30. Mai 2016
Einfriedungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände entlang von Verkehrswegen - Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern (Häckseltag, Grünabfuhr) - Das Ruftaxi-Angebot in Muttenz - Szenischer Rundgang durch das Polyfeld - Schweizerpass - Bienenschwärme - Gemeinsame Standaktion der beiden Polizeicorps aus Muttenz - Kompostunterricht auf dem Dorfplatz
Aus der Verwaltung
  • Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände entlang von Verkehrswegen
  • Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern (Häckseltage, Grünabfuhr)
  • Das Ruftaxi-Angebot in Muttenz
  • Szenischer Rundgang durch das Polyfeld
  • Schweizerpass
  • Bienenschwärme
  • Gemeinsame Standaktion der beiden Polizeicorps aus Muttenz
  • Kompostunterricht auf dem Dorfplatz
 
Aus der Verwaltung
Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände entlang von Verkehrswegen
Bei der Ausgestaltung des Bereichs zwischen Gemeindestrassen und Privatgrundstücken sind seitens der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einige Vorgaben zu beachten. Teilweise bestehen gesetzliche Regelungen, welche die Höhe und den Grenzabstand von Einfriedigungen, Stützmauern, Lärmschutzwänden und Hecken zwingend festlegen, teilweise hat die Gemeinde als Strasseneigentümerin und Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, im eigenen Ermessen zu entscheiden. Der Gemeinderat fördert ein möglichst grünes und freundliches Erscheinungsbild unserer Strassenräume und will dem zunehmenden Bau von geschlossenen grauen Mauern entlang von Strassenlinien entgegenwirken. 2012 hat der Gemeinderat deswegen beschlossen, die zustimmungs- oder bewilligungspflichtigen Massnahmen wie folgt zu behandeln:

> Grundsätzlich sind alle Arten von Abgrenzungen bis zu einer Höhe von 1.2 Meter entlang der Strasse erlaubt. Die Zustimmung der Gemeinde als Strasseneigentümerin gilt als generell erteilt und muss nicht mehr nachgefragt werden. Davon ausgenommen sind Grünhecken, Einfriedigungen und Stützmauern, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten.
> Höhere Einfriedigungen, Stützmauern und Lärmschutzwände müssen grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50 cm zur Strasse / Parzellengrenze einhalten und sind im 50 cm-Streifen strassenseitig dauerhaft zu begrünen.
> Sofern der Nachweis erbracht wird, dass eine dauerhafte Begrünung auch mit einem geringeren Abstand technisch machbar ist, kann der Abstand auf bis zu 35 cm reduziert werden. Die Beurteilung der Machbarkeit wird von der Bauverwaltung in Absprache mit der ausführenden Unternehmung vorgenommen.
> Hecken, Einfriedigungen und Stützmauern über 2.5 Meter Höhe erhalten keine Zustimmung.
> Die Unterscheidung zwischen (notwendigen und wirksamen) Lärmschutzwänden und Einfriedigungen für den Sichtschutz ist häufig schwierig. Deswegen werden beide Arten bezüglich ihrer Zustimmung gleich behandelt.
> Grünhecken müssen auf die Grenzlinie zurückgeschnitten werden.
> Die Übersichtlichkeit an Strassenverzweigungen ist für alle Arten von Abgrenzungen zu beachten.

Die nachstehende Tabelle fasst die gemeinderätliche Praxisregelung zusammen:
WASHÖHE BIS 1.2 mHÖHE 1.2 BIS 2.5mHÖHE ÜBER 2.5m
    
HECKENZustimmung nötig (§ 130 EG ZGB)
Zustimmung wird generell erteilt
Zustimmung nötig (§ 130 EG ZGB)
Zustimmung wird grundsätzlich nicht erteilt
    
EINFRIEDUNGEN u.
STÜTZMAUERN
Zustimmung nötig (§24 Strassenreglement)

Zustimmung wird generell erteilt
an der Grenze nicht gstattet (§24 Strassenreglement)

