27. März 2017
Beschlussprotokoll GV - Wahl in die Finanzkommission - Veranstaltungsbewilligungen im Wald - Steuererklärungs-Fristverlängerung - Rücksicht in Tempo-30-Zonen - Gemeinschaftsgarten Fröscheneckweg - Modelle Schulhaus Breite - Voranzeige: Vortrag zum Kindergarteneintritt - Jungwaldpflegeeingriff oberhalb Alpweg - Rodungsgesuch Hardwald
Gemeindeversammlung
  • Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 31.03.2017

Aus der Wahlbehörde
  • Wahl in die Finanzkommission

Aus dem Gemeinderat

Aus der Verwaltung
  • Veranstaltungsbewilligungen im Wald
  • Steuererklärungs-Fristverlängerung
  • Rücksicht in Tempo-30-Zonen
  • Gemeinschaftsgarten auf dem Pflanzgartenareal Fröscheneckweg
  • Modelle Schulhaus Breite
  • Voranzeige: Vortrag zum Kindergarteneintritt am 22. Mai 2017
  • Jungwaldpflegeeingriff oberhalb Alpweg
  • Rodungsgesuch Hardwald
 
Aus der Gemeindeversammlung
Das Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 21. März 2017 ist unter Politik abrufbar und wird im Amtsanzeiger vom 31.03.2017 publiziert.
 
Aus der Wahlbehörde
Wahl in die Finanzkommission
Mit der Verabschiedung des Finanzkommissions-Reglements hat die Gemeindeversammlung im vergangenen Dezember die Rechtsgrundlage für den Einsatz einer Finanzkommission als neue beratende Kommission geschaffen.
Die Wahlbehörde hat die Wahlen in diese Kommission am 16. März 2017 vorgenommen.
Gewählt sind David Buess (SVP), Thomas Buser (EVP), Felix Moser (CVP) Doris Rutishauser (FDP), Johannes Donkers (SP).
Wir danken allen, die sich für dieses neue Amt zur Verfügung gestellt haben und wünschen den Gewählten viel Erfolg bei der Amtsausführung.
 
Aus dem Gemeinderat
  • Der Gemeinderat nimmt die Information über den planmässigen und ruhigen Betrieb im Bundesasylzentrum Feldreben zur Kenntnis. Die Idee, die Aufenthaltsdauer der Asylbewerberinnen und Asylbewerber im BAZ bei geringer Belegung aus operativen Gründen von durchschnittlich drei auf sechs Wochen zu erhöhen, wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat erachtet es aber als verfrüht, die Vereinbarung mit Bund und Kanton anzupassen und lehnt das Anliegen darum ab.
  • Der Gemeinderat beschliesst die Delegation von Gemeinderatsmitgliedern in Arbeitsgruppen der Birsstadt und des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG).
  • Der Gemeinderat beschliesst eine Ausführungsbestimmung zum Zonenreglement Landschaft, Art. 12, Zone für Rebbau, Abs. 5, „Der Gemeinderat kann für die Erstellung von Trockenmauern Förderbeiträge gewähren“: Die Beitragshöhe wird auf CHF 200.- pro Quadratmeter Ansichtsfläche festgelegt. Beiträge erfolgen auf Antrag hin und werden im Einzelfall beurteilt. Für Einzelheiten ist die Abteilung Umwelt zuständig.
  • Der Gemeinderat beschliesst zur Vernehmlassung der Sicherheitsdirektion betreffend Teilrevision des Polizeigesetzes, Bewilligungspflicht für Sportveranstaltungen auf Privatareal und schliesst sich der Meinung des VBLG an, dass die Änderungen keine direkten Konsequenzen auf die Gemeinden haben und deshalb auf eine Stellungnahme verzichtet wird.

Muttenz, 27. März 2017 DER GEMEINDERAT

(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)
 
Aus der Verwaltung
Veranstaltungsbewilligungen im Wald
Das Amt für Wald beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen die Bewilligungen für die Durchführung der nachfolgenden Veranstaltungen gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1) mit Auflagen erteilt.

In den Gemeinden Sissach, Böckten, Frenkendorf, Liestal, Muttenz, Giebenach, Arisdorf
Schüler OL-Kurs 2017 (SOK17) mit ca. 80 Personen vom 18. April 2017 bis 21. April 2017

In den Gemeinden Muttenz, Münchenstein und Pratteln
Muttenz Marathon 2017 mit ca. 300 Personen (Teilnehmende, Helfende und Zuschauende) vom 7. Mai 2017

Stillschweigende Fristverlängerung für Steuererklärung 2016 läuft Ende Mai 2017 ab
Die Eingabefrist für die Steuererklärung wird von der Steuerverwaltung automatisch und stillschweigend bis zum 31. Mai 2017 verlängert.
Fristverlängerungen über den 31. Mai 2017 hinaus sind jedoch gesuchs- und gebührenpflichtig. Ein entsprechendes Fristverlängerungsgesuch ist mit dem der Steuererklärung beigelegten Formular bei der Kantonalen Steuerverwaltung in Liestal einzureichen oder kann unter www.bl.ch/steuerverwaltung beantragt werden.
Einwohnerinnen und Einwohner von Muttenz können die Verlängerung hier online beantragen.

Rücksicht hat in Tempo-30-Zonen Vortritt
Sehen beim Gehen
In Tempo-30-Zonen dürfen Sie die Strasse überall queren, auch wenn es keinen Zebrastreifen hat. Aber Sie haben keinen Vortritt. Sehen kommt deshalb vor Gehen.
  • Suchen Sie den Blickkontakt mit Fahrzeuglenkern.
  • Benutzen Sie vorhandene Zebrastreifen.
  • Für Kinder gilt. Am Randsteinstein anhalten „luege, lose, laufe“
Was Recht ist
In Tempo-30-Zone müssen Fahrzeuglenker besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren, obschon sie Vortritt haben. Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften:
  • Höchstgeschwindigkeit 30km/h.
  • Fahrzeuge haben Vortritt.
  • Es gilt Rechtsvortritt (Ausnahme: andere Markierungen oder Signalisationen).
  • Fussgänger dürfen die Strasse überall queren.
  • Keine Fussgängerstreifen (Ausnahme: bei gefährlichen Stellen, z.B. Schulen Heime usw.).
Denken beim Lenken
Lenken Sie Ihr Auto, Motorrad oder Velo mit Köpfchen durch die Tempo-30-Zone. Verzichten Sie auf Ihren Vortritt, wenn Fussgänger die Strasse überqueren wollen:
  • Fahren Sie besonders rücksichtsvoll und vorausschauend.
  • Achten Sie auf spielende Kinder und ältere Menschen.
  • Suchen Sie den Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmenden.
  • Reduzieren Sie wenn nötig die Geschwindigkeit.

Das Ziel von Tempo 30 ist:
Mehr Sicherheit, mehr Ruhe = mehr Lebensqualität

Ihre Gemeindepolizei Muttenz

Gemeinschaftsgarten auf dem Pflanzgartenareal Fröscheneckweg (Hallenbad)
Seit einem Jahr besteht auf dem Pflanzgartenareal Fröscheneckweg ein Gemeinschaftsgarten. Nach einem sehr nassen Start im letzten Frühling konnten sich die Gemeinschaftsgärtner/innen in ihrem Garten einrichten und die ersten Früchte ihrer Arbeit ernten.

Der Gemeinschaftsgarten auf dem Areal Fröscheneckweg besteht aus gemeinschaftlich genutzten Flächen (Kompostplatz, Sitzplatz) und aus verschieden grossen, in eigener Verantwortung genutzten Kleinstgärten. Eine naturnahen Bewirtschaftung, das gemeinschaftliche Gärtnern und die Stärkung nachbarschaftlicher Beziehungen sind wichtige Anliegen der Gruppe. Der Garten soll aber auch als Lern- und Begegnungsort dienen. Da die Mitglieder des Gemeinschaftsgartens nur wenig Gartenerfahrung mitbrachten, organisierte die Gemeinde Muttenz einen Einführungskurs. Das erworbene Wissen wurde direkt umgesetzt und soll an neue Mitglieder weitergegeben werden. Mit dem Abschluss der Ausbauarbeiten am Neubrunnweg anfangs dieses Jahres konnte der Gemeinschaftsgarten etwas erweitert werden. Eine zusätzliche Beetfläche wurde eingerichtet und auf einer Restfläche eine Wildobsthecke gepflanzt.

Wenn Sie Lust am Gärtnern zusammen mit weiteren Personen haben, aber nicht gleich eine grosse Gartenparzelle bewirtschaften möchten, oder wenn Sie einen Kräuter-, Blumen-, Versuchs-, Wildstauden-, Gemüse-, Beerengarten usw. anlegen und erste Gartenerfahrungen machen wollen, melden Sie sich doch bitte bei uns. Wir werden Sie an die Kontaktperson des Gemeinschaftsgartens weitervermitteln.

Abteilung Umwelt
Tel. 061 466 62 76,
umwelt@muttenz.bl.ch

Modelle Schulhaus Breite
Seit dem 23. Februar 2016 ist das architektonische und handwerkliche Geschick der Klasse 5a aus dem Schulhaus Breite in der Empfangshalle des Gemeindehauses ausgestellt und steht für die Öffentlichkeit während der Schalteröffnungszeiten zur Besichtigung zur Verfügung. Es haben bereits viele Interessierte die Chance genutzt und die beiden Modelle des Schulhauses Breite begutachtet. Falls Sie noch nicht die Möglichkeit hatten und sehen möchten, wie talentiert mögliche zukünftige Architektinnen und Architekten sind: Die Modelle stehen noch bis Mittwoch, 5. April 2017 im Verwaltungsgebäude A, Kirchplatz 3.

Bitte Datum vormerken: 22. Mai 2017, 19 - 20.30 Uhr
Das kleine Kind kommt in den Kindergarten: Was der Übergang ins Schulsystem bedeutet. Referat mit Prof. Dr. Margrit Stamm und anschliessendem Apéro im Altersheim zum Park Muttenz.

Jungwaldpflegeeingriff oberhalb Alpweg
Wie Markus Eichenberger, der Förster des Forstreviers Schauenburg im Namen der Bürgergemeinde Muttenz mitteilt, wird in diesen Tagen der Jungwald oberhalb des Alpweg in Muttenz gepflegt. Der Eingriff wird von erfahrenen Unternehmern im Auftrag der Bürgergemeinde Muttenz ausgeführt.

Junge Waldbestände werden in regelmässigen Abständen gepflegt. Die Eingriffe haben zum Ziel, stabile, qualitativ gute, artenreiche Wälder zu schaffen. Schöne, gesunde Bäume werden vom Förster mit einem Band gekennzeichnet. Rund um diese «Auslesebäume» werden jene Bäume markiert und gefällt, welche den ausgewählten Baum konkurrieren, ihm sozusagen «vor der Sonne stehen». Im vorliegenden Fall werden zusätzlich viele kranke Eschen und Ahorne im Bereich des Fussweges und der Liegenschaften entfernt.

Die abgeschnittenen Bäume werden vor Ort zersägt und liegen gelassen. Das Holz kann nicht entfernt und genutzt werden, weil eine Zufahrt zum Waldbestand nicht möglich ist. Das Befahren der Fläche mit einer Maschine hätte zu viele Schäden am Waldboden verursacht.

Selbstverständlich darf das Holz für private Zwecke von der Bevölkerung gesammelt werden. Wenden Sie sich bei Interesse an den zuständigen Revierförster der Bürgergemeinde Muttenz, Herr Markus Eichenberger, Telefon 061 821 44 53 m.eichenberger@bg-pratteln.ch

Rodungsgesuch Hardwald
Das Tiefbauamt Basel-Landschaft stellt ein Gesuch um eine dauerhafte Waldrodung über 270 m2 Waldareal zwecks Verbreiterung und teilweiser Verschiebung des bestehenden Radweges entlang der Rheinfelderstrasse (Ziel: Erhöhung Sicherheit Radfahrende und Busreisende). Die betroffenen Parzellen Nrn. 2939, 1325 und 1324 befinden sich in der Gemeinde Muttenz.

Das Rodungsgesuch kann während 30 Tagen, d.h. vom 30. März 2017 bis 2. Mai 2017 in der Gemeindeverwaltung Muttenz zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet während der Auflagefrist dem Amt für Wald beider Basel, Ebenrainweg 25, 4450 Sissach, einzureichen.
Plakat: Rad steht, Kind geht