Anordnung Ersatzwahl in die Sozialhilfebehörde

23. April 2018
Aufgrund des Rücktritts von Kristof Csébits, Präsident der Sozialhilfebehörde, aus der Sozialhilfebehörde per 31. Dezember 2018 ist eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Mitglieder der Sozialhilfebehörde werden nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorzverfahren) an der Urne gewählt (§ 7, Abs. 1, Bst. d. Gemeindeordnung). Das Wahlverfahren richtet sich nach § 27 ff des Gesetzes über die politischen Rechte.

Der Gemeinderat hat am 28. März 2018 beschlossen:
1. Die Ersatzwahl eines Mitglieds der Sozialhilfebehörde wird auf den 23. September 2018 angesetzt.
Eingabefrist für Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung: Montag, 23. Juli 2018, 17.00 Uhr.
2. Eine allfällige Nachwahl wird auf den 25. November 2018 angesetzt.
Eingabefrist für Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung: Montag, 1. Oktober 2018, 17.00 Uhr

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