Die Gemeinde informiert

30. August 2021
Finanzausgleich - Stellungnahme Pflegenormkosten - Traktanden Gemeindeversammlung - Chriegacher 1 – bald kann gebaut werden - Jagddaten - Pilzsaison - Feuerwehrrekrutierung–ab in die Feuerwehr - Jungbürgerinnen- und Jungbürgerfeier - Birsputzete 2021 - Velos für Afrika - Erneuerbar heizen - Anmeldung Betreuungsgutscheine - Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen - Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung - Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause - Verkürzte Kauffrist Gemeindetageskarten - Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände
Aus dem Gemeinderat

Finanzausgleich
Der Regierungsrat Basel-Landschaft hat verfügt, dass die Gemeinde Muttenz rund 3,04 Millionen Franken für den kantonalen Finanzausgleich 2021 und den Gemeindeanteil an die Ergänzungsleistungen aufwenden muss. Der Betrag liegt damit um rund 1,35 Millionen Franken tiefer als im Vorjahr. Ursache für die tiefere Summe sind die aufgrund der Corona-Pandemie geringer ausfallenden Steuererträge. Der Gemeinderat Muttenz nimmt die kantonale Verfügung zur Kenntnis.

Stellungnahme Auswirkungen Pflegenormkosten
Der Gemeinderat schliesst sich bezüglich dem RRB-Entwurf betreffend die Auswirkungen auf die Pflegenormkosten im stationären Bereich aufgrund der bundesrechtlichen Anpassungen bei der Vergütung des Pflegematerials vollumfänglich der Stellungnahme des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) vom 2. August an. Der VBLG begrüsst darin, dass einer alten Forderung des Verbands und der Gemeinden Rechnung getragen wird, indem die Krankenversicherungen wieder Produkte aus der Mittel- und Gegenständeliste übernehmen müssen. Er stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass diese Änderung nicht bereits im 4. Quartal 2021, sondern erst per 1. Januar 2022 vollzogen werden soll. Besonders, da bei beiden Umsetzungsterminen die finanzielle Entlastung der Gemeinden in der Summe gleich hoch ausfällt.

Traktanden der Gemeindeversammlung vom 21. Oktober 2021
Der Gemeinderat hat die folgenden Traktanden für die Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 21. Oktober 2021 festgelegt:

1. Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlungen vom 8. und 15. Juni 2021
2. Kompostierungsanlage Hardacker – Baukredit Sanierung Hallendach
3. Verkauf Parzelle 2059, Brunnrain
4. Antrag 6 Unterzeichnende gemäss § 68 Gemeindegesetz in Sachen Vertrag zwischen EWG Muttenz und dem Kanton Basel-Landschaft "Regelung Haftung für Schäden aus dem Salzabbau"
Abstimmung über Erheblicherklärung
5. Antrag Christopher Gutherz, im Namen der CVP Muttenz, gemäss § 68 Gemeindegesetz in Sachen Erlass einer Parkraumbewirtschaftsordnung in der Nähe von Haltestellen der ÖV-Stadtverbindungen und den Polyfeld-Schulquartieren wie "Chriegacher", "Gründen" und "Apfhalter"
Abstimmung über Erheblicherklärung
6. Mitteilungen des Gemeinderates
7. Verschiedenes

Auf die Geschäfte wird ausführlich im Überweisungsschreiben eingegangen, welches im Amtsanzeiger vom 24. September 2021 publiziert wird.

 

Aus der Verwaltung

"Chriegacher 1" - bald kann gebaut werden
Der Baselbieter Regierungsrat hat den Quartierplan "Chriegacher 1" am 29. Juni 2021 vorbehaltlos genehmigt. Damit hat die Vorlage, die die Muttenzer Bauverwaltung gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft erarbeitet hat und die von der Muttenzer Gemeindeversammlung im Januar 2021 mit grossem Mehr beschlossen wurde, nun auch die letzte Hürde problemlos genommen. Bereits in der Bevölkerung war der Quartierplan auf breite Zustimmung gestossen. Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens konnte man mehreren Wünschen entgegenkommen, unter anderem indem eine Ladestation für Elektromobilität eingerichtet wird. Einsprachen hatte es während der Planauflage nach der Gemeindeversammlung denn auch keine gegeben. Der Gemeinderat freut sich über den reibungslosen Ablauf, zeigt er doch, dass die Planer ihre Arbeit ausgezeichnet erledigt haben.

Meilenstein im Polyfeld
Der Beschluss des Regierungsrates wurde bereits im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht und ist inzwischen rechtskräftig. Der Kanton Basel-Landschaft kann nun ein Baugesuch für das Areal im Quartier Polyfeld einreichen, welches nach dem Umzug der FHNW in den Neubau nachgenutzt werden soll. Geplant ist eine Transformation des bestehenden Schulstandorts in zwei Etappen: Im ersten Schritt werden der Sockel, der ehemalige FH-Turm sowie die heutigen Gebäude mit Labor und Aula/Mensa gesamtsaniert oder neu erstellt für die zusammengeführte gewerblich-industrielle Berufsfachschule Basel-Landschaft. Die gewerblich-industriellen Berufsfachschule Muttenz (GIBM) mit dem Nebenstandort Informatik in Pratteln und die gewerblich-industrielle Berufsfachschule Liestal (GIBL) werden organisatorisch und räumlich zusammengelegt und zum Berufsbildungszentrum Baselland (BBZ BL) fusioniert. Im zweiten Schritt folgt dann die Sanierung und Erweiterung des heutigen GIBM-Gebäudes voraussichtlich für das Gymnasium Muttenz und die Brückenangebote des Bildungszentrums kvBL. Die Umsetzung des Quartierplans "Chriegacher 1" ist damit ein Meilenstein in der Umgestaltung des Bildungs- und Innovationsstandorts Polyfeld.

