Info-Abend: Vorsorgeauftrag mit Dr. Jacqueline Frossard
Fragen und Antworten zur Vorsorge im Falle einer auftretenden Urteilsunfähigkeit.
Der Vorsorgeauftrag wurde mit dem neuen Erwachsenenschutzgesetz geschaffen (in Kraft getreten 2013 als Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz) und bietet die Chance, heute für die Urteilsunfähigkeit von morgen vorzusorgen.
Sie halten darin fest, wem Sie Vertretungsrechte in persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Belangen übertragen möchten. Das schafft Sicherheit für Sie und Klarheit für Ihre Angehörigen. Liegt kein Vorsorgeauftrag vor, so trifft die KESB von Amtes wegen die erforderlichen Massnahmen.
Auf Ihren Besuch freut sich die Sozial- und Gesundheitskommission
Zugehörige Objekte
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