28. August 2017
Traktanden Gemeindeversammlung - Informationsveranstaltung zur Einführung von Gutscheinen für die familienergänzende Kinderbetreuung - Feuerwehrrekrutierung - Amtliche Pilzkontrolle - Nähblitzkurs - Jungbürgerfeier - Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen - Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung - Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause - Verkürzte Kauffrist Gemeindetageskarten - Gemeinsam zur grossen Birsputzete - Für Häckseltag rechtzeitig anmelden - Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände - Sicher und cool in cooler Farbe - Türen und Fenster zu, Licht an! - Gleisunterhaltsarbeiten der SBB - Bauarbeiten an der Fuss- und Radwegbrücke Hagnau- Umleitung Radrouten entlang der Birs - Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum
Aus dem Gemeinderat
  • Traktanden Gemeindeversammlung vom 19. Oktober 2017
  • Informationsveranstaltung zur Einführung von Gutscheinen für die familienergänzende Kinderbetreuung

Aus der Verwaltung
  • Feuerwehrrekrutierung am 18. Sept. 2017
  • Amtliche Pilzkontrolle 2017
  • Nähblitzkurs
  • Jungbürgerfeier 2017
  • Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen
  • Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
  • Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause
  • Verkürzte Kauffrist Gemeindetageskarten
  • Gemeinsam zur grossen Birsputzete am 9. Sept. 2017
  • Für Häckseltag am 12. Sept. 2017 rechtzeitig anmelden
  • Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände
  • Sicher und cool in cooler Farbe
  • Türen und Fenster zu, Licht an!
  • Gleisunterhaltsarbeiten der SBB vom 4.-9. Sept. 2017
  • Bauarbeiten an der Fuss- und Radwegbrücke Hagnau bis Dezember 2017
  • Umleitung Radrouten entlang der Birs bis Sommer/Herbst 2018
  • Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum
 
Aus dem Gemeinderat
Traktanden Gemeindeversammlung 19. Oktober 2017
Der Gemeinderat hat die folgenden Traktanden für die Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 19. Oktober 2017 festgelegt:
  • Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2017
  • Nachtragskredit Trinkwasseraufbereitungsanlage Obere Hard
  • Aufhebung Reglement Kongresszentrum Mittenza (Nr. 19.200)
  • Neuausrichtung Tagesbetreuung Muttenz, Neues Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz (Nr. 15.250)
  • Antrag Jürg Bolliger und fünf Mitunterzeichnende gemäss § 68 Gemeindegesetz in Sachen Änderung des Strassenreglements vom 22. Nov. 2005, Abstimmung über Erheblicherklärung
  • Anfrage Romy Anderegg gemäss § 69 Gemeindegesetz in Sachen Ausgaben für Projekte und Gerichtsverfahren
  • Anfrage Kurt Christen gemäss § 69 Gemeindegesetz in Sachen fehlende DFI-Anzeigetafel an der Tramhaltstelle Muttenz Dorf
Auf die Geschäfte wird ausführlich im Überweisungsschreiben eingegangen, welches im Amtsanzeiger vom 22. September 2017 publiziert wird.

Informationsveranstaltung zur Einführung von Gutscheinen für die familienergänzende Kinderbetreuung
Donnerstag, 7. September 2017, 18.30 Uhr
Aula Schulhaus Donnerbaum, Schanzweg 20, Muttenz

