korrekt! Querung Verkehrsachsen im Bereich "zum Park"
Bereits bei der Planung zur Umgestaltung der St. Jakob-Strasse durch den Kanton, wurde die Möglichkeit einer Querung mittels Fussgängerstreifen für richtig und sinnvoll erachtet. Damit dieser die nötigen Frequenzen hat, wurde seitens der Verkehrssicherheit des Kantons (Justizdirektion) die Schliessung der Unterführung für Fussgänger verlangt. Tatsächlich hat auf Intervention der IG Gartenstrasse die Vorsteherin der Bau- und Umweltschutzdirektion als Verantwortliche für den Verkehrsfluss auf der Kantonsstrasse, dem Gemeinderat Muttenz in einem Schreiben nahe gelegt, den Entscheid zur Schliessung der Unterführung für Fussgänger nochmals zu überdenken. Dies wohl ohne Kenntnis der Anweisung von der für die Verkehrssicherheit zuständigen Fachstelle ihres Regierungsratskollegen der Justizdirektion. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Verkehrssicherheit der Polizei Basellandschaft wurde bestätigt, dass der Platz für eine sichere, getrennte Führung von Velo- und Fussgängerverkehr nicht mehr gegeben ist, weil die Unterführung durch den Altersheimneubau Zum Park verlängert werden musste und dadurch steiler und unübersichtlicher wurde. Zudem erforderte die anstehende Umgestaltung der Tramstation “zum Park“ die Schliessung des Zugangs aus der Unterführung zu den Tramperrons, weil kein behindertengerechter Ausbau realisiert werden konnte. Dies wäre nur mit langen Rampen möglich gewesen. Für diese war jedoch kein Platz, weshalb ein ebenerdiger Übergang mittels Fussgängerstreifen über die St Jakobstrasse unverzichtbar wurde.
Für die Erhöhung der Schulwegsicherheit wurde an der Gemeindeversammlung vom 19. März 2015 beschlossen, den neuen Fussgängerstreifen über die St. Jakob-Strasse zusätzlich mit einer Lichtsignalanlage zu sichern. Die Abteilung Verkehrstechnik des kantonalen Tiefbauamts teilte daraufhin dem Gemeinderat mit, dass eine Lichtsignalanlage über die kantonale St. Jakob-Strasse möglich sei, jedoch unter der Bedingung, dass der Fussgängerverkehr durch die Unterführung ausgeschlossen wird. Die getrennte Führung der Fussgänger und Velofahrer wurde erneut als sicherste Variante bestätigt.
Korrekt ist, dass kein Zusammenhang zwischen dem tragischen Unfall an der Tramstation „Käppeli“ und der Fussgängerquerung der St. Jakob-Strasse bei der Tramstation „Zum Park“ besteht. Falsch ist ausserdem die Behauptung der BaZ wonach Gemeinderat Joachim Hausammann nicht die Wahrheit betreffend der Unterführung gesagt hätte.
Muttenz, 6. April 2017
Der Gemeinderat
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