechnung der Erweiterung des MMN-Leitungsnetzes 2018 - Gemeinderätliche Stellungnahme zur Revision der kantonalen Gemeindeverordnung - Gemeinderätliche Stellungnahme zur Teilrevision der kantonalen Sportförderungsgesetztes - Eierleset 2019

Aus dem Gemeinderat

  • Der Gemeinderat genehmigt die Kreditabrechnung der Erweiterung des MMN-Leitungsnetzes im Jahr 2018 über CHF 53‘351.60. Der Kredit von CHF 100‘000.00 wurde um CHF 46‘648.40 unterschritten. Grund dafür waren eine geringere Bautätigkeit und demzufolge weniger Anschlussgesuche an das Koaxial- und Lichtwellennetz des MMN.

  • Der Gemeinderat beschliesst die Stellungnahme zur Anhörung der Finanz- und Kirchendirektion betreffend die Revision der Gemeinderechnungsverordnung. Dabei geht es um die Einführung einer finanzpolitischen Reserve. Mit dieser soll die finanzpolitische Steuerung der Gemeinden erleichtert werden, indem in guten Zeiten eine finanzielle Reserve für schlechte Zeiten gebildet, bzw. von welcher in schlechten Zeiten gezehrt werden kann. Der Gemeinderat sieht keinen Vorteil aus der finanzpolitischen Reserve. Der Bilanzüberschuss/-fehlbetrag übernimmt aktuell die Funktion der Gewinn-/Verlustverbuchung. Mit der Möglichkeit der Bildung von Vorfinanzierungen kann die Gemeinde zudem bereits heute (in wirtschaftlich guten Zeiten) Rückstellungen bilden und für bestimmte Investitionen verwenden. Zudem würde dem Grundsatz, dass die Rechnungslegung ein möglichst dem tatsächlichen Vermögen sowie der tatsächlichen Finanz- und Ertragslage entsprechendes, transparentes Bild des Finanzhaushaltes wiedergeben soll, mit der Einführung einer finanzpolitischen Reserve nicht nachgelebt.

  • Der Gemeinderat beschliesst die Stellungnahme zur Vernehmlassung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion betreffend die Teilrevision des Gesetzes über die Sportförderung. Diese wurde aufgrund der revidierten Bundesgesetzgebung über die Sportförderung nötig. Für die Gemeinden entscheidend ist § 7, in dem es „in Zusammenarbeit mit Gemeinden“ um die Finanzierung von regionalen Sportanlagen geht. Aus Sicht des Verbands Basellandschaftliche Gemeinden (VBLG) und des Gemeinderats Muttenz ist es zwar plausibel, weshalb § 7 Abs. 1 dahingehend geändert werden soll, dass der Kanton keine regionalen Sportanlagen mehr selbst erstellen soll. Dass (grössere) Sportanlagen zukünftig regional geplant, erstellt und betrieben werden sollen, ist sinnvoll und setzt voraus, dass die Gemeinden / Regionen in diesem Bereich stärker zusammenarbeiten. Umso mehr sind sie aber auch darauf angewiesen, dass der Kanton nicht nur die Erstellung, sondern auch den Betrieb im Sinne der Sportförderung mitfinanziert. In diesem Sinne schliesst sich der Gemeinderat der Stellungnahme des VBLG an.

  • Der Gemeinderat bewilligt die Durchführung des „Eierleset“ vom 28.4.2019 und erlässt dem Turnverein die Gebühren für die diversen Aufwendungen der Gemeinde.

Muttenz, 25. Februar 2019

DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)