23. Oktober 2017
Gräberaufhebung - Ausbildungsbeiträge/Stipendien - Anmeldung AHV-Bezug - Jagdtage - Fälligkeit Staatssteuer - Pilzkontrolle - Einfriedungen - Richtige Bereifung - Mami- oder Papi-TAXI - Lebensmittel essen statt wegwerfen - Dorfmarkt
Aus der Verwaltung
  • Friedhof, Gräberaufhebung per 31. Dezember 2017
  • Ausbildungsbeiträge / Stipendien
  • Anmeldung Bezug AHV-Altersrente
  • Jagdtage 2017
  • Fälligkeit Staatssteuer
  • Pilzkontrolle bis 5. November 2017
  • Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände
  • Warum Winterreifen, warum Sommerreifen?
  • Mami- oder Papi-TAXI
  • Lebensmittel essen statt wegwerfen
  • Dorfmarkt am Mittwoch, 22. November 2017

Aus den Schulen
  • Informationsabende für Eltern künftiger Kindergartenkinder und Kinder der 1. Primar

Aus der Verwaltung
Friedhof, Gräberaufhebung per 31. Dezember 2017
Nach Ablauf der reglementarischen Ruhedauer werden per Ende 2017 auf dem Friedhof Muttenz 94 Gräber aufgehoben. Es handelt sich um
34 Sarg-Reihengräber aus dem Jahr 1997
33 Urnen-Reihengräber aus dem Jahr 1997
14 Urnen-Wandnischen aus den Jahren 1997
11 Urnen-Wandplattengräber aus dem Jahr 1997
02 Kindergräber aus dem Jahr 1992
Die Kontaktpersonen werden nach Möglichkeit persönlich angeschrieben und über die Grabaufhebung orientiert. Bei den aufzuhebenden Gräbern werden Hinweisschilder angebracht. Der Grabschmuck (Grabstein, Pflanzen usw.) kann bis zum 7. Januar 2018 abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist verfügt die Gemeinde über den Grabschmuck, d.h. die Eigentumsrechte der Angehörigen erlöschen. Die Mitarbeitenden des Friedhofs räumen die Gräber kostenlos ab und entsorgen die Grabsteine.
Auskünfte erteilen: Bestattungswesen (Tel. 061 466 62 60) und Friedhof (Tel. 076 377 68 49).

Ausbildungsbeiträge / Stipendien
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt bei Einhalten der Grundvoraussetzungen Ausbildungsbeiträge und Stipendien nach dem Grundsatz der Subsidiarität, das heisst wenn die Kosten weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden können.

Die Gesuchsformulare für die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen können bei der Hauptabteilung Ausbildungsbeiträge, Tel. 061 552 79 99, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal, oder am Steuerschalter im Gemeindehaus Muttenz, Kirchplatz 3 bezogen werden. Eingereicht werden müssen die Formulare bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde der Eltern. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf: www.bl.ch. Stichwort „Ausbildungsbeiträge“.

Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Altersrente nicht automatisch nach Ihrer Pensionierung erhalten, für den Bezug der AHV-Rente müssen Sie sich selbständig anmelden. Damit Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten, ist es empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Die Ausgleichskasse benötigt diese Zeit zur Prüfung des Rentenanspruchs und Berechnung der Rentenhöhe. Das Anmeldeformular und das Merkblatt 3.01 können Sie bei der AHV-Zweigstelle auf der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter Formulare „Anmeldung einer Altersrente“ herunterladen.
AHV-Zweigstelle Muttenz

Jagdtage Oktober bis Dezember 2017
Als Information „Jäger im Muttenzer Wald“ an alle Waldgänger meldet uns die Jagdgesellschaft Muttenz folgende Jagdtermine

Gesellschaftsjagden:
Donnerstag, 9. November 2017
Donnerstag, 16. November 2017

Pächterjagden:
Samstag, 28. Oktober 2017 (im Gebiet Rütihard)
Freitag, 24. November 2017
Mittwoch, 6. Dezember 2017
Donnerstag, 14. Dezember 2017

Die Jäger und Jägerinnen erfüllen einen wichtigen Auftrag bei der Regulierung des Wildbestandes und dienen damit der Natur. Diese Jagddaten werden ebenfalls auf der Gemeindewebseite unter der Rubrik Aktuell/Anlass erfasst und erscheinen jeweils zu gegebener Zeit prominent auf der Startseite unter Termine! Die Jäger erfüllen in ihrer Funktion der Regulierung der Wildbestände und schaffen damit ein natürliches Gleichgewicht zwischen Natur, Tierwelt und Zivilisation.

Fälligkeit Staatssteuer 30. September und Gemeindesteuern 31. Oktober
Bestimmt werden Sie auch in diesem Monat wiederum Einzahlungen vornehmen. Bitte denken Sie dabei daran, auch die Steuern für das Jahr 2017 einzuzahlen. Die Staatssteuern sind jeweils am 30. September fällig, die Gemeindesteuern sind es am 31. Oktober. Es werden keine Verzugszinsen erhoben, wenn Sie die Vorausrechnung fristgerecht bezahlen. Allen Steuerpflichti¬gen, die Ihre Zahlungen bereits geleistet haben, danken wir bestens.

Pilzkontrolle bis 5. November 2017
Bis Sonntag, 5. November 2017 können die Pilzsammler und Pilzsammlerinnen die gesammelten Pilze jeweils am Mittwoch, Freitag und Samstag von 18 bis 19 Uhr, am Sonntag von 17 bis 18 Uhr beim Pilzkontrolleur, Herrn Stephan Töngi, Tel. 079 218 60 33 an der Hauptstrasse 5 in Muttenz oder seiner Stellvertreterin, Frau Anka Stark, Tel. 076 527 88 06 kontrollieren lassen. Bitte die Pilze soweit möglich nach Sorten getrennt zur Pilzkontrolle bringen und alte sowie befallene Pilze am Fundort belassen.

Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände
Bei der Ausgestaltung des Bereichs zwischen Gemeindestrassen und Privatgrundstücken sind seitens der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einige Vorgaben zu beachten. Teilweise bestehen gesetzliche Regelungen, welche die Höhe und den Grenzabstand von Einfriedigungen, Stützmauern, Lärmschutzwänden und Hecken zwingend festlegen, teilweise hat die Gemeinde als Strasseneigentümerin und Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, im eigenen Ermessen zu entscheiden.

Um ein möglichst grünes und freundliches Erscheinungsbild unserer Strassenräume zu fördern und um dem zunehmenden Bau von geschlossenen grauen Mauern entlang von Strassenlinien entgegenzuwirken, werden die zustimmungs- oder bewilligungspflichtigen Massnahmen wie folgt behandelt:
  • Grundsätzlich sind alle Arten von Abgrenzungen bis zu einer Höhe von 1.2 Meter entlang der Strasse erlaubt. Die Zustimmung der Gemeinde als Strasseneigentümerin gilt als generell erteilt und muss nicht mehr nachgefragt werden. Davon ausgenommen sind Grünhecken, Einfriedigungen und Stützmauern, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten.
  • Höhere Einfriedigungen, Stützmauern und Lärmschutzwände müssen grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50 cm zur Strasse / Parzellengrenze einhalten und sind im 50 cm-Streifen strassenseitig dauerhaft zu begrünen.
  • Sofern der Nachweis erbracht wird, dass eine dauerhafte Begrünung auch mit einem geringeren Abstand technisch machbar ist, kann der Abstand auf bis zu 35 cm reduziert werden. Die Beurteilung der Machbarkeit wird von der Bauverwaltung in Absprache mit der ausführenden Unternehmung vorgenommen.
  • Hecken, Einfriedigungen und Stützmauern über 2.5 Meter Höhe erhalten keine Zustimmung.
  • Die Unterscheidung zwischen (notwendigen und wirksamen) Lärmschutzwänden und Einfriedigungen für den Sichtschutz ist häufig schwierig. Deswegen werden beide Arten bezüglich ihrer Zustimmung gleich behandelt.
  • Grünhecken müssen auf die Grenzlinie zurückgeschnitten werden.
  • Die Übersichtlichkeit an Strassenverzweigungen ist für alle Arten von Abgrenzungen zu beachten.