Referat: Kathrin Schweizer, Gemeinderätin Departement Soziales und Gesundheit

Seit dem 1. Januar 2017 müssen die Gemeinden aufgrund des kantonalen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung den Zugang zu einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot ermöglichen. Diese familienexterne Betreuung wird in Muttenz von unterschiedlichen Trägerschaften in Tagesheimen, Tagesfamilien, Mittagstischen und Tagesstruktur-Angeboten der Schulen wahrgenommen. Um private Angebote gegenüber den Angeboten der Gemeinde nicht zu benachteiligen will der Gemeinderat von der Objekt- zur Subjektfinanzierung wechseln. Das bedeutet, dass in Zukunft auch die Eltern, die heute ihre Kinder in privaten Tagesheimen betreuen lassen, von den Subventionen mit Betreuungsgutscheinen profitieren können.
An der Gemeindeversammlung vom 19. Oktober können die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner über die Neuausrichtung der Tagesbetreuung in Muttenz mit der Einführung eines neuen Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz abstimmen.
Um im Vorfeld die gesamte Bevölkerung, insbesondere aber alle Eltern und Erziehungsberechtigten zu informieren und offene Fragen zu beantworten, lädt der Gemeinderat zu einer Informationsveranstaltung ein:
Wir freuen uns auf ein zahlreiches und interessiertes Publikum. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 
Aus der Verwaltung
Feuerwehrrekrutierung
Montag, 18. September 2017, 19.30 - ca. 21.00 Uhr
im Feuerwehrmagazin an der Schulstrasse 15 in Muttenz

Dienstpflichtig in der Feuerwehr Muttenz sind alle Einwohner und Einwohnerinnen vom Beginn des Jahres an, in welchem sie das 23. Altersjahr erreichen, bis zum Ende des Jahres, in welchem sie das 45. Altersjahr vollenden.
Die Feuerwehrrekrutierung 2017 ist demzufolge für den Jahrgang 1995 obligatorisch. Dieser Jahrgang wurde im August persönlich und schriftlich aufgeboten. Für die Jahrgänge 1980 bis 1994 kann die Rekrutierung freiwillig erfolgen, um sich beispielsweise durch persönliche Absolvierung des Feuerwehrdienstes von den Feuerwehrersatzabgaben zu befreien. Die Rekrutierungseinladung wurde nur an Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger dieser Jahrgänge verschickt. Weitere Informationen und Daten zur Rekrutierung finden Sie hier.

Kommando Stützpunkt-Feuerwehr

Nähblitzkurs
In der Zeit vom 24. Oktober bis 21. November bietet die Gemeinde jeweils dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr im Kindergarten Kilchmatt an der Kilchmattstrasse 63 einen Nähblitzkurs an. Der Kurs kostet 150 Franken, wird mit einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen durchgeführt und kann von Männern und Frauen besucht werden. Haben Sie Interesse? Dann melden Sie sich bis spätestens am 13. Oktober 2017 an bei Gertrud Rüfenacht, Brühlweg 71, 4132 Muttenz oder online.
Auskunft erteilen:
Esther Beck, Tel. 061 461 70 80
Gertrud Rüfenacht, Tel. 061 461 64 97

Amtliche Pilzkontrolle 2017
Nach den Sommerferien wird die Pilzsaison wieder eröffnet. Sie dauert vom Sonntag, 13. August 2017 bis zum Sonntag, 5. November 2017.
Die Pilze sind soweit möglich nach Sorten getrennt zur Kontrolle zu bringen. Alte sowie befallene Pilze sollten am Fundort zurückgelassen werden.

 
Die Pilzsammlerinnen und -sammler können die Pilze an der Hauptstrasse 5 in Muttenz zu den folgenden Öffnungszeiten kontrollieren lassen: 
Mittwoch und Samstag18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Sonntag17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Ab dem 15. September 2017 auch am Freitag18.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Zuständig für die Pilzkontrollen sind folgende Personen:
  • Pilzkontrolleur: Herr Stephan Töngi, Tel. 079 218 60 33
  • Stellvertreterin: Frau Anika Stark, Tel. 076 527 88 06

Einen detaillierten Pilzkontroll-Kalender finden Sie im Gemeindeaushang sowie auf unserer Gemeinde-Homepage unter der Rubrik Verwaltung / Dienstleistungen.

Jungbürgerfeier am Freitag 20. Oktober 2017
Anfangs September werden die Jungbürger und Jungbürgerinnen von Birsfelden und Muttenz mit Jahrgang 1999 die briefliche Einladung zur diesjährigen Jungbürgerfeier erhalten. Die Feier zur Volljährigkeit wird am 20. Oktober 2017 stattfinden. Es gibt gegen 13 Uhr eine Carfahrt nach Bern und eine persönliche Führung durchs Bundeshaus mit Nationalrätin Daniela Schneeberger unter dem Patronat von Franziska Stadelmann, Gemeinderätin Muttenz und Regula Meschberger, Gemeinderätin Birsfelden. Bei einem Wettbewerb gibt es auch ein iPad Air2 zu gewinnen und für das leibliche Wohl wird abends mit einem feinen Nachtessen gesorgt. Der Anmeldetalon liegt der persönlichen Einladung bei. Eine Teilnahmebestätigung für die Schule oder das Lehrgeschäft wird im Bus an alle Teilnehmenden ausgehändigt.

Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen
Über Info-Abonnement können Sie sich für eine automatisierte E-Mail-Zustellung anmelden und erhalten Hinweise und Erinnerungen z.B. für:

  • Anlässe aus dem Veranstaltungskalender
  • Abfallsammlungen (Weihnachtsbaum, Grüngut, Papier, Sonderabfall) sowie Häckseltage Abstimmungs- und Wahltermine
  • Einreichung Steuererklärung (31. März) oder Zahlungstermin Gemeindesteuern (31. Oktober).

Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
Anspruch auf Prämienverbilligung
Personen, die der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) unterstehen und ein unteres oder mittleres Einkommen erzielen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Bestimmung des massgebenden Jahreseinkommens gilt die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres.
Die AHV-Ausgleichskasse kann nur anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und das Antrags- oder Gesuchsformular versenden. Reicht die steuerpflichtige Person die Steuererklärung verspätet ein oder erhebt sie Beschwerde gegen die Steuerveranlagung, verzögert sich die Anspruchsabklärung und der Versand der (Antrags- oder Gesuchs-) Formulare.

Geltend machen des Anspruchs
Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten wie beschrieben von der AHV-Ausgleichskasse automatisch ein Antragsformular oder ein Gesuchsformular. Diese Formulare müssen sie mit den erforderlichen Angaben ergänzen, unterschreiben und der AHV-Ausgleichskasse wieder zustellen.
Sobald die anspruchsberechtigte Person das Antrags- oder Gesuchsformular zurückgeschickt hat, kann die AHV-Ausgleichskasse den jeweiligen Krankenversicherer über die Höhe der Prämienverbilligung informieren.
Weitere Informationen können Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch , unter „Prämienverbilligung“ herunterladen.
AHV-Zweigstelle Muttenz

Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause
Wissen Sie Bescheid über die Hilflosenentschädigung, Betreuungsgutschriften und Beitrag an die Pflege zu Hause? Gerne informieren wir Sie über die Details bei den Leistungen der AHV/IV und der Gemeinde.

Hilflosenentschädigung der AHV/IV
Die AHV/IV richtet eine Hilflosenentschädigung an pflege-/betreuungsbedürftige Personen aus. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Die Entschädigung der AHV und der IV ist von Einkommen und Vermögen unabhängig und beträgt bei einer Hilflosigkeit leichten Grades (nur für Zuhause wohnende Personen) CHF 235.--* (*ab Januar 2015), bei einer Hilflosigkeit mittleren Grades CHF 588.--* und bei einer Hilflosigkeit schweren Grades CHF 940.--*.
Die Entschädigung der IV ist unterschiedlich hoch, je nachdem, ob die Versicherten im Heim oder im eigenen zu Hause wohnen.

Betreuungsgutschriften
Diese Gutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen und sollen jenen Personen ermöglichen, eine höhere Rente zu erreichen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen. Anspruch hat, wer pflegebedürftige Verwandte im gleichen Haushalt betreut, oder wenn die pflegebedürftige Person in der Nähe wohnt.

Beitrag an die Pflege zu Hause
Der kommunale Beitrag an die Pflege zu Hause wird von der Gemeinde Muttenz an dauernd pflegebedürftige Personen zu Hause ausgerichtet. Der Pflegebeitrag soll die Pflege durch Angehörige, Nachbarn, Freunde etc. fördern und dadurch zu einer Verminderung an Pflegebetten in Heimen und Spitälern beitragen. Im Weiteren hat man ebenfalls Anspruch, wenn die Pflege durch Angestellte geleistet wird. Generell beträgt der Beitrag CHF 20.-- pro Pflegetag. Ist das steuerbare Vermögen vor Sozialabzug bei Alleinstehenden über CHF 100‘000.-- und bei Verheirateten über CHF 200‘000.-- so reduziert sich der Betrag auf CHF 10.-- pro Tag. Kein kommunaler Beitrag an die Pflege zu Hause wird geleistet, wenn die Pflege von einer Versicherung übernommen wird (Kranken-, Militär-, Invalidenversicherung, Hilflosen-entschädigung etc.) oder wenn eine von der Gemeinde unterstützte Institution wie z.B. Spitex ganz oder zu einem grossen Teil die Pflege übernimmt und der eigene tägliche Zeitaufwand geringer als eineinhalb Stunden ist.

Weitere Auskünfte, Merkblätter und Anmeldeformulare sind erhältlich bei:
AHV-Zweigstelle Muttenz, Tel. 061 466 62 06

Verkürzte Kauffrist Gemeindetageskarten
Wir haben die neuen Gemeindetageskarten datiert ab 8. Dezember 2017 bestellt. Wie alle Jahre liefert uns die SBB den Jahreskartensatz frühestens Mitte bis Ende Oktober 2017. Somit sind die Tageskarten mit Datum ab 8. Dezember 2017 erst ab Liefereingang erhältlich. Zu diesem Zeit-punkt werden wir die Einkaufsbeschränkung wieder aufheben und Sie können diese Karten wie üblich bis maximal neunzig Tage vor dem Reisetag kaufen.

Wir verkaufen die Tageskarten online. Im Kalendarium ersehen Sie, ob und wie viele Tageskarten am gewünschten Reisetag verfügbar sind. Bei Zahlung über Internet schicken wir Ihnen die Karten per A-Post zu. Sie können die Karten aber auch am Schalter In-formation im Gemeindehaus am Kirchplatz 3 abholen und bezahlen. Bitte beachten Sie die Schalteröffnungszeiten.

Gemeinsam zur grossen Birsputzete
Zum ersten Mal laden die acht „Birspark Landschaft“-Gemeinden gemeinsam zur grossen Birsputzete ein. Diese findet am Samstag, 9. September 2017, im Rahmen des jährlichen nationalen Clean-Up-Day der IG saubere Umwelt (IGSU) statt.

Zusammen mit den Fischer- und Naturschutzvereinen möchten die Birsstadt-Gemeinden die „Lebensader“ des Birstals von Abfall säubern und von invasiven Problempflanzen (Neophyten) befreien. Die Birsputzete bietet zudem die ideale Gelegenheit, um den Lebensraum Birs besser kennen zu lernen und die Gemeinschaft zu pflegen.

Diese vier Fischer- und Naturschutzvereine laden zur Birsputzete für Jung und Alt ein:

Fischerei-Verein Aesch-Angenstein
Birsufer von Unrat befreien
Treffpunkt: 9.00 Uhr Bahnhofbrücke Aesch
Abschluss: 12.00 Uhr im Fischerkeller des Vereins (Schloss Angenstein)
Bei Fragen: 061/756‘77‘53 oder oliver.standke@aesch.bl.ch

Naturschutzverein Arlesheim
Widenacker am Dorfbach entlang Richtung Birs und dem Kanal entlang Richtung Heidebrüggli vom Unrat befreien
Treffpunkt: 9.00 Uhr bei den Sportplätzen im Widenacker, Arlesheim
Abschluss: 12.00 Uhr beim Heidebrüggli
Bei Fragen: 079 462 88 84 oder forstbetriebam@bluewin.ch

 
Naturschutzverein Muttenz
Birsufer von Abfall säubern sowie Gehölzpflege und Bekämpfung von Neophyten
Treffpunkt: 9.00 Uhr Tramschlaufe Schänzli beim Eingang zur Reitsportanlage
Abschluss: 12.00 Uhr am Birsufer unter der Autobahnbrücke
Bei Fragen: 061 466 62 77 oder kaethi.blumer@muttenz.bl.ch

Fischerverein Birsfelden Rhein Birs
Neophyten zu Gunsten der einheimischen Vegetation entfernen sowie Abfall entlang der Birs einsammeln
Treffpunkt: 9.00 Uhr an der Birs unter der Autobahnbrücke beim Stadion St. Jakob
Abschluss: 12.00 Uhr an der Birs unter der Autobahnbrücke
Bei Fragen: 079 701 09 53 oder goran.oljaca@fv-birsfelden.ch

Allen Teilnehmenden wird am Ende des Einsatzes ein kleiner Imbiss offeriert. Die Birsputzete wird von der Bauabteilung Aesch für alle Gemeinden koordiniert und findet bei jedem Wetter statt. Bitte bekleiden Sie sich dem Wetter entsprechend mit Gummistiefeln oder sonstigem robustem Schuhwerk und nehmen Sie Garten-/Arbeitshandschuhe mit. Arbeitswerkzeuge werden bereitgestellt.

Wir freuen uns auf zahlreiche helfende Hände. Fühlen Sie sich frei, auch in anderen Gemeinden als Ihrem Wohnort aktiv zu werden. Die Birs fliesst durch den gesamten „Birspark Landschaft“ und kennt keine Gemeindegrenzen.

 
Über den Aktionsplan Birspark Landschaft
Der Aktionsplan „Birspark Landschaft“ wurde von acht Gemeinden aus dem Birstal erarbeitet. Diese setzen gemeinsam Massnahmen zur Förderung der Natur- und Erholungsräume entlang der Birs um. Dabei wird auch auf den Einbezug der Birsstadt-Bevölkerung und der Vereine Wert gelegt. Mehr Informationen dazu unter: www.birsparklandschaft.ch

Für Häckseltag bitte rechtzeitig anmelden
Der nächste Häckseltag findet am Dienstag 12. September 2017 statt. Aus organisatorischen Gründen muss die Anmeldung für den gebührenpflichtigen Häckseldienst fünf Tage im Voraus erfolgen. Spätestens also jeweils bis Freitag vor dem Häcksel-Dienstag. Die Anmeldung können Sie bequem online vornehmen oder aber auch telefonisch zwischen 11.15 - 11.45 Uhr oder 16.30 - 17.00 Uhr, Tel. 061 467 97 44.

Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände
Bei der Ausgestaltung des Bereichs zwischen Gemeindestrassen und Privatgrundstücken sind seitens der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einige Vorgaben zu beachten. Teilweise bestehen gesetzliche Regelungen, welche die Höhe und den Grenzabstand von Einfriedigungen, Stützmauern, Lärmschutzwänden und Hecken zwingend festlegen, teilweise hat die Gemeinde als Strasseneigentümerin und Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, im eigenen Ermessen zu entscheiden.

Um ein möglichst grünes und freundliches Erscheinungsbild unserer Strassenräume zu fördern und um dem zunehmenden Bau von geschlossenen grauen Mauern entlang von Strassenlinien entgegenzuwirken, werden die zustimmungs- oder bewilligungspflichtigen Massnahmen wie folgt behandelt:
  • Grundsätzlich sind alle Arten von Abgrenzungen bis zu einer Höhe von 1.2 Meter entlang der Strasse erlaubt. Die Zustimmung der Gemeinde als Strasseneigentümerin gilt als generell erteilt und muss nicht mehr nachgefragt werden. Davon ausgenommen sind Grünhecken, Einfriedigungen und Stützmauern, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten.
  • Höhere Einfriedigungen, Stützmauern und Lärmschutzwände müssen grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50 cm zur Strasse / Parzellengrenze einhalten und sind im 50 cm-Streifen strassenseitig dauerhaft zu begrünen.
  • Sofern der Nachweis erbracht wird, dass eine dauerhafte Begrünung auch mit einem geringeren Abstand technisch machbar ist, kann der Abstand auf bis zu 35 cm reduziert werden. Die Beurteilung der Machbarkeit wird von der Bauverwaltung in Absprache mit der ausführenden Unternehmung vorgenommen.
  • Hecken, Einfriedigungen und Stützmauern über 2.5 Meter Höhe erhalten keine Zustimmung.
  • Die Unterscheidung zwischen (notwendigen und wirksamen) Lärmschutzwänden und Einfriedigungen für den Sichtschutz ist häufig schwierig. Deswegen werden beide Arten bezüglich ihrer Zustimmung gleich behandelt.
  • Grünhecken müssen auf die Grenzlinie zurückgeschnitten werden.
  • Die Übersichtlichkeit an Strassenverzweigungen ist für alle Arten von Abgrenzungen zu beachten.

Sicher und cool in cooler Farbe
Auch in der Gemeinde Muttenz, hat das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahren massiv zugenommen. Die Gemeinde wächst, der Autobahnzubringer liegt in unmittelbarer Nähe und immer mehr Leute sind mit ihren Motorfahrzeugen unterwegs. Dank Leuchtdreiecken „Lüchzgi“ sind die Muttenzer Kindergärtner und die 1. Klässler mit den gelben Leuchtmützen „Neon gelb ist cool“ sicherer im Strassenverkehr unterwegs.

Gute Sichtbarkeit ist wichtig
Die Arbeitsgruppe „Sicherheit durch Sichtbarkeit“, welcher unter anderem die bfu, die Verkehrspolizeien der Schweiz, Pro Velo und 3M Schweiz angehören, hat es sich zur Aufgabe
gemacht, Verkehrsunfälle und Verluste von Menschenleben zu verhüten. Sie macht deshalb immer zu Herbst- und Winterbeginn mit besonderen Aktionen darauf aufmerksam, wie wichtig gute Sichtbarkeit ist. Sie kann nämlich Fussgängern und Radfahrern das Leben retten.
Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) haben Fussgänger und Radfahrer nachts ein dreimal höheres Risiko zu verunfallen als am Tag. Im Herbst und Winter, wenn die Tage wieder kürzer werden und oft noch Regen und Schnee die Sicht beeinflussen, ist besondere Vorsicht geboten. Aus Studien weiss man, dass Personen in dunkler Kleidung nachts erst aus 25 Metern Distanz erkennbar sind. Viele Unfälle könnten vermieden werden, wenn Brems- und Ausweichmanöver rechtzeitig eingeleitet würden. Reflektierendes Material kann dazu beitragen, dass ein Brems- oder Ausweichmanöver rechtzeitig eingeleitet werden kann. Das Reflex-Material ist im Abblendlicht eines Autos bereits aus 140 Metern Distanz sichtbar. So bleibt den Lenkenden genügend Zeit zu reagieren.

Sicherheit besonders für die Kinder
Gerade Kinder sind besonders gefährdet. Pro Jahr verunfallen in der Schweiz rund 1400 Kinder. Jedes siebte davon in der Dämmerung und in der Nacht. Jeder Unfall, der vermieden werden kann, ist daher ein Erfolg.
Nun ist es aber so:
Alles Reflex-Material nützt nur dann etwas, wenn es auch getragen wird und nicht Zuhause im Schrank liegen bleibt. Die Kinder müssen deshalb einerseits lernen, sich sicher im Strassenverkehr zu bewegen und andererseits langsam in eine Eigenverantwortung für das Tragen der Sicherheits-Accessoires hineinzukommen. Dabei stellen wir erfreut fest, dass besonders die kleinsten Verkehrsteilnehmer die Mützen sowie die Leuchtdreiecken gerne tragen. Sie finden sie cool. Und das ist für Jungs und Mädchen nun mal tatsächlich die Hauptmotivation. Helfen Sie Ihnen, dass es dabei bleibt!

Türen und Fenster zu, Licht an!
Jetzt haben die „Dämmerungseinbrecher“ wieder Saison
Die meisten Einbruchdiebstähle passieren nicht nachts, sondern am helllichten Tag – und während der Herbst- und Winterzeit vorzugsweise in den Abendstunden. Einbrecher machen sich in der Regel die Abwesenheit der Hausbewohner zu Nutze. Und wenn sie sich auch noch im Schutz der Dunkelheit ans Werk machen können, kommt ihnen das besonders entgegen. Ausserdem signalisiert den Tätern ein Haus ohne Licht schon von weitem, dass niemand zu Hause ist.

Beachtet man einige Vorsichtsmassnahmen, kann ein Einbruchdiebstahl zwar nicht ausgeschlossen, doch zumindest massiv erschwert werden. Da viele Einbrüche durch Einschleichen passieren, sollten in erster Linie alle Aussentüren und – wenn vorhanden – auch Gartentüren abgeschlossen werden. Wohnungsschlüssel gehören nicht unter die Türmatte! Fenster sollten nicht gekippt, sondern ganz geschlossen werden. Ausserdem empfiehlt es sich, im Parterrebereich Läden und Rollläden zu schliessen. Lamellenstoren bieten zwar keinen Einbruchschutz, aber durch deren Hochschieben entsteht Lärm, welchen die Täter in der Regel vermeiden möchten.

 
Durchschnittlich alle acht Minuten wird in der Schweiz eingebrochen. In den Herbst- und Wintermonaten gibt es besonders viele „Dämmerungseinbrüche“. Mit gezielten Massnahmen kann man Einbruchdiebstähle zwar nicht ganz aus der Welt schaffen, aber zumindest das Risiko verringern.

Bei Beginn der Dunkelheit sollte man das Aussenlicht brennen lassen oder einen Bewegungsmelder installieren. Mit einer entsprechenden Schaltuhr lässt sich der Zeitpunkt einstellen, an welchem das Licht angehen soll. Ein laufendes Radiogerät dient auch zur Abschreckung. Bei längerer Abwesenheit ist es hilfreich, wenn Nachbarn ein Auge aufs Haus haben.

Werden verdächtige Geräusche, Personen und Fahrzeuge wahrgenommen oder besteht der Verdacht, dass Einbrecher am Werk sind, sollte sofort die Polizei über den Notruf 117 / 112 verständigt werden.

Ihre Gemeindepolizei Muttenz

Gleisunterhaltsarbeiten der SBB
Wie die SBB mitteilt, müssen in der Zeit vom 4. bis 8. Sept. 2017 jeweils von 22.00 Uhr bis 5.30 Uhr teilweise lärmintensive Gleisunterhaltsarbeiten durchgeführt werden.
Um den Zugverkehr am Tag aufrecht zu erhalten und die Sicherheit unserer Mitarbeitenden gewährleisten zu können, ist die SBB gezwungen, einige der Arbeiten im Gleisbereich in der Nacht bei gesperrtem Gleis und ausgeschalteter Fahrleitung zu realisieren. Es werden in der Nacht nur Arbeiten ausgeführt, die die SBB am Tag nicht realisieren können, weil sie zu nahe an den fahrenden Zügen oder der Fahrleitung sind.
Die SBB sind sich bewusst, dass Bauprojekte leider oft mit Unannehmlichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner der Baustelle verbunden sind und bemühen sich, den Lärm und die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Kontakt:
SBB AG, Instandhaltung Mitte, Olten
instandhaltung.mitte@sbb.ch
www.sbb.ch/unterhalt

Bauarbeiten an der Fuss- und Radwegbrücke Hagnau (Verbindung Wohnquartiere Donnerbaum-Freuler)
Im Rahmen des Gesamtprojektes EP Schänzli saniert das Bundesamt für Strassen ASTRA während der kommenden Monate bis Ende 2017 auch die Fuss- und Radwegbrücke Verzweigung Hagnau über die Autobahn A2. Diese Sanierung gewährleistet die weitere, sichere Nutzung des Brückenbauwerks für die nächsten 15 Jahre. Die Arbeiten umfassen im Wesentlichen die Erneuerung der Brückenabdichtung, des Asphaltbelags und die Instandsetzung der Betonkonstruktion. Ebenfalls werden die Fahrbahnübergänge ersetzt sowie die Geländer instand gestellt. Die Sanierungsarbeiten auf der Brücke werden in zwei Etappen ausgeführt, damit die Verbindung der Wohnquartiere Donnerbaum-Freuler während der Sanierungsarbeiten für den Fuss- und Veloverkehr auf einer Brückenhälfte immer offen bleibt.
Kontakt
Esther Widmer, Beauftragte Information und Kommunikation ASTRA, Tel. 058 482 75 06

Umleitung Radrouten entlang der Birs
Wie das Wasserwerk Reinach und Umgebung (WWR) mitteilte, baut das Wasserwerk zur Verbesserung der Sicherheit der regionalen Trinkwasserversorgung die „Transitleitung Birstal“. Damit werden die drei grossen Trinkwasserversorger WWR, Hardwasser AG und IWB infrastrukturell miteinander verknüpft. Gleichzeitig erstellen die Gemeinde Arlesheim und der Zweckverband Regionale Wasserversorgung Aesch-Dornach-Pfeffingen eine Anschlussleitung an ihre Netze.

Während den Bauarbeiten müssen bestimmte Radrouten entlang der Birs umgeleitet und einzelne Abschnitte zeitweise gesperrt werden, da die neue Wasserleitung direkt unterhalb der Wege verlegt wird.
  • Ab dem 14. August 2017 und bis zum Herbst 2018 wird die Strecke östlich entlang der Birs zwischen Arlesheim (In der Schappe) bis nach Münchenstein (Heiligholzstrasse) umgeleitet (siehe Plan).
  • Ab dem 21. August 2017 und bis Sommer 2018 wird die Strecke östlich der Birs zwischen Muttenz („Bananenbrücke“) bis Münchenstein Hauptstrasse gesperrt (siehe Plan).

Wie der WWR weiter mitteilt, ist ihm bewusst, dass es sich um beliebte Strecken für Velofahrer und Spaziergänger handelt. Daher sind Umleitungen signalisiert. Diese verlaufen parallel zur Originalroute. Der ca. 5,6 km umfassende Leitungsbau wird so kompakt wie möglich durchgeführt.
Kontakte:
Rainer Prüss, Gesamtprojektleiter, Holinger AG, Telefon: 061 926 23 65
Peter Leuthardt, Werkleiter, Wasserwerk Reinach und Umgebung, Telefon 061 716 43 60
Umleitungsplan und weitere Informationen zur Transitleitung Birstal unter www.wwr.ch (unter „Aktuelles“)

Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum
Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden.

Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gelten folgende Bestimmungen:

  1. Gemäss §20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflichtig. Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle andern Holzschläge sind bewilligungspflichtig.
  2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der Revierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder sie nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entscheidet über die Bewilligungspflicht.
  3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der Bewilligungsentscheid ist beim Amt für Wald beider Basel anfechtbar.
  4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort an-gepasst ist.
  5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eid-genössischen und kantonalen Waldgesetzgebung strafbar.
Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem Waldeigentum an den Revierförster oder die Revierförsterin. Von ihm oder ihr erhalten Sie die notwendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können auch die benötigten Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden.
Der für Muttenz zuständige Förster:
Markus Eichenberger Telefon 061 821 44 53 Fax 061 821 44 54 m.eichenberger@bg-pratteln.ch