Stellungnahme zur kantonalen Vernehmlassung betreffend die Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung an der Volksschule

7. Mai 2018
Der Gemeinderat beschliesst die Stellungnahme zur kantonalen Vernehmlassung betreffend die Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung an der Volksschule.

Ausgangslage
Mit der Änderung des Bildungsgesetzes will der Regierungsrat die Bildungsqualität in der Volksschule stärken und die Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung konsolidieren. Ziel der Vorlage ist, die vorhandenen Mittel auch für die Unterstützung der ganzen Klasse und nicht nur für individuelle Einzelförderungen einzusetzen. Durch die Bündelung von Lektionen werden starke Lernbeziehungen zwischen Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern gefördert. Neu werden die Kosten der Sonderpädagogik über einen Ressourcen-Pool gesteuert und somit stabilisiert. Ebenso werden die administrativen und organisatorischen Abläufe in den Schulen vereinfacht. Die Angebote der Speziellen Förderung und der Sonderschulung werden unverändert weitergeführt.
Neu: Vereinfachung Bewilligungsverfahren und Einführung Ressourcen-Pool
Nur noch die Massnahmen der Speziellen Förderung mit individuellen Lernzielen und der Sonderschulung verlangen zwingend eine Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst oder die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dadurch entfallen aufwändige, administrative Abklärungs-, Melde- und Bewilligungsverfahren mit kantonalen Stellen. Die Mittel sollen an den Schulen gezielter und für die ganze Klasse eingesetzt werden. Damit wird der Regelunterricht gestärkt und isolierte Einzelmassnahmen der speziellen Förderung werden reduziert.
Den Schulen wird ein personeller und finanzieller Ressourcenpool im Verhältnis zur Anzahl Schülerinnen und Schülern zugewiesen. Innerhalb des Ressourcen-Pools verantwortet die Schulleitung den effizienten Mitteleinsatz und organisiert die Fördermassnahmen bedarfsorientiert und flexibel. Durch die Bündelung von Lektionen werden starke Lernbeziehungen zwischen Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern gefördert. Damit werden auch die Lehrpersonen in Bezug auf Absprachen, Organisations- und Koordinationsaufwand entlastet.
Der Ressourcenpool kann in begründeten Fällen um max. 30% überschritten werden. Dies setzt auf der Primarstufe eine Kostengutsprache der Gemeinde und eine Empfehlung des Amts für Volksschulen AVS voraus. Auf der Sekundarstufe I ist eine Bewilligung des AVS notwendig. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass auf der Primarstufe der Entscheid bei der Gemeinde als Kostenträgerin liegt. Mit der Steuerung über den Ressourcen-Pool werden die Kosten der Speziellen Förderung und der Sonderschulung insgesamt stabilisiert.

Stellungnahme des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG)
Der VBLG befürwortet klar das Ziel der Vorlage, die stetig steigenden Kosten für diese Bereiche zu stabilisieren.
Es ist eine wesentliche Verbesserung, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für die ganze Regelklasse eingesetzt werden können, und diese nicht zwingend für individuelle Einzel- oder Gruppenförderungen eingesetzt werden müssen.
Sehr positiv ist, dass die Schulleitungen mit den neuen Aufgaben betreffend Abklärung und Zuweisung gestärkt werden. Sie übernehmen dadurch jedoch zusätzliche Aufgaben, die bisher der Kanton wahrgenommen hat. Die Entlastung der kantonalen Stellen SPD und KJP ist beträchtlich. Die in der Vorlage erwähnte Entlastung der Schulleitung – dort wo für die Schulen aufwendige, administrative Abklärungsverfahren mit kantonalen Stellen entfallen – ist hingegen nur marginal. Aufgrund der Verschiebung der Aufgaben des Kantons auf die Schulleitungen ist eine Kompensation an die Schulleitungen bzw. an die Gemeinden als Schulträgerinnen (zusätzliche Ressourcierung der Schulleitung) nötig.
Die Zuständigkeiten für die Bereiche Spezielle Förderung und Sonderschulung sind zwar grundsätzlich klar geregelt. Nicht erkennbar geregelt ist jedoch die finanzielle Zuständigkeit, wenn sich die beiden Bereiche mischen – bzw. wenn Schülerinnen und Schüler mit Sonderschulstatus ein mögliches Angebot der Speziellen Förderung nutzen (Logopädie oder DaZ). Die Nutzung eines solchen Angebotes darf nicht zulasten des Kontingentes für die spezielle Förderung und auch nicht zulasten der Gemeindefinanzen gehen, sondern muss als Massnahme einer Sonderschulung vom Kanton getragen werden. Dies muss klar und einvernehmlich mit den Gemeinden geregelt werden.
Grundsätzlich wird das Angebot begrüsst, Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung vorzugsweise integrativ und wohnortsnah in der Regelschule zu beschulen. Die Erfahrungen zeigen, dass die einmal gewählte integrative Lösung nicht immer optimal für die weitere Entwicklung resp. zum Wohle des Kindes oder des Jugendlichen ist. Gleichzeitig können Heimplätze nicht belegt werden. Eine Integration soll daher nicht um jeden Preis erfolgen.
Die Ausbildung der Lehrkräfte muss den verschiedensten heterogenen Lernsituationen in einer Regelklasse Rechnung tragen. Damit soll die Belastbarkeit der Lehrpersonen gestärkt werden.
In dem Sinn schliesst sich der Gemeinderat Muttenz der Stellungnahme des VBLG an.

Muttenz, 7. Mai 2018

DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)