5. September 2016
Stellungnahme Anhörung zur Revision der Ergänzungsleistungsverordnung
Wie schon in der Vorlage zur Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes vorgesehen, sollen mit der Revision der zum Gesetz gehörender Ergänzungsleistungsverordnung eine Obergrenze der Ergänzungsleistung fixiert sowie verschiedene Verfahrensabläufe konkretisiert werden. Der Verband basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) hat sich mit dieser Vorlage ebenfalls intensiv auseinander gesetzt. Er stimmt der Vorlage zu und sichert den Gemeinden seine Unterstützung bei der Ausübung der kommenden, komplexen Aufgaben zu. Es ist tendenziell davon auszugehen, dass die Kosten steigen werden und dass die in Gesetz und Verordnung erwähnten Steuerungsinstrumente sorgfältig eingesetzt werden müssen. Der VBLG hält dazu richtigerweise fest, dass für eine effektive Steuerung die volle Kostentransparenz und die Vergleichbarkeit sämtlicher Heime erforderlich sind. Ob die vorgesehenen EL-Kompensationsleistungen des Kantons einen grossen Einfluss auf die Kostensteigerung bringen, bleibt abzuwarten. Der Gemeinderat schliesst sich der Stellungnahme des Verbands basellandschaftlicher Gemeinden VBLG betreffend grundsätzlich an, er findet die vorgeschlagenen Obergrenze der Ergänzungsleistung von 170 Franken jedoch vergleichsweise tief und möchte diese deshalb auf 190 Franken festgesetzt haben.

Muttenz, 5. September 2016
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)