Zustimmung mit Mindestabstand 50cm und Begrünung, mit Nachweis der techn. Machbarkeit Mindestabstand 35cm.
an der Grenze nicht gestattet (§24 Strassenreglement)

Zustimmung mit Mindestabstand 50cm und Begrünung, mit Nachweis der techn. Machbarkeit
Mindestabstand 35cm
    
LÄRMSCHUTZWÄNDEnicht relevantBaubewilligung nötig (§120 RBG) und
Zustimmung nötig (§24 Strassenreglement)

Zustimmung mit Mindestabstand 50cm u. Begrünung, mit Nachweis der techn. Machbarkeit
Mindestabstand 35cm.
Baubewilligung nötig (§120 RBG) und Zustimmung nötig (§24 Strassenreglement)

Zustimmung mit Mindestabstand 50cm u. Begrünung, mit Nachweis der techn. Machbarkeit
Mindestabstand 35cm

Bei Fragen wenden Sie sich an die Abteilung Hochbau.

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Bäume und Sträucher, die auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Auch die Strassenreinigung wird erschwert und vorstehende Äste beschädigen unsere Reinigungsfahrzeuge, was unnötige Kosten für das Gemeinwesen verursacht.
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, gemäss kantonalem Strassengesetz sowie Polizei- und Strassenreglement der Gemeinde Muttenz, ihre Grünanlagen zu kontrollieren. Bei Fahrbahnanstoss sind überhängende Bäume und Sträucher auf eine lichte Höhe von mindestens 4.50 m und bei Trottoirs und Gehwegen auf eine lichte Höhe von mindestens 2.50 m zurückzuschneiden. Hecken sind zudem im Falle einer Sichtbehinderung für den Verkehr gemäss den Weisungen der Gemeindepolizei in ihrer Höhe zu beschneiden. Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt, sondern müssen gut sichtbar sein.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Ressorts Strassenunterhalt: A. Handschin, Tel. 061 467 97 41

Grüngut, Häckselmaterial sowie Rüst- und Gartenabfälle wenn möglich im eigenen Garten oder Quartier kompostieren. Die Kompostberatung gibt gerne Auskunft.

Nächster Häckseltag: Dienstag, 21. Juni 2016
Kompostberatung oder Anmeldung Häckseldienst mindestens 5 Tage im Voraus über muttenz.ch/Online-Dienste/Häckseldienst, Anmeldung oder Tel. 061 467 97 44.

Nächste Grüngutabfuhr: Freitag 17. Juni 2016


Das Ruftaxi-Angebot in Muttenz
Seit Januar 2013 ist das Ruftaxi abends in Muttenz unterwegs, um den Einwohnern eine sichere und angenehme Heimkehr von den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs zu garantieren. Es erfreut sich grosser Beliebtheit und wird von der Bevölkerung rege genutzt.

Damit wir auch in Zukunft einen qualitativ hochwertigen und kostengünstigen Betrieb gewährleisten können, bitten wir darum, folgende Regeln zu beachten:

• Das Ruftaxi bedient alle Haltestellen auf Abruf. Wir bitten sie, unbedingt die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Haltestelle mit dem öffentlichen Verkehr anzufahren und das Ruftaxi dahin zu bestellen. Das Ruftaxi kann auch nach Hause gerufen werden, sofern das Ziel die nächste Haltestelle ist.

• Bestellen kann man das Ruftaxi telefonisch (Tel. 061 631 66 66) oder online (www.aaataxi-limousinen.ch). Mit etwa fünf Minuten Wartezeit ist jeweils zu rechnen. Bitte geben Sie jeweils vor der Fahrt an, dass Sie eine Ruftaxi-Fahrt buchen möchten.

• Nicht jedes Taxi ist ein Ruftaxi! Zu erkennen ist das Ruftaxi am Logo der AAA Taxi-Zentrale Kuner, Hofackerstrasse 33 in Muttenz.

• Die Betriebszeiten sind: Sonntag bis Donnerstag ab 20.00 bis 01.30 Uhr und Freitag und Samstag ab 20.00 bis 4.15 Uhr. Ausserhalb dieser Betriebszeiten steht Ihnen die Firma auch als normales Taxi zum regulären Preis zur Verfügung.


Szenischer Rundgang durch das Polyfeld
Seit November 2014 werden szenische Spaziergänge durch das Polyfeld mit Danny Wehrmüller, bekannt von der Theatergruppe „Rattenfänger“ angeboten. Im vergangenen Jahr besuchten etwa dreihundert Personen auf sieben szenischen Führungen – davon drei private Führungen - das Polyfeld und begaben sich auf eine Zeitreise in die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft dieses Areals.

Die nächsten öffentlichen Sonntags-Führungen finden statt am
19. Juni 2016 16 – 18 Uhr
28. August 2016 16 – 18 Uhr
13. November 2016 10.30 – 12.30 Uhr

Treffpunkt: Bahnhofplatz Muttenz.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Neben diesen kostenlosen, sporadisch durchgeführten öffentlichen Rundgängen bietet die Gemeinde den Rundgang gegen Entgelt auch für private Gruppen an. Erleben Sie eine spannende Führung und buchen Sie jetzt für Ihren Firmenanlass oder Ihr Familienfest einen individuellen Rundgang. Buchungsanfragen können Sie direkt über die Gemeindewebsite stellen, unter Online-Schalter/Polyfeld- Rundgang, Buchungsanfrage.


Schweizerpass
Wie komme ich als Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger rasch, einfach und bequem zu einem neuen Schweizerpass?
Indem Sie den neuen Ausweis oder die neuen Ausweise (Pass und IDK als Kombi) via der Internetplattform www.schweizerpass.ch beantragen.

Aufgrund der in diesem Jahr nochmals zunehmenden Nachfrage nach Schweizer Reisedokumenten, sind die Telefone beim kantonalen Passbüro zum Teil bereits heute während mehreren Stunden ununterbrochen besetzt, was längere Wartezeiten oder mehrmaliges Anrufen bedeuten kann. Erfahrungsgemäss wird sich diese Situation auf die Hauptreisezeiten von Frühling bis Herbst hin noch wesentlich verschärfen und zu unliebsamen Telefonstaus führen.

Internet-Bestellung
Die Vorteile der Ausweisbestellung via Internet liegen klar auf der Hand. Sie können während 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche den Ausweis oder die Ausweise einfach und bequem bei www.schweizerpass.ch beantragen, ohne längere Wartezeiten oder gar mehrmaliges Anrufen in Kauf nehmen zu müssen. Das Passbüro garantiert, dass alle Internetanträge, die bis 16.00 Uhr eintreffen, am selben Tag (ausser Wochenende) verarbeitet werden. Sie erhalten nach Ihrer Datenübermittlung eine E-Mail als Bestätigung der Ausweisbestellung und anschliessend, nach Prüfung der Daten, einen Link, mit dem Sie wiederum bequem und einfach sowie ohne zeitliche Einschränkung den Termin für die Aufnahme der biometrischen Daten selbst buchen können. Nutzen Sie diese einfache, und von den Büroöffnungszeiten unabhängige Art der Ausweisbeantragung.

Zusatzöffnungszeiten des Passbüros in Liestal
Zusätzlich vor den Sommermonaten im Mai, Juni und Juli hat das Passbüro an bestimmten Samstagen von 9.00 bis 13.00 Uhr geöffnet (Terminvereinbarung zwingend).


Bienenschwärme
Damit auch in dieser Saison „schwärmende Bienen“ durch fachkundige Imker kostenlos eingefangen werden können, sind wir auf Ihre Meldung an die zuständige Stelle angewiesen. Tragen Sie Sorge zu diesen wertvollen Tieren und setzen Sie keinen Giftspray ein.

Für Muttenz zuständig sind neu die Imker: Ritter Werner 061 461 45 68 (079 652 64 17) oder sein Stellvertreter Christoph Dellitsch 079 791 82 02.


Gemeinsame Standaktion der beiden Polizeicorps aus Muttenz
Am Frühlingsmarkt Muttenz konnte dieses Jahr die Polizei Basellandschaft, Muttenz gemeinsam mit der Gemeindepolizei angetroffen werden. Am gemeinsamen Stand gab es vieles zu bestaunen. Das Highlight war das neue Polizeifahrzeug der Polizei Basel Landschaft. Viele Eltern nutzten die Gelegenheit um Selfies von sich und ihren Kindern im Fahrersitz zu machen. Im Weiteren wurden diverse „Give Away“ abgegeben, was zuletzt zu einem grossen Ansturm von Marktbesuchern führte. Es scheint noch immer ein sehr grosses Interesse von Gross und Klein zu sein, einen Einblick in die Arbeit und Fachkompetenz des uniformierten Polizisten zu erhalten.

«Machen Sie sich sichtbar – auch am Tag»
Sehr gefragt waren die Speichen-Reflektoren, die an Fahrräder unabhängig von der Radgrösse montiert werden können. Es gilt das Motto: Sehen und gesehen werden im Strassenverkehr. Je nach Tageszeit und Witterungsbedingungen sind Sie auf dem Fahrrad besser sichtbar. Dunkel gekleidete Radfahrende mit fehlendem oder ungenügendem Licht werden oft übersehen.

Einbruchprävention
Ebenso war die Einbruchprävention ein Thema, welches auf grosses Interesse stiess. Zur Vorbeugung von Einbruchdiebstählen ist es immer wichtig, dass die Nachbarschaft ein Auge auf den anderen Nachbarn hält. Licht mittels einer Aussenlampe schreckt viele Einbrecher ab. Zudem ist es wichtig, dass beim Weggehen immer alle Türen und Fenster geschlossen sind. Ein schräg gestelltes Fenster ist beim Verlassen des Hauses oder Wohnung unbedingt zu schliessen!

Alle beteiligten Polizisten am Markstand fanden, dass es ein äusserst gelungener Tag war. Wir möchten uns bei allen Marktbesuchern für das rege Interesse an unserem Stand bedanken. Gerne sind wir auch unter dem Jahr für Sie da. Kommen Sie vorbei oder rufen Sie uns an.

Gemeindepolizei Muttenz
Polizei Basellandschaft, Hauptposten Muttenz


Kompostunterricht auf dem Dorfplatz
Im Rahmen der Abfallpädagogik an der Primarschule Muttenz wird in jedem Schuljahr schwerpunktmässig ein Thema zu Abfallvermeidung und Recycling herausgegriffen.

Vor ein paar Wochen tauschten sieben Klassen aus dem dritten Schuljahr und ihre Lehrpersonen das Schulzimmer mit dem Dorfplatz und vertieften das ABC des Kompostierens. Sie lernten wie aus organischen Abfällen aus der Küche und Grüngut aus dem Garten fruchtbare Erde entsteht. Dazu brachten sie von Zuhause Rüstabfälle mit, welche für den Kompost auf die ideale Grösse zerkleinert und mit Strukturmaterial gemischt wurden.

An einem weiteren Posten suchten sie ohne grosse Scheu im Kompost lebende Tiere und fanden Asseln und Steinkriecher, Springschwänze und Schnurfüssler sowie Rosenkäferlarven und natürlich auch Kompostwürmer, die sie dann unter der Lupe genauer beobachteten.

Für Bewegung sorgte zum Abschuss eine Abfall- bzw. Recyclingstafette. Die Kinder sortierten Abfälle nach wiederverwertbaren Fraktionen wie Glas, Alu, PET, Steingut, Eisen oder Batterien aus und lernten die entsprechenden Entsorgungswege kennen. Auch dieses Jahr waren die Schülerinnen und Schüler mit grossem Interesse bei der Sache und überzeugten mit viel Wissen.

Abteilung Umwelt
Komposttag