28. März 2017
Leinenzwang für Hunde an Waldsäumen und in Wäldern
Der Hardwald ist ein beliebtes regionales Naherholungsziel und wird deshalb von unterschiedlichen Interessengruppen genutzt. Gleichzeitig befinden sich im südlichen Teil des Hardwaldes bedeutende Trinkwasserfassungen. Eine Verschmutzung der Sickergräben und des umliegenden Gebietes könnte eine Beeinträchtigung der Grundwasserqualität zur Folge haben. Deshalb wurde dieser Teil des Hardwaldes von der Gemeindeversammlung mit einem ganzjährigen Leinenzwang für Hunde belegt (Reglement über das Halten von Hunden vom 29. Oktober 1996). Dieser Leinenzwang gilt auch für verkehrsreiche Strassen und auf Velowegen, auf Sportanlagen und Schularealen, in Naturschutzgebieten und im Gebiet des Rebberges zwischen Burghaldenstrasse-Offenburgstrasse und Schauenburgstrasse-Badstubenstrasse. Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter ihre Hunde an diesen Orten an der Leine zu führen.
Im übrigen Hardwald gilt der Leinenzwang nach § 38 des kantonalen Jagdgesetzes während der Hauptsetz- und Brutzeit. Hunde sind deshalb in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli in allen Waldgebieten sowie an Waldsäumen an der Leine zu führen. Obwohl meist keine Wildpopulationen wie in den anderen Waldgebieten der Gemeinde Muttenz anzutreffen sind, sollen die übrigen Waldbewohner trotzdem während dieser Zeit besonders geschützt werden. Verschiedene im Hardwald lebende bodenbrütende Vogelarten und Kleintiere können durch stöbernde Hunde beim Nisten oder der Pflege ihres Nachwuchses empfindlich gestört werden.
Karte Hardwald: Im Bereich Hardwald Süd herrscht ganzjährig Leinenzwang.