Feuerverbot im Wald und an Waldrändern – Mindestabstand zum Wald 200 Meter

26. Juli 2018

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und den anhaltend hohen Temperaturen wird die Waldbrandgefahrenstufe in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt auf Stufe 4 (gross) erhöht. Im Wald und an Waldrändern besteht ein absolutes Feuerverbot. Der Kantonale Krisenstab erlaubt das Abbrennen von Feuerwerk am 31. Juli /1. August nur mit Auflagen.

Die Waldbrandgefahrenstufe wird auf Stufe 4 (gross) erhöht. Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für Grills aller Art. Es ist verboten brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Das Verbot beinhaltet insbesondere auch das Steigenlassen von Heissluft-Ballons und Himmelslaternen (gekauft oder selbstgebastelt), welche durch offenes Feuer angetrieben werden. Der Kantonale Krisenstab ruft die Bevölkerung auf, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brände zu vermeiden. Sie ist auch weiterhin aufgerufen sorgsam mit jeglicher Art von Feuerentfachen umzugehen.

Der Kantonale Krisenstab lässt in Absprache mit den Fachspezialisten grundsätzlich zu, dass an den Bundesfeiern (31. Juli /         1. August) Feuerwerk mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald und Waldrändern gezündet wird. Die Bevölkerung ist aufgerufen, die aufgedruckten Sicherheitsabstände noch zu vergrössern und den Abstand zu Wald und Waldrand auf mindestens 200 Meter einzuhalten. Feuerwerke sollen nur auf festen nicht brennbaren Flächen (z.B. Kiesplatz, geteerte Parkplätze, Mergelplätze) gezündet werden. Auch Höhenfeuer sind in einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald und Waldrändern erlaubt. Es ist in der Autonomie der Gemeinden, die Massnahmen zu verschärfen.

Das Amt für Umweltschutz- und Energie (AUE) weist darauf hin, dass die Wasserführung der Oberflächengewässer generell tief, jedoch nicht extrem tief ist. Bei Oberflächengewässern, welche in gewissen Abschnitten eine starke Tendenz zum Trockenfallen haben, ist die Situation kritisch. Dies gilt unter anderem für den Eibach und den Homburgerbach. Es ist davon auszugehen, dass die Wasserführung in den kommenden Tagen verbreitet noch weiter zurückgehen wird. Es gilt zu beachten, dass Wasserentnahmen aus den Oberflächengewässern einer Bewilligung bedürfen. Bewilligte Wasserentnahmen sind nur dann erlaubt, wenn die Voraussetzungen gemäss Bewilligung gegeben sind, das heisst die Gewässer eine hierfür ausreichende Wasserführung aufweisen.

Die behördliche Anordnung werden gestützt auf den Paragrafen 5 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz erlassen. Eine Missachtung des Verbotes kann nach den gesetzlichen

Bestimmungen mit einer Busse bis zu 10'000.00 Franken geahndet werden. Das Verbot gilt bis auf Widerruf!

Zur Erinnerung:

1. Das Abbrennen von Feuerwerk ist unter dem Jahr grundsätzlich verboten. Ausnahmen wie zum Beispiel anlässlich von Bundesfeiern (31. Juli / 1. August) regeln die Gemeinden.

2. Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für Grills aller Art. Es ist verboten brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

3. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von mindestens 200 Metern zum Wald eingehalten werden.

4. Höhen- und 1. Augustfeuer müssen mindestens einen Abstand von 200 Meter vom Wald und Waldrand haben.

5. Das Steigenlassen von "Heissluftballons / Himmelslaternen" (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.

6. Die Bevölkerung ist zu sorgfältigen Umgang mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) aufgerufen.

7. Im Bereich der Wasserversorgungen haben die zuständigen Gemeinden - wo notwendig- die Bevölkerung zu Wassersparmassnahmen und Einschränkungen im Verbrauch aufzurufen.

Weitere Informationen finden sie unter der Home www.kks.bl.ch

Medienschaffende wenden sich für Rückfragen bitte an:

Rolf Wirz, Infodienst KKS BL

Telefon 061 552 59 11

www.waldbrandgefahr.ch

Plakat Waldbrandgefahr

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