14. Mai 2018
Stellungnahme zur Revision der kantonalen Kinder- und Jugendzahnpflegeverordnung
Der Gemeinderat beschliesst die Stellungnahme zur Anhörung der Gemeinden betreffend Anpassung der Verordnung über den Taxpunktwert in der Kinder- und Jugendzahnpflege.

Die heutigen Leistungen in der Kinder- und Jugendzahnpflege (KJZ) werden aktuell mit dem Tarif der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO abgerechnet, wie er 1993 in Kraft getreten ist. Die an der Revision beteiligten Gremien - SSO Schweiz, UV, MV, IV - haben nach jahrelangen komplexen Verhandlungen eine Tarifrevision ausgearbeitet und einen neuen Vertrag unterschrieben. Der revidierte Zahnarzttarif UV/MV/IV, genannt DENTOTAR®, beinhaltet eine Revision der Taxpunktzahlen sowie des Taxpunktwertes. Der Regierungsrat sieht deshalb vor, die Verordnung über den Taxpunktwert für die Kinder- und Jugendzahnpflege vom 9. April 2002 (SGS 902.13) entsprechend anzupassen.

Der Verband der Basellandschaftlichen Gemeinden (VBLG) hat sich in seiner Stellungnahme mit der Anpassung der Verordnung ausführlich auseinandergesetzt und stimmt der Anpassung im Grundsatz zu. Trotz zu erwartenden Mehrkosten für die Gemeinden ist die Änderung nachvollziehbar und plausibel, zumal die letzte Anpassung an die Teuerung 15 Jahre zurückliegt. Gemäss VBLG soll in diesem Zusammenhang auch der Abrechnungsmodus dahingehend angepasst werden, dass die Zahnarztrechnungen nicht mehr den Gemeinden, sondern direkt den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt werden.

Der Gemeinderat Muttenz schliesst sich grundsätzlich der Stellungnahme des VBLG an. Was die Anpassung des Abrechnungsmodus anbelangt, regt er an, dass die künftigen Abläufe sehr sorgsam und überlegt angegangen werden, damit wirkliche Entlastungen in der Administration für die Gemeinden erreicht werden können.

Muttenz, 14. Mai 2018
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)