Jagddaten
Jagddaten von November bis Dezember 2021
Als Information „Jagd im Muttenzer Wald“ an alle Waldgängerinnen und Waldgänger meldet uns die Jagdgesellschaft Muttenz folgende Jagdtermine:

Samstag, 13. November 2021, Pächterjagd
Samstag, 27. November 2021, Gesellschaftsjagd
Donnerstag, 2. Dezember 2021, Gesellschaftsjagd (Gebiet Rütihard)
Donnerstag, 9. Dezember 2021, Pächterjagd

Die Jägerinnen und Jäger erfüllen einen wichtigen Auftrag bei der Regulierung des Wildbestandes und dienen damit der Natur. Diese Jagddaten werden ebenfalls auf der Gemeindewebseite www.muttenz.ch unter der Rubrik Aktuell/Anlass erfasst und erscheinen jeweils zu gegebener Zeit prominent auf der Startseite unter Termine.

Die Pilzsaison ist eröffnet
Während der Pilzsaison vom 15. August 2021 bis am 7. November 2021 kann man seine Ausbeute wie folgt kontrollieren lassen:

Mittwoch und Samstag von 18.00-19.00 Uhr
Sonntag von 17.00-18.00 Uhr
ab 6. September auch am Freitag von 18.00-19.00 Uhr

Pilzkontrolleur Stellvertretung
Stephan Töngi Anka Stark
Hauptstrasse 5 Tel. 076 527 88 06
4132 Muttenz
Tel. 079 218 60 33
Die Pilzkontrolle ausserhalb der Pilzsaison findet nur nach Vereinbarung statt.

Die Pilze sind soweit möglich nach Sorten getrennt zur Kontrolle zu bringen. Alte sowie befallene Pilze sollten am Fundort zurückgelassen werden.

Ab in die Feuerwehr
Am Montag, 13. September 2021 findet um 19 Uhr 30 im Feuerwehrmagazin an der Schulstrasse 15 in Muttenz die Feuerwehrrekrutierung statt – selbstverständlich unter Einhaltung der geltenden Covid-19 Schutzmassnahmen.

Dienstpflichtig in der Feuerwehr Muttenz sind alle Einwohnerinnen und Einwohner vom Beginn des Jahres an, in welchem sie das 23. Altersjahr erreichen bis zum Ende des Jahres, in welchem sie das 45. Altersjahr vollenden. Die Feuerwehrrekrutierung 2021 ist demzufolge für den Jahrgang 1999 obligatorisch. Dieser Jahrgang wurde Ende Juli persönlich und schriftlich aufgeboten. Interessierte der Jahrgänge 1984 bis 1998, welchen das Leisten des aktiven Feuerwehrdienstes bis anhin nicht möglich war, sind ebenfalls herzlich zur Rekrutierung eingeladen. Bei Nichteinschreibung zum aktiven Feuerwehrdienst erfolgt die Erhebung der Feuerwehr-Ersatzabgabe automatisch mit der Gemeindesteuerrechnung.

Kommando Stützpunktfeuerwehr

Ein Fest für die Jungbürgerinnen und Jungbürger
Am 15. Oktober 2021 findet die gemeinsame Feier der Jungbürgerinnen und Jungbürger mit Jahrgang 2003 von Muttenz und Birsfelden statt. Die diesjährige Feier zur Volljährigkeit beginnt mit der traditionellen Reise nach Bern mit anschliessender persönlicher Führung durchs Bundeshaus mit Nationalrätin Samira Marti unter dem Patronat der Gemeinden Muttenz und Birsfelden mit Gemeindepräsidentin Franziska Stadelmann und Vizegemeindepräsidentin Regula Meschberger. Nach der Rückfahrt in die Region können bei einem gemütlichen Nachtessen die gemeinsamen Eindrücke des Tages ausgetauscht werden.

Der Gemeinderat von Muttenz freut sich auf zahlreiche Anmeldungen. Wir bitten aus organisatorischen Gründen darum, den Anmeldetalon umgehend zurückzusenden. Eine Teilnahmebestätigung für die Schule oder das Lehrgeschäft wird im Bus an alle Teilnehmenden ausgehändigt.

Freiwillige gesucht für Birsputzete von Aesch bis Birsfelden
Am Samstagnachmittag, 18. September 2021 ist es wieder soweit: Zum fünften Mal organisieren die „Birspark Landschaft“-Gemeinden eine Birsputzete zwischen Aesch und Birsfelden – unterstützt von verschiedenen Vereinen. Sie alle freuen sich auf viele Freiwillige. Ziel ist es, die „Lebensader“ des Birstals von Abfall zu säubern und invasive Problempflanzen (Neophyten) zu entfernen. Die Birsputzete ist auch eine gute Gelegenheit, den Lebensraum Birs näher kennen zu lernen und sich mit engagierten Leuten auszutauschen.

In Muttenz treffen sich die Interessierten am Samstag, 18. September um 13 Uhr 30 vor dem Restaurant Crazy Horse bei der Birsbrücke. Der Anlass dauert bis 16 Uhr 30. Die Gemeinde spendiert allen einen kleinen Imbiss. Die Birsputzete findet bei jedem Wetter statt. Bitte kleiden Sie sich dem Wetter entsprechend und bringen gute, trittsichere Schuhe oder Gummistiefel sowie Gartenