19. September 2016
Gemeindeversammlungen: Oktober-GV fällt aus, Traktanden Dezember-GV - Gemeindewahlen, Konstituierungen - Übergangslösung Mittenza - Feuerwehr-Hauptübung - Fälligkeit der Steuern - Krankenkassen-Prämienverbilligung - Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause - Verkürzte Kauffrist Tageskarten - 40 Jahre Jugend- und Kulturhaus FABRIK - Arbeitstag im Bauernhausmuseum - Einfriedungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände - Jungbürgerfeier - Sicher und cool in cooler Farbe - Türen und Fenster zu, Licht an - Jakobs-Kreuzkraut, Giftpflanze in Ausbreitung
Gemeindeversammlung vom 18. Oktober 2016 fällt aus

Aus dem Gemeinderat

  • Gemeindewahlen 2016 - Konstituierungen
  • Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2016
  • Mittenza - Übergangslösung 2017

Aus der Verwaltung
  • Hauptübung der Stützpunkt-Feuerwehr am 15. Oktober 2016
  • Fälligkeit der Steuern
  • Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
  • Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause
  • Verkürzte Kauffrist Gemeindetageskarten
  • 40 Jahre Jugend- und Kulturhaus FABRIK
  • Arbeitstag im Bauernhausmuseum Samstag, 15. Oktober 2016
  • Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände
  • Erinnerung Jungbürgerfeier am 28. Oktober 2016
  • Sicher und cool in cooler Farbe
  • Türen und Fenster zu, Licht an!
  • Jakobs-Kreuzkraut – Unerwünschte und gefährliche Giftpflanze in Ausbreitung
 
Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung vom 18. Oktober 2016 fällt aus.
 
Aus dem Gemeinderat
Gemeindewahlen 2016 - Konstituierungen
Die im ersten Halbjahr gewählten, personell für die Amtsperiode 2016 bis 2020 neu zusammengesetzten politischen Gremien haben in der Zwischenzeit ihre interne Organisation wie folgt festgelegt:
 Präsident/
Präsidentin
Vizepräsident/
Vizepräsidentin
Aktuar/
Aktuarin
GemeindekommissionMarkus Brunner (SVPRoland Müller (FDP)Daisy Marti (CVP)
Kindergarten- und
Primarschulrat
Yolanda Pfaff (SP)Daisy Marti (CVP)Cedric Leu (um)
MusikschulratNicole Leu-Seiler (um)Beat Eglin (SP)Daniel Jauslin (EVP)
Bau- und Planungs-
kommission
Rolf Kissling (CVP)Roland Nägelin (parteilos
von FDP portiert)
Guerrino Durigan
Kultur- und
Sportkommission
Regula Fischer (CVP)Betül Karabulut (SP)Jeannette Sprecher-
Kälin (um)
Sicherheits- und
Umweltkommission
David Buess (SVP)Martin Umiker (FDP)Peter Holzherr
Sozial- und
Gesundheitskommission
Sylvia Blecker (CVP)Irene Arnold (um)Peter Honegger
Rechnungsprüfungs- und
Geschäftsprüfungskommission
Urs Scherer (um)Thomas Schaub (CVP)Doris Rutishauser (FDP)
WahlbüroHans-Ulrich Studer (SVP)Monika Güntensperger(CVP) 

Der Gemeinderat dankt allen Verantwortungstragenden für ihre Bereitschaft, in den Behörden, Kommissionen, Kontroll- und Hilfsorganen, ihr Wissen, Fähigkeit und Engagement zum Wohl der Gemeinde einzubringen.

Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2016
Der Gemeinderat hat die Geschäfte für die Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 1. Dezember 2016 verabschiedet.
Traktanden:
  • Kenntnisnahme der Finanzpläne 2017 bis 2021
  • Festsetzung des Steuerfusses für die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen, des Steuersatzes für die Ertragssteuer juristischer Personen, der Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie der Feuerwehrdienstersatzabgabe natürlicher Personen für das Jahr 2017
  • Budget 2017, Beratung der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung
  • Einführung einer Finanzkommission (FiKo)
  • Konzessionsvertrag Wärmeverbund Polyfeld Muttenz
Einladung und Traktandenliste werden zusammen mit den detaillierten Erläuterungen im Muttenzer Amtsanzeiger vom 11. November 2016 publiziert.

Mittenza – Übergangslösung 2017
Das Hotel- und Kongresszentrums Mittenza schliesst seine Türen auf Ende 2016, weil die Gemeindeversammlung vom März 2016 den Gemeinderat damit beauftragt hat, den auslaufenden Pachtvertrag mit der bisherigen Betreiberin nicht zu verlängern und neu eine Baurechtnehmerschaft zu evaluieren. Über einen entsprechenden Vorschlag befindet die Gemeindeversammlung voraussichtlich im Frühling 2017. Die Wiedereröffnung ist für 2018 vorgesehen. Von der rund einjährigen Schliessung nicht betroffen sind der grosse Saal und das Foyer. Darum wird die Gemeinde den grossen Saal und das Foyer trotz Schliessung auch im kommenden Jahr betreiben und für Anlässe zur Verfügung stellen können. Das bedeutet, dass auch die Gemeindeversammlungen an gewohnter Stätte über die Bühne gehen werden. Die Vereine und weitere interessierte Veranstalter können den grossen Saal und das Foyer im Zwischenjahr also wie gewohnt nutzen. Für die Gastronomie wird in dieser Zeit hingegen neu die Cateringanbieterin Brüderli Gastronomie aus Pratteln besorgt sein. Alle Reservationen für 2017 sowie Fragen zu Gastronomie, Bereitstellung und Bühnentechnik nimmt ab sofort Brüderli Gastronomie entgegen: Telefon 061 816 60 20 oder info@bruederli.com, zuständig ist Geschäftsführer Thomas Anliker.

Muttenz, 19. September 2016
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)
 
Aus der Verwaltung
Hauptübung der Stützpunkt-Feuerwehr
Am Samstag, 15. Oktober 2016 lädt die Stützpunkt-Feuerwehr Muttenz mit Kommandant Dominik Straumann zur Hauptübung ein. Die Bevölkerung und alle Interessierten sind eingeladen, den Feuerwehrleuten bei der Arbeit über die Schulter zu schauen und sich zu vergewissern, dass diese für einen Ernsteinsatz gut gewappnet sind. Beginn der Übung ist um 14 Uhr wie immer beim Feuerwehrmagazin an der Schulstrasse 15.
Wie schon in den vergangenen Jahren bieten die Feuerwehrmänner und -frauen der Muttenzer Stützpunkt-Feuerwehr und die Nachwuchstruppe der Jugendfeuerwehr ein interessantes Pro-gramm. Die Hauptübung findet bei jeder Witterung statt.

Fälligkeit Staatssteuer 30. September und Gemeindesteuern 31. Oktober
Bestimmt werden Sie auch in diesem Monat wiederum Einzahlungen vornehmen. Bitte denken Sie dabei daran, auch die Steuern für das Jahr 2016 einzuzahlen. Die Staatssteuern sind jeweils am 30. September fällig, die Gemeindesteuern sind es am 31. Oktober. Es werden keine Verzugszinsen erhoben, wenn Sie die Vorausrechnung fristgerecht bezahlen. Allen Steuerpflichtigen, die Ihre Zahlungen bereits geleistet haben, danken wir bestens.

Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
Anspruch auf Prämienverbilligung

Personen, die der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) unterstehen und ein unteres oder mittleres Einkommen erzielen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Bestimmung des massgebenden Jahreseinkommens gilt die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres.
Die AHV-Ausgleichskasse kann nur anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und das Antrags- oder Gesuchformular versenden. Reicht die steuerpflichtige Person die Steuererklärung verspätet ein oder erhebt sie Beschwerde gegen die Steuerveranlagung, verzögert sich die Anspruchsabklärung und der Versand der (Antrags- oder Gesuchs-) Formulare.
Geltend machen des Anspruchs
Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten wie beschrieben von der AHV-Ausgleichskasse automatisch ein Antragsformular oder ein Gesuchformular. Diese Formulare müssen sie mit den erforderlichen Angaben ergänzen, unterschreiben und der AHV-Ausgleichskasse wieder zustellen.
Sobald die anspruchsberechtigte Person das Antrags- oder Gesuchformular zurückgeschickt hat, kann die AHV-Ausgleichskasse den jeweiligen Krankenversicherer über die Höhe der Prämienverbilligung informieren.
Weitere Informationen können Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch unter „Prämienverbilligung“ herunterladen.
AHV-Zweigstelle Muttenz

Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause
Wissen Sie Bescheid über die Hilflosenentschädigung, Betreuungsgutschriften und Beitrag an die Pflege zu Hause? Gerne informieren wir Sie über die Details bei den Leistungen der AHV/IV und der Gemeinde.
Hilflosenentschädigung der AHV/IV:
Die AHV/IV richtet eine Hilflosenentschädigung an pflege-/betreuungsbedürftige Personen aus. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Die Entschädigung der AHV und der IV ist von Einkommen und Vermögen unabhängig und beträgt bei einer Hilflosigkeit leichten Grades (nur für Zuhause wohnende Personen) CHF 235.--* (*ab Januar 2015), bei einer Hilflosigkeit mittleren Grades CHF 588.--* und bei einer Hilflosigkeit schweren Grades CHF 940.--*.
Die Entschädigung der IV ist unterschiedlich hoch, je nachdem, ob die Versicherten im Heim oder im eigenen zu Hause wohnen.
Betreuungsgutschriften:
Diese Gutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen und sollen jenen Personen ermöglichen, eine höhere Rente zu erreichen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen. Anspruch hat, wer pflegebedürftige Verwandte im gleichen Haushalt betreut, oder wenn die pflegebedürftige Person in der Nähe wohnt.
Beitrag an die Pflege zu Hause:
Der kommunale Beitrag an die Pflege zu Hause wird von der Gemeinde Muttenz an dauernd pflegebedürftige Personen zu Hause ausgerichtet. Der Pflegebeitrag soll die Pflege durch Angehörige, Nachbarn, Freunde etc. fördern und dadurch zu einer Verminderung an Pflegebetten in Heimen und Spitälern beitragen. Im Weiteren hat man ebenfalls Anspruch, wenn die Pflege durch Angestellte geleistet wird. Generell beträgt der Beitrag CHF 20.-- pro Pflegetag. Ist das steuerbare Vermögen vor Sozialabzug bei Alleinstehenden über CHF 100‘000.-- und bei Verheirateten über CHF 200‘000.-- so reduziert sich der Betrag auf CHF 10.-- pro Tag. Kein kommunaler Beitrag an die Pflege zu Hause wird geleistet, wenn die Pflege von einer Versicherung übernommen wird (Kranken-, Militär-, Invalidenversicherung, Hilflosenentschädigung etc.) oder wenn eine von der Gemeinde unterstützte Institution wie z.B. Spitex ganz oder zu einem grossen Teil die Pflege übernimmt und der eigene tägliche Zeitaufwand geringer als eineinhalb Stunden ist.
Weitere Auskünfte, Merkblätter und Anmeldeformulare sind erhältlich bei:
AHV-Zweigstelle Muttenz, Tel. 061 466 62 06

Verkürzte Kauffrist Gemeindetageskarten
Wir haben die neuen Gemeindetageskarten datiert ab 8. Dezember 2016 bestellt. Wie alle Jahre liefert uns die SBB den Jahreskartensatz frühestens Mitte bis Ende Oktober 2015. Somit sind die Tageskarten mit Datum ab 8. Dezember 2016 erst ab Liefereingang erhältlich. Zu diesem Zeit-punkt werden wir die Einkaufsbeschränkung wieder aufheben und Sie können diese Karten wie üblich bis maximal neunzig Tage vor dem Reisetag kaufen.
Wir verkaufen die Tageskarten online über www.muttenz.ch. Im Kalendarium ersehen Sie, ob und wie viele Tageskarten am gewünschten Reisetag verfügbar sind. Bei Zahlung über Internet schicken wir Ihnen die Karten per A-Post zu. Sie können die Karten aber auch am Schalter In-formation im Gemeindehaus am Kirchplatz 3 abholen und bezahlen. Bitte beachten Sie die Schalteröffnungszeiten.

40 Jahre Jugend- und Kulturhaus FABRIK
Mit einem Tag der offenen Tür feiern wir am Samstag, 22. Oktober 2016 von 10-16h den 40. Geburtstag des Jugend- und Kulturhaus FABRIK an der Schulstrasse 11 in Muttenz.
Mit Spielen, Basteln und kleinen Überraschungen heissen wir Jung und Alt herzlich willkommen! Es werden feine Würste vom Grill, Salate, Getränke, Kaffee und Kuchen zu Preisen wie vor 40 Jahren angeboten. Der Sound der 1970-Jahre wird bei dem einen oder anderen Besucher sicher Erinnerungen wecken! Zudem wird den Besuchern die Möglichkeit geboten, einen Rundgang durch das Haus zu machen.
Einst eine alte Ofenfabrik wurde das Gebäude, nach deren Stilllegung, durch die Einwohnergemeinde Muttenz erworben und auf Initiative von engagierten Muttenzer Persönlichkeiten und vielen freiwilligen Helfer und Helferinnen in ein Jugendhaus umgestaltet. Deshalb auch der Name Jugend- und Kulturhaus FABRIK.
Schwerpunkte haben sich verlagert:
In den Anfangszeiten des Jugendhauses war der Fokus hauptsächlich auf Aktivitäten im Freizeitbereich und Kultur gerichtet und das Haus von einem privaten Träger-verein geführt. Doch im Verlaufe der Zeit, nicht zuletzt auch aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung, wurden inhaltliche und strukturelle Änderungen notwendig. Neue und veränderte Problemstellungen wie Jugendarbeitslosigkeit, Gewalt, Sucht, Integration und vieles mehr erforderten neue Angebote und professionelle Strukturen. Der klassische Jugendhausbetrieb mit Freizeitanimation stand dabei nicht mehr im Zentrum, sondern mobile Jugendarbeit, Jugendberatung- und Hilfe gewannen zunehmend an Bedeutung, weshalb das Jugendhaus im Jahre 2005 in die Verwaltungsstrukturen der Gemeinde integriert und dem Departement Bildung, Kultur und Freizeit angegliedert wurde.
Heute ist das Jugend- und Kulturhaus FABRIK stark in Muttenz verankert und nach wie vor erfreut es sich grosser Nachfrage. Täglich wird es von einer beträchtlichen Anzahl Jugendlicher frequentiert. Für viele junge Menschen ist das Jugendhaus der Ort, wo sie am liebsten ihre ganze Freizeit verbringen und ihre Freunde treffen.
Das Team des Jugendhauses arbeitet in verschiedenen Bereichen präventiv, gesundheitsfördernd und integrativ. Neben dem Jugendtreff im „Jugend- und Kulturhaus FABRIK“ werden ein niederschwelliges Beratungsangebot, „Street-working“ und Anlässe wie „Midnight Basket“ angeboten.
Das Departement Bildung, Kultur, Freizeit und das Jugendhaus-Team laden alle interessierten Menschen ein – und würden sich natürlich über die Besuche ehemaliger Wegbegleiter sehr freuen!

Arbeitstag im Bauernhausmuseum, Oberdorf 4 am Samstag, 15. Oktober  2016 von 14 bis 17 Uhr
Tagesthema:„ Der Korbmacher zeigt seine Arbeiten“
Wie jedes Jahr findet am letzten Samstag der Herbstferien auch heuer wieder der Arbeitstag vor dem Bauernhausmuseum statt. Die Vorbereitungen hierzu sind vielfältig. Die benötigten Gerätschaften warten ein ganzes Jahr auf ihren grossen Auftritt. Im Unterschied zu den gleichartigen Objekten in den Depots oder auf dem Estrich des Ortsmuseums haben die des Bauernhausmuseums die Möglichkeit, einmal im Jahr ihre ursprüngliche Funktion wieder auszuüben.
Die lange Wartezeit ist der Hauptgrund dafür, dass wir für die Vorbereitungen genügend Arbeitsstunden einplanen müssen. So werden die „Suurchruttstande“ und die Abdeckbretter gründlich gereinigt. Alle Holzteile der Traubenpresse und der Obstmühle müssen gewässert werden. Sie sind während der langen Wartezeit ausgetrocknet und geschrumpft - oder wie man früher sagte „verlächnet“. Würde man sie in diesem Zustand einsetzen, wären die Holzbehälter und Bottiche nicht dicht. Der kostbare Saft würde durch die Spalten fliessen und vom Holz selber aufgesogen. Damit dieses nicht geschehen kann, werden die Holzteile wie in früheren Zeiten im nahe gelegenen Dorfbrunnen gewässert. So schwimmen diese schon am frühen Morgen des Arbeitstages im Wasser und saugen sich voll. Vorausgehend reinigen Mitarbeiter des Werkhofes jeweils den Brunnentrog und lassen neues sauberes Wasser einlaufen. Sollte es nach dem Genuss unseres frisch gepressten Mostes zu einer „beschleunigten Darmtätigkeit“ kommen, so kann das also nicht am Brunnenwasser liegen.
Wie jedes Jahr sind auch unsere freiwilligen Helfer und Lieferanten schon vorher im Einsatz. So organisieren sie beispielsweise die nötigen Trauben und Äpfel für das Mosten oder sie sind auf der Suche nach den weissen Rüben, welche dann vor Ort eingesalzen werden. Auch die Kabisköpfe und das Spezialgewürz für das Sauerkraut dürfen natürlich nicht fehlen. Je nach Verlauf des Sommers kann es durchaus schwierig sein, die nötigen Gemüse und Früchte in angemessener Qualität und Menge zu dem Zeitpunkt zu finden. Aber wie immer, sind wir zuversichtlich, dass es auch diesmal klappen wird. Was sicher bereitstehen wird, sind die üblichen süssen und salzigen „Versuecherli“ aus der Bauernhausküche.
Als Sonderaktion zeigt der Korbmacher seine Arbeiten.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Arbeitsgruppe Museum

Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände
Bei der Ausgestaltung des Bereichs zwischen Gemeindestrassen und Privatgrundstücken sind seitens der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einige Vorgaben zu beachten. Teilweise bestehen gesetzliche Regelungen, welche die Höhe und den Grenzabstand von Einfriedigungen, Stützmauern, Lärmschutzwänden und Hecken zwingend festlegen, teilweise hat die Gemeinde als Strasseneigentümerin und Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, im eigenen Ermessen zu entscheiden.
Um ein möglichst grünes und freundliches Erscheinungsbild unserer Strassenräume zu fördern und um dem zunehmenden Bau von geschlossenen grauen Mauern entlang von Strassenlinien entgegenzuwirken, werden die zustimmungs- oder bewilligungspflichtigen Massnahmen wie folgt behandelt:
  • Grundsätzlich sind alle Arten von Abgrenzungen bis zu einer Höhe von 1.2 Meter entlang der Strasse erlaubt. Die Zustimmung der Gemeinde als Strasseneigentümerin gilt als generell erteilt und muss nicht mehr nachgefragt werden. Davon ausgenommen sind Grünhecken, Einfriedigungen und Stützmauern, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten.
  • Höhere Einfriedigungen, Stützmauern und Lärmschutzwände müssen grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50 cm zur Strasse / Parzellengrenze einhalten und sind im 50 cm-Streifen strassenseitig dauerhaft zu begrünen.
  • Sofern der Nachweis erbracht wird, dass eine dauerhafte Begrünung auch mit einem geringeren Abstand technisch machbar ist, kann der Abstand auf bis zu 35 cm reduziert werden. Die Beurteilung der Machbarkeit wird von der Bauverwaltung in Absprache mit der ausführenden Unternehmung vorgenommen.
  • Hecken, Einfriedigungen und Stützmauern über 2.5 Meter Höhe erhalten keine Zustimmung.
  • Die Unterscheidung zwischen (notwendigen und wirksamen) Lärmschutzwänden und Einfriedigungen für den Sichtschutz ist häufig schwierig. Deswegen werden beide Arten bezüglich ihrer Zustimmung gleich behandelt.
  • Grünhecken müssen auf die Grenzlinie zurückgeschnitten werden.
  • Die Übersichtlichkeit an Strassenverzweigungen ist für alle Arten von Abgrenzungen zu beachten.

Erinnerung Jungbürgerfeier am 28. Oktober 2016
Ende August haben die Jungbürger und Jungbürgerinnen von Birsfelden und Muttenz mit Jahr-gang 1998 die briefliche Einladung zur diesjährigen Jungbürgerfeier erhalten. Die Feier zur Volljährigkeit wird am Freitag, 28. Oktober 2016 stattfinden. Es gibt gegen 13 Uhr eine Carfahrt nach Bern und eine persönliche Führung durchs Bundeshaus mit Nationalrat Thomas de Courten unter dem Patronat von Franziska Stadelmann, Gemeinderätin Muttenz und Regula Meschberger, Gemeinderätin Birsfelden. Bei einem Wettbewerb gibt es auch ein iPad Air2 zu gewinnen. Für das leibliche Wohl wird abends mit einem feinen Nachtessen gesorgt. Der Anmeldetalon liegt der persönlichen Einladung bei. Eine Teilnahmebestätigung für die Schule oder das Lehrgeschäft wird im Bus an alle Teilnehmenden ausgehändigt.

Sicher und cool in cooler Farbe
Auch in der Gemeinde Muttenz, hat das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahren massiv zugenommen. Die Gemeinde wächst, der Autobahnzubringer liegt in unmittelbarer Nähe und immer mehr Leute sind mit ihren Motorfahrzeugen unterwegs. Dank Leuchtdreiecken „Lüchzgi“ sind die Muttenzer Kindergärtner und die 1. Klässler mit den gelben Leuchtmützen „Neon gelb ist cool“ sicherer im Strassenverkehr unterwegs.
Gute Sichtbarkeit ist wichtig:
Die Arbeitsgruppe „Sicherheit durch Sichtbarkeit“, welcher unter anderem die bfu, die Verkehrspolizeien der Schweiz, Pro Velo und 3M Schweiz angehören, hat es sich zur Aufgabe gemacht, Verkehrsunfälle und Verluste von Menschenleben zu verhüten. Sie macht deshalb immer zu Herbst- und Winterbeginn mit besonderen Aktionen darauf aufmerksam, wie wichtig gute Sichtbarkeit ist. Sie kann nämlich Fussgängern und Radfahrern das Leben retten.
Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) haben Fussgänger und Radfahrer nachts ein dreimal höheres Risiko zu verunfallen als am Tag. Im Herbst und Winter, wenn die Tage wieder kürzer werden und oft noch Regen und Schnee die Sicht beeinflussen, ist besondere Vorsicht geboten. Aus Studien weiss man, dass Personen in dunkler Kleidung nachts erst aus 25 Metern Distanz erkennbar sind. Viele Unfälle könnten vermieden werden, wenn Brems- und Ausweichmanöver rechtzeitig eingeleitet würden. Reflektierendes Material kann dazu beitragen, dass ein Brems- oder Ausweichmanöver rechtzeitig eingeleitet werden kann. Das Reflex-Material ist im Abblendlicht eines Autos bereits aus 140 Metern Distanz sichtbar. So bleibt den Lenkenden genügend Zeit zu reagieren.
Sicherheit besonders für die Kinder:
Gerade Kinder sind besonders gefährdet. Pro Jahr verunfallen in der Schweiz rund 1400 Kinder. Jedes siebte davon in der Dämmerung und in der Nacht. Jeder Unfall, der vermieden werden kann, ist daher ein Erfolg.
Nun ist es aber so:
Alles Reflex-Material nützt nur dann etwas, wenn es auch getragen wird und nicht Zuhause im Schrank liegen bleibt. Die Kinder müssen deshalb einerseits lernen, sich sicher im Strassenverkehr zu bewegen und andererseits langsam in eine Eigenverantwortung für das Tragen der Sicherheits-Accessoires hineinzukommen. Dabei stellen wir erfreut fest, dass besonders die kleinsten Verkehrsteilnehmer die Mützen sowie die Leuchtdreiecken gerne tragen. Sie finden sie cool. Und das ist für Jungs und Mädchen nun mal tatsächlich die Hauptmotivation. Helfen Sie Ihnen, dass es dabei bleibt!

Türen und Fenster zu, Licht an!
Jetzt haben die „Dämmerungseinbrecher“ wieder Saison

Die meisten Einbruchdiebstähle passieren nicht nachts, sondern am helllichten Tag – und während der Herbst- und Winterzeit vorzugsweise in den Abendstunden. Einbrecher machen sich in der Regel die Abwesenheit der Hausbewohner zu Nutze. Und wenn sie sich auch noch im Schutz der Dunkelheit ans Werk machen können, kommt ihnen das besonders entgegen. Ausserdem signalisiert den Tätern ein Haus ohne Licht schon von weitem, dass niemand zu Hause ist.
Beachtet man einige Vorsichtsmassnahmen, kann ein Einbruchdiebstahl zwar nicht ausgeschlossen, doch zumindest massiv erschwert werden. Da viele Einbrüche durch Einschleichen passieren, sollten in erster Linie alle Aussentüren und – wenn vorhanden – auch Gartentüren abgeschlossen werden. Wohnungsschlüssel gehören nicht unter die Türmatte! Fenster sollten nicht gekippt, sondern ganz geschlossen werden. Ausserdem empfiehlt es sich, im Parterrebereich Läden und Rollläden zu schliessen. Lamellenstoren bieten zwar keinen Einbruchschutz, aber durch deren Hochschieben entsteht Lärm, welchen die Täter in der Regel vermeiden möchten.
Bei Beginn der Dunkelheit sollte man das Aussenlicht brennen lassen oder einen Bewegungsmelder installieren. Mit einer entsprechenden Schaltuhr lässt sich der Zeitpunkt einstellen, an welchem das Licht angehen soll. Ein laufendes Radiogerät dient auch zur Abschreckung. Bei längerer Abwesenheit ist es hilfreich, wenn Nachbarn ein Auge aufs Haus haben.
Durchschnittlich alle acht Minuten wird in der Schweiz eingebrochen. In den Herbst- und Wintermonaten gibt es besonders viele „Dämmerungseinbrüche“. Mit gezielten Massnahmen kann man Einbruchdiebstähle zwar nicht ganz aus der Welt schaffen, aber zumindest das Risiko verringern.
Werden verdächtige Geräusche, Personen und Fahrzeuge wahrgenommen oder besteht der Verdacht, dass Einbrecher am Werk sind, sollte sofort die Polizei über den Notruf 117 / 112 verständigt werden.
Ihre Gemeindepolizei Muttenz

Jakobs-Kreuzkraut – Unerwünschte und gefährliche Giftpflanze in Ausbreitung
Das goldgelbe Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobaea) konnte sich in den letzten Jahren, durch eine extensivere Landnutzung stärker ausbreiten und wird dadurch zu einer Problempflanze in der Landwirtschaft.
Die einheimische Pflanze ist zweijährig, im ersten Jahr bildet sie Rosetten, im zweiten Jahr bis zu einem Meter hohe goldgelbe Blütenstände, welche sich stark versamen. Was hübsch aussieht im Vorgarten, kann gefährlich für Weidetiere werden. Alle Teile der Pflanze sind giftig, selbst im Heu oder der Silage bleibt das Gift erhalten und kann bei den Tieren im Extremfall bis zum Tod führen. Weidetiere meiden normalerweise die Pflanze, dichtere Bestände auf Weiden führen jedoch dazu, dass vor allem Jungtiere die Pflanzen trotzdem fressen.
Handschuhe zur Bekämpfung und Entsorgung im Hauskehricht
Die Gemeinde verhindert die Ausbreitung der Pflanze auf öffentlichen Flächen. Damit diese Massnahmen wirken, braucht es die Unterstützung der Bevölkerung und die Bekämpfung der Pflanzen in Haus- und Pflanzgärten.
Wichtig ist dabei zu verhindern, dass die Pflanzen blühen und sich versamen. Selbst bei ausgerissenen Pflanzen können die Samen noch nachreifen und mit dem Wind verweht werden. Die Pflanze gehört daher in den Kehrichtsack und nicht auf den Kompost. Die Pflanzen am besten ganz ausreissen oder die Rosetten ausstechen, zur Arbeit Handschuhe tragen und danach gründlich die Hände waschen.
Bei Fragen können sie sich gerne an die Abteilung Umwelt wenden
Wir danken Ihnen vielmals für ihre wertvolle Mithilfe!
Jakobs-Kreuzkraut
Jakobs-Kreuzkraut