Erlass eines Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier in der Birs in Birsfelden

9. August 2018
Die Fischereibehörde des Kantons Basel-Landschaft erlässt ein Bade- und
Betretungsverbot für Mensch und Tier in der Birs, in Birsfelden, zwischen der Zürcher- /Hauptstrassenbrücke und der Redingbrücke im Kanton Basel-Landschaft. Das Verbot gilt für Menschen und Haustiere bis auf Widerruf.

Der tiefe Wasserstand in Verbindung mit den hohen Wassertemperaturen in den Flüssen und Bächen führen bei der Fischfauna zum Hitzestress. Mit einer raschen Entspannung der Situation ist in den nächsten Tagen, trotz der vorhergesagten Abkühlung und den zu erwartenden geringen Niederschlägen, nicht zu rechnen. Die Fische suchen darum kühlere und sauerstoffhaltigere Gewässerbereiche. Aus diesem Grund sind in den letzten Tagen Hunderte von Nasen, einer in der Schweiz vom Aussterben bedrohten Fischart, aus dem warmen Rhein in die kühlere Birs bis zur Redingbrücke aufgestiegen. Das gleiche gilt auch für die Kühle liebende Aesche, die bei Wassertemperaturen über 25 Grad Celsius vom Hitzetod bedroht ist.

Die Fischereibehörden der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft appellierten letzte Woche an die Bevölkerung, auf das Baden in der Birs zu verzichten. Regelmässige Beobachtungen zeigen jedoch, dass der Appell wenig bis gar keine Wirkung zeigte. Auch die sensiblen Bereiche wurden von Menschen und Hunden weiterhin frequentiert. Angesichts der anhaltenden hohen Temperaturen und der tiefen Wasserstände gefährdet das Betreten der Birs das derzeit letzte regionale Refugium der Aeschen und Nasen.

Um das Überleben gefährdeter Fische zu ermöglichen, beschliesst die Fischereibehörde des Kantons Basel-Landschaft daher - in Abstimmung mit den zuständigen Stellen in Basel-Stadt und mit der Einwohnergemeinde Birsfelden, ein sofortiges Bade- und Betretungsverbot der Birs an den signalisierten Stellen zwischen der Zürcher- /Hauptstrassenbrücke und der Redingbrücke. Das Betretungsverbot gilt für Menschen und Haustiere bis auf Widerruf.

Ausdrücklich erlaubt bleibt das Baden im Rhein. In den übrigen Gewässer des Kantons Basel-Landschaft ohne Badeverbot ruft die Fischereibehörde dazu auf, dass insbesondere die sensiblen, tiefen Stellen von Mensch und Haustier gemieden werden.

Für Rückfragen: Daniel Zopfi, Fischereiaufseher Kanton Basel-Landschaft, Amt für Wald beider Basel / VGD, 061 552 62 82