Planauflage Waldbaulinienplan Parzelle 3616 und 3617, Wolfenseestrasse

23. Januar 2017
Planauflage vom 30. Januar 2017 bis 28. Februar 2017
Mitwirkung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat führt gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und §7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 für den Waldbaulinienplan Parzellen 3616 und 3617, Wolfenseestrasse, das Mitwirkungsverfahren der Öffentlichkeit durch.

Der Waldbaulinienplan und der Erläuterungsbericht liegen während 30 Tagen, vom 30.01.2017 bis 28.02.2017 (Montag bis Freitag, 9.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr), in der Bauverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Wer an dieser Planung interessiert ist, kann innerhalb der Mitwirkungsdauer eine schriftliche Stellungnahme an die Bauverwaltung, Postfach 332, 4132 Muttenz, einreichen. Die weitere Behandlung der Anträge aus dem Mitwirkungsverfahren wird den Mitwirkenden in geeigneter Form bekannt gegeben.

Der Gemeinderat