10. April 2017
Gebührenerhöhung für zweite Mahnungen - Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 4
Aus dem Gemeinderat
  • Gebührenerhöhung für zweite Mahnungen
  • Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie 4

Aus dem Gemeinderat
  • Der Gemeinderat beschliesst die Erhöhung der Mahngebühren von CHF 40.-- auf CHF 50.-- für die zweite Mahnung bei Steuerforderungen und schliesst sich somit der kantonalen Praxis an.
  • Der Gemeinderat beschliesst, dass Feuerwerk der Kategorie 4, ausser der im Polizeireglement unter § 15 Abs. 1 aufgeführten Tage (31. Juli, 1. August, Silvester sowie am Banntag), nur mit der Zustimmung des Gemeinderates abgebrannt werden darf. Bewilligungsinstanz ist die Polizei Basel-Landschaft.


Muttenz, 10. April 2017
DER GEMEINDERAT

(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)