Warum Winterreifen, warum Sommerreifen?
Winter- und Sommerreifen sind durch Material und Profil optimal an die jeweiligen Witterungsbedingungen und Temperaturen angepasst. Winterreifen sind kälteresistent, Winterreifen – oder auch M&S-Reifen (Matsch & Schnee-Reifen) – haben einen höheren Anteil an Naturkautschuk und sind weicher als Sommerreifen. Diese Gummimischung verhindert den Verhärtungseffekt bei niedrigen Temperaturen. Schon ab 7 Grad Celsius sind Winterreifen deshalb sicherer als die Pneus für die warme Jahreszeit! Sie bleiben geschmeidiger und griffiger und gewährleisten eine bessere Haftung und Kraftübertragung mit der Strasse. Ausserdem sind Winterreifen zusätzlich mit Lamellen ausgestattet. Das ermöglicht eine Verzahnung mit losem Untergrund, wie zum Beispiel Schnee. Auch auf nassen Strassen sorgen die Winterreifen mit ihren kälteangepassten Eigenschaften für optimale Haftung.
Damit Winterreifen ihre Vorteile ausspielen können, benötigen sie eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimeter. Bei Reifen mit abgenutztem Profil steigt die Aquaplaning-Gefahr deutlich an und die Fahreigenschaften erreichen nur noch das Niveau von Sommerreifen.
Auch Versicherungen bestrafen falsche Bereifung
Viele Versicherungen zahlen bei falscher Saison-Bereifung im Schadenfall nicht, trotz Vollkaskoversicherung.
Tipp: Rechtzeitig Reifen wechseln!
Fahren Sie im Herbst und Frühjahr rechtzeitig zu Ihrem Garagisten oder Reifenhändler und lassen Sie sich die passenden Reifen montieren. Gegen ein geringeres Entgelt können Sie die Pneus bequem vor Ort einlagern – und wissen, dass Sie auch in der nächsten Saison sichere und durchgecheckte Reifen fahren.
Wir wünschen eine gute Fahrt durch den Winter
Gemeindepolizei Muttenz

Mami- oder Papi-TAXI
Der Schulweg als Bestandteil der kindlichen Entwicklung

All zu häufig fahren Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule. Dadurch geht dem Kind ein für seine Entwicklung wichtiger Bestandteil verloren. Kinder brauchen Freiräume, in denen sie sich ohne Erwachsene entfalten können.
Schulweg = Erlebniswelt
Nach dem Motto „Luege, lose, laufe – und erläbe“ entdeckt das Kind auf dem Weg zum Kindergarten oder zur Schule seine nähere Umgebung. Es lernt die Strassen und Plätze von seinem Wohnort kennen und spürt das Wetter und die Jahreszeiten hautnah und bekommt ein Gefühl für Zeit und Entfernung. Es macht zahlreiche soziale Erfahrungen. Freundschaften werden geschlossen und gepflegt. Es ist wichtig, dass dieses Sozialverhalten im Kindesalter erprobt werden kann. Der Schulweg eignet sich dazu hervorragend.
Schulweg = Fitnesstraining gratis
Wir bewegen uns immer weniger. Die Sechsjährigen zeigen ungenügende motorische Leistungen auf. Jedes fünfte Kind in der Schweiz ist zu dick. Dieser bedenklichen Entwicklung kann Einhalt geboten werden, wenn den Kindern wieder mehr körperliche Bewegung zugemutet wird. Der Schulweg bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit. Die Fortbewegung zu Fuss gehört zu den einfachsten und wirkungsvollsten Mitteln, den Körper gesund zu erhalten.
Schulweg = Verkehrstraining
Der Schulweg ist auch ein tägliches Verkehrstraining. Nur gut trainierte Kinder können sich verantwortungsbewusst im Verkehr bewegen. Zudem wird ganz automatisch das Selbstvertrauen gestärkt:
Taxifahrten = Gefahr durch die Eltern
Die beiden Verkehrsinstruktoren der Gemeindepolizei Muttenz treffen fast täglich bei Schulbeginn oder Schulende – höflich formuliert – unglücklich parkierte Fahrzeuge an. Diese stellen nicht nur eine Gefahrenquelle für die anderen Kinder dar, sie sind oft sogar die einzigen Gefahrenherde vor den Schulanlagen.
„Bewegt zur Schule“ soll das Motto für den Schulweg heissen!
Gemeindepolizei Muttenz

Lebensmittel essen statt wegwerfen
In der Schweiz wird etwa ein Drittel aller Lebensmittel weggeworfen. Am Dorfmarkt vom 22. November 2017 zeigt die Gemeinde Muttenz Möglichkeiten auf, diese Verschwendung im eigenen Haushalt auf ein Minimum zu reduzieren und sucht dazu auch Ihre Vorschläge.

2.5 Millionen Tonnen Lebensmittel gehen bei uns jährlich zwischen Feld und Teller verloren, die Hälfte davon in Haushalten und Gastronomiebetrieben. Damit werden nicht nur knappe natürliche Ressourcen wie Ackerland, Wasser und Energie verschwendet sondern auch Geld.
Bewusst einkaufen und richtig lagern
Pro Kopf landen täglich 320 Gramm Lebensmittel im Abfall. Einen Teil davon können Sie durch bessere Einkaufsplanung und optimale Vorratshaltung verhindern. Lassen Sie sich nicht von Aktionen und einem knurrenden Magen verleiten mehr zu kaufen als benötigt. Beachten Sie die Angaben auf den Lebensmitteln zur idealen Lagerung und Haltbarkeit. Wenn wir Konsumentinnen und Konsumenten zudem unsere Ansprüche an Form, Farbe und Grösse der Lebensmittel überdenken, fallen schon bei Ernte, Verarbeitung und Handel weniger Verluste an.
Essenreste kreativ verwerten
Kennen Sie spezielle Rezepte oder persönliche Tricks um Essensreste zu verwerten oder die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu verlängern? Wir suchen Ihre Vorschläge zur Reduktion von Food Waste. Schicken Sie Ihre Ideen, Tipps oder Reste-Rezepte bis spätestens Montag, 20. November 2017 an Gemeinde Muttenz, Bauverwaltung, Abt. Umwelt, Kirchplatz 3, Postfach 332, 4132 Muttenz oder an umwelt@muttenz.bl.ch.
Kommen Sie am kommenden Dorfmarkt an unseren Informationsstand „No Food Waste – Lebensmittel essen statt wegwerfen“ und lassen sich von den eingesandten Ideen inspirieren.

Dorfmarkt am Mittwoch, 22. November 2017
Der Hauptstrasse entlang, ab Tramstation Dorf bis hinauf zur Kirche St. Arbogast, präsentieren Markfahrende an etwa 80 Verkaufsständen ihre Ware. Der Markt dauert von 9 Uhr bis 18 Uhr.
Beachten Sie die Umfahrungsvorschläge und Parkierungsempfehlungen sowie weitere Informationen zum Muttenzer Markt allgemein, zur Marktstandeinteilung und -anmeldung auf der Gemeindewebsite www.muttenz.ch.

Aus den Schulen
Informationsabend für Eltern zukünftiger Kindergartenkinder
Kinder, welche bis zum 31. Juli 2018 das 4. Altersjahr vollendet haben, werden schulpflichtig und treten nach den Sommerferien 2018 (Montag, 13. August 2018) in den ersten Kindergarten ein.
Die Schulleitung der Primarstufe Muttenz lädt zu einem Informationsabend ein:
Montag, 6. November 2017, 19.00 – 20.30 Uhr,
Aula Schulhaus Gründen, Gartenstrasse 60, Muttenz

Schulleitung Primarstufe Muttenz

Informationsabend für Eltern zukünftiger Kinder der 1. Primar
Nach den Sommerferien 2018 (Montag, 13. August 2018) treten die Kinder, welche jetzt im zweiten Kindergartenjahr sind, in die 1. Klasse der Primarschule über.
Die Schulleitung der Primarstufe Muttenz lädt zu einem Informationsabend ein:
Dienstag, 7. November 2017, 19.00 – 20.30 Uhr,
Aula Schulhaus Gründen, Gartenstrasse 60, Muttenz

Schulleitung Primarstufe Muttenz
Herbstmarkt
Herbstmarkt