Vorteilsbeiträge/Gebühren ab 2022

30. August 2021

Die Gemeinde Muttenz muss in den folgenden Bereichen die Vorteilsbeiträge und/oder Gebühren per 1.1.2022 anpassen. Ursächlich sind Veränderungen im Schweizerischen Baupreisindex beziehungsweise im Zürcher Baukostenindex, die als Berechnungsgrundlage dienen.

Strassen:
Hier ändern sich die Vorteilsbeiträge (exkl. MwSt.) wie folgt:

    bisher neu
1. Strassenkorrektion
    Fahrbahnbeitrag
    Trottoirbeitrag diesseitiger Anwänder
    Trottoirbeitrag gegenüberliegender Anwänder
    Perimeterbeitrag


CHF / m1
CHF / m1
CHF / m1
CHF / m2
 


  94.45
  21.35
  10.70
    3.15
 

  97.10
  21.95
  11.00
   3.25
2. Strassenneubauten
    Fahrbahnbeitrag
    Trottoirbeitrag diesseitiger Anwänder
    Trottoirbeitrag gegenüberliegender Anwänder
    Perimeterbeitrag

CHF / m1
CHF / m1
CHF / m1
CHF / m2

 188.90
   42.75
   21.35
     6.30

 194.20
   43.95
   21.95
     6.45
3. Wohnungs- und Gewerbebeitrag CHF / Einheit   522.85   537.60
4. Industriebeitrag
    Perimeterbeitrag bis 40m Tiefe
    Perimeterbeitrag 40 - 80m Tiefe

CHF / m2
CHF / m2

      5.15
      2.60

     5.30
     2.65


Abwasser:
Hier ändern sich die Vorteilsbeiträge (exkl. MwSt.) wie folgt:

    bisher neu
massgebende Grundstsücksfläche CHF / m2     5.15     5.25
Wohn- und Geschäftszonen (Gebäudevolumen) CHF / m3    13.45    13.75
Gewerbe- und Industriezonen (Gebäudevolumen) CHF / m3    11.00    11.25

Gemäss Finanzplanung der Abwasserbeseitigung im Zusammenhang mit dem Budget 2022 soll die Abwassergebühr für das Jahr 2022 unverändert bei CHF 1.30 / m³ bleiben.


Multimedianetz:
Hier ändern sich die Anschlussbeiträge (exkl. MwSt.) wie folgt:

    bisher neu
für ein Gebäude bzw. die 1. Wohnung CHF / Stk.  2'128.00  2'188.00
für jede weitere Wohnung CHF / Stk.    585.00     602.00
für jede zusätzliche Anschlussdose CHF / Stk.    160.00     164.00

 

Gebühr und Miete bleiben hingegen unverändert:    
Gebühr (exkl. MwSt.)
Benutzungsgebühr (pro Monat 

CHF / Stk.
  unverändert
     
9.00
Miete (Exkl. MwSt.)
Lichtwellenleiter-Miete (pro Faser und Jahr)

CHF / m1
  unverändert
     1.00

 

Wasser:
Beim Wasser bleiben sowohl die Vorteilsbeiträge (exkl. MwSt.) als auch die Gebühren (exkl. MwSt.) unverändert:

    unverändert
Wohn- und Geschäftszonen (Gebäudevolumen) CHF / m3     2.90
Gewerbe- und Industriezonen (Gebäudevolumen) CHF / m3     2.25
Schwimmbad CHF / m3   12.55
Unüberbaute Grundstücke CHF / m2    --.25
mindestens aber CHF / Parzelle   62.70
Gebühr (exkl. MwSt.)    unverändert
Wasserbezugsgebühr CHF / m3     1.40


 

Grundgebühr stationäre Wassermesser (exkl. MwSt.)     unverändert
NW   20 mm CHF / Stk.   100.00
NW   25 mm CHF / Stk.   240.00
NW   32 mm CHF / Stk.   400.00

 

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