Öffentliche Auflage eines Nationalstrassenprojekts

22. Mai 2018
N02 Bereinigung Baulinien Birsfelden - Muttenz
1. Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
hat gestützt auf Art. 27a bis 27c des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen (NSG; SR 725.11), auf Art. 12 der Verordnung über die Nationalstrassen (NSV; SR 725.111) sowie auf Art. 27 ff des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) das ordentliche Plangenehmigungsverfahren eingeleitet.
2. Öffentliche Planauflage
Das Projekt liegt während der Auflagefrist bei der Gemeinde Muttenz während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Die Auflage läuft vom 22. Mai 2018 bis 22. Juni 2018.
3. Verfügungsbeschränkung
Vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Auflage an dürfen ohne Bewilligung des ASTRA auf dem vom Auflageprojekt erfassten Gebiet keine rechtlichen oder tatsächlichen Verfügungen getroffen werden.
4. Anhörung betroffener Dritter
Wer nach den Vorschriften des Eidgenössischen Verwaltungsverfahrensgesetztes (SR 172.021) oder des Bundesgesetzes über die Enteignung Partei ist, kann gestützt auf Art. 27d NSG während der Auflagefrist gegen das Projekt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Kochergasse 6, 3003 Bern, schriftlich mit Antrag und Begründung Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Gemeinden wahren ihre Interessen mit Einsprache.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den strengen Voraussetzungen in den Artikeln 39 – 41 EntG sind beim UVEK einzureichen.