6. Juni 2017
Kesslergrubebesichtigung 1. Juli 2017 - SBB Unterhaltsarbeiten von Pratteln bis Muttenz - Umgang mit Strassentauben - Leinenpflicht für Hunde - Zurückschneiden von Bäumen und Sträucher
Aus dem Gemeinderat
  • Kesslergrube Grenzach-Wyhlen, Einladung zum Baustellentag 2017
Aus der Verwaltung
  • Gleisunterhaltsarbeiten auf der Strecke von Pratteln bis Muttenz
  • Hinweise zum Umgang mit Strassentauben in Wohnquartieren
  • Leinenpflicht für Hunde
  • Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
 
Aus dem Gemeinderat
Kesslergrube Grenzach-Wyhlen, Einladung zum Baustellentag 2017
Gerne macht der Gemeinderat auf einen Anlass im nachbarlichen Grenzach-Wyhlen aufmerksam: Nach dem grossen Besucherinteresse für den Baustellentag ermöglicht die für die Sanierung von Perimeter 1/3-NW der Kesslergrube zuständige Roche Pharma AG (Roche) auch 2017 einen Blick hinter die Kulissen der Sanierung.

Am Samstag, 1. Juli 2017 von 10.00 – 16.00 Uhr führen Roche und die an der Sanierung beteiligten Firmen an der Kesslergrube (Heerweg 1 in Grenzach-Wyhlen) einen Baustellentag für die Öffentlichkeit durch. Anrainer und andere Interessierte sind herzlich dazu eingeladen, sich vor Ort über den Stand der Arbeiten für die Sanierung von Perimeter 1/3-Nordwest der Kesslergrube zu informieren und einen Eindruck von der Baustelle zu erhalten. Bis im Sommer 2017 wird nach Abschluss der Grosslochbohrungen und nach Inbetriebnahme der definitiven Grundwasserreinigungsanlage die Errichtung der schallgedämmten und luftdichten Einhausung, unter deren Schutz der Aushub des belasteten Erdreichs stattfinden wird, weit fortgeschritten sein.

Auf die Besucherinnen und Besucher des Baustellentages 2017 warten verschiedene Attraktionen und Informationsangebote wie etwa ein Informationsfilm zur Sanierung, eine freie Begehung durch das Besucherzentrum, eine Fotoausstellung zum bisherigen Sanierungsverlauf sowie ein Festzelt mit kostenloser Verpflegung und Getränken. Zudem wird stündlich eine geführte Tour über das Sanierungsgelände (u. a. Besichtigung der mehrstufigen Grundwassereinigungsanlage) von ca. 45 Minuten Dauer angeboten. Die Plätze für die geführten Touren sind limitiert. Die Veranstalter empfehlen für die geführten Touren ausserhalb des belasteten Deponiebereiches festes Schuhwerk und der Witterung angepasste Kleidung.
Eine Anmeldung ist sowohl für die geführte Tour als auch für den freien Teil des Anlasses zwingend erforderlich. Diese können Sie online vornehmen http://kesslergrube.de/perimeter1/baustellentag2017/ oder telefonisch +49 7624 14 27 00.

Aus der Verwaltung
Gleisunterhaltsarbeiten auf der Strecke von Pratteln nach Muttenz
Die SBB unterhält eines der meistbefahrenen Bahnnetze der Welt. Was so intensiv genutzt wird, muss auch gepflegt werden, damit die Züge auch künftig sicher und pünktlich ans Ziel kommen. Deshalb führt die SBB vom 11.6.2017 bis 23.6.2017 in der Zeit von jeweils 20 Uhr bis 6 Uhr früh Gleisunterhaltsarbeiten auf der Strecke von Pratteln bis Muttenz durch. Die geplanten Nachtarbeiten sind teilweise lärmintensiv und die SBB bittet deshalb um Verständnis. Die SBB ist sich bewusst, dass Bauprojekte leider oft mit Unannehmlichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner der Baustelle verbunden sind und bemüht sich, den Lärm und die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Weitere Informationen: www.sbb.ch/unterhalt

Hinweise zum Umgang mit Strassentauben in Wohnquartieren
Strassentauben werden zum Problem, wenn ihre Populationsgrösse zunimmt. Dann fehlen Nistplätze, durch die Dichte kommt es zu vielen kranken Tieren und Krankheitserreger können auf den Menschen übertragen werden. Als Tierfreund/in gilt daher das Motto: Tauben nicht Füttern!

