6. September 2016
Verein Oldithek, Antwort erst nach 13 Monaten erhalten
In einem Leserbrief im Muttenzer Anzeiger vom 26. August 2016 wirft die Präsidentin des Vereins Oldithek dem Gemeinderat vor, auf ein Schreiben erst nach 13 Monaten geantwortet zu haben. Dies erweckt den falschen Eindruck, dass in dieser Zeit nichts passiert ist. Konkret geht es um ein Schreiben mit der Bitte um eine Leistungsvereinbarung, die der Verein Oldithek im Juni 2015 an den Gemeinderat gerichtet hatte. Es handelte sich hierbei bereits um den zweiten Antrag, nachdem die Arbeitsgruppe für Altersfragen schon ein halbes Jahr zuvor ein Gesuch um Unterstützung des Projekts Oldithek gestellt hatte. Dieses war vom Gemeinderat abschlägig beantwortet worden. Auf das Schreiben vom Juni 2015 haben der Gemeindepräsident Peter Vogt und Kathrin Schweizer, Departementsvorsteherin Soziales und Gesundheit, zeitnah reagiert und mit der Präsidentin des Vereins Oldithek im August 2015 ein Gespräch geführt. Kurz nach diesem persönlichen Treffen ist der Verein erneut mit einem Schreiben an den Gemeinderat gelangt und hat ihn darüber informiert, dass er inzwischen vom Swisslos-Fonds eine Anschubfinanzierung über zwei Jahre zugesprochen bekommen habe. Weiter wurde in diesem Schreiben darauf verwiesen, dass die Initiantinnen und Initianten der Oldithek somit „in den kommenden zwei Jahren Erfahrungen sammeln können und dann im Laufe des Jahres 2017 mit einem Antrag an die Gemeinde Muttenz gelangen“ werden. Dieses Zitat aus dem Schreiben hat der Gemeinderat so interpretiert, dass der im Juni 2015 gestellte Antrag bis 2017 hinfällig sei. Dass es sich dabei um ein bedauerliches Missverständnis handelte, hat der Gemeinderat auf Hinweis des Vereins erst im Laufe des Jahres 2016 festgestellt und das Begehren wieder aufgenommen. Nach eingehender Prüfung der aktuellen Ausgangslage wurde dem Verein Oldithek im Juli 2016 eine Absage zur Anfrage einer Leistungsvereinbarung erteilt. Der Gemeinderat würdigt zwar das grosse Engagement des Vereins, musste bei der Entscheidung aber auch die anstehenden Änderungen beim Gesetz über die Pflege im Alter und den Ergänzungsleistungen berücksichtigen. Damit verbunden werden neue Aufgaben mit beratendem aber auch mit verfügendem Charakter auf die Gemeinde zukommen. Solche Aufgaben können nicht an eine private Trägerschaft übergeben, sondern sollen gebündelt von einer Beratungsstelle auf der Verwaltung übernommen werden.

Muttenz, 6. September 2016
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)