Strassentauben sind verwilderte Nachkommen von domestizierten Feldtauben, welche zu den ältesten und beliebtesten Haustieren des Menschen gehören. Sie gehören zu den wenigen wildlebenden Tieren die im städtischen Umfeld überleben und bringen dem Menschen ein Stück Natur in die Stadt. Viele Menschen freuen sich daran und füttern die Tauben. Durch das hohe Nahrungsangebot, welches durch das Füttern, aber auch durch fressbare, herumliegende Abfälle entsteht, kommt es zu einer Überpopulation und damit zu kranken Tieren, einem Mangel an Nistplätzen und starker Kotverschmutzung. Bei direktem Kontakt mit den Tieren oder deren Ausscheidungen können viele Krankheitserreger oder Allergene auf den Menschen übertragen werden.
Massnahmen wie Schiessen oder Vergiften der Tiere haben keinen dauerhaften Einfluss auf die Populationsgrössen. Innerhalb weniger Wochen wird der frühere Bestand wieder erreicht.
Nisten sich Tauben auf Balkonen ein, kann dies zu einem Gesundheitsrisiko durch die Übertragung von Krankheiten oder Parasiten führen. Bei der Wahl der Abwehrmechanismen ist darauf zu achten, dass Systeme eingesetzt werden, welche aus Sicht des Tierschutzes unbedenklich sind. Ungeeignet sind zum Beispiel Stacheln mit spitzen Enden oder Elektrosysteme mit starken Schlägen. Durch geeignete Massnahmen, wie beispielsweise Netze, können die Tauben zwar vom eigenen Balkon ferngehalten werden, das Problem der Überpopulation lässt sich jedoch dadurch nicht lösen. Taubenpopulationen können nur auf eine gesunde Grösse verkleinert werden, wenn die Ursache der hohen Dichte behoben wird und die Nahrungsgrundlage eingeschränkt wird. Daher sollten Tauben, auch aus Sicht des Tierschutzes, nicht gefüttert und fressbare Abfälle vermieden werden.
In Basel hat sich die Arbeitsgruppe Strassentauben, bestehend aus dem Tierschutz beider Basel, dem Kanton Basel Stadt sowie der Universität Basel mit dem Thema befasst und eine ausführliche Broschüre „Tauben in der Stadt“ herausgegeben. Diese ist beim Tierschutz beider Basel (www.tbb.ch) unter Projekte/Taubenaktion bestellbar.
Informationen zum Umgang mit Tauben sowie zu nützlichen Abwehrsystemen finden sich beim Schweizerischen Tierschutzes STS (www.tierschutz.com) bei der Rubrik Publikationen, Wildtiere, Merkblätter oder bei der Vogelwarte Sempach (www.vogelwarte.ch) unter der Rubrik Ratgeber, Probleme mit Vögeln
Weitere Fragen beantwortet die Abteilung Umwelt unter 061 466 62 74/76/77 oder umwelt@muttenz.bl.ch

Leinenpflicht für Hunde
Im Kanton Basel Land müssen Hunde zwischen dem 1. April und dem 31. Juli 2017 im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden. Diese Leinenpflicht wurde 2014 eingeführt.

Mit der Leinenpflicht vom 1. April bis am 31. Juli 2017 im Wald und am Waldrand sollen die wildlebenden Tiere in der Hauptsetz- und Brutzeit vor Gefährdungen und Störungen geschützt werden. Damit soll verhindert werden, dass freilaufende Hunde Wildtiere hetzen und töten.

Einhaltung wird kontrolliert
Die Erfahrungen von diesem Jahr zeigen, dass sich viele Hundehalter vorbildlich an die neue Regelung halten. Leider gab es jedoch auch einzelne Personen, die ihre Hunde im Hardwald Höhe Waldhaus frei laufen liessen und damit eine Gefährdung der jungen Wildtiere in Kauf nahmen. Dieses Jahr wird daher die Einhaltung der Leinenpflicht im Muttenzer Hardwald aber auch im übrigen Waldgebiet besonders kontrolliert.
Die Einschränkung gilt nicht für Diensthunde des Polizei- und Rettungswesens, Herdenschutz- sowie Jagdhunde im Einsatz oder bei der Aus- und Weiterbildung. Nach wie vor gilt, dass Hunde, die beim Reissen von Wild angetroffen werden, von berechtigten Personen erlegt werden können.
Ihre Gemeindepolizei

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Auch die Strassenreinigung wird erschwert und vorstehende Äste beschädigen unsere Reinigungsfahrzeuge, was unnötige Kosten für das Gemeinwesen verursacht.
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss kantonalem Strassengesetz sowie Polizei- und Strassenreglement der Gemeinde Muttenz, ihre Grünanlagen zu kontrollieren. Bei Fahrbahnanstoss sind überhängende Bäume und Sträucher auf eine Höhe von mindestens 4.50 m und bei Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von mindestens 2.50 m zurück zu schneiden. Hecken sind auf eine maximale Höhe von 1.80 m herunterzuschneiden oder bei Sichtbehinderung für den Verkehr gemäss den Weisungen der Gemeindepolizei. Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt, sondern müssen gut sichtbar sein.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Ressorts Strassenunterhalt:
Andreas Handschin, Tel. 061 467 97 41

Grüngut, Häckselmaterial sowie Rüst- und Gartenabfälle wenn möglich im eigenen Garten oder Quartier kompostieren. Die Kompostberatung gibt gerne Auskunft.

Nächster Häckseltag: Dienstag, 20. Juni 2017 (weiterer Häckseltag 12.9.2017)
Anmeldung Häckseldienst hier oder Tel. 061 466 61 23.

Nächste Grünabfuhren: 9. Juni und 7. Juli 2017
Grünabfuhr-Gebührenmarken sind erhältlich am Empfangsschalter im Gemeindehaus oder an diesen Orten: avec am Bahnhof, Coop Freidorf, Migros-Filialen, Dropa Drogerie Dietschi, Kiosk Brüggli, Volg (ehem. Milchhüsli), Papeterie Rössligasse, Shop OK-Tankstelle (Coop).
Grenzabstände Sträucher und Bäume
Skizze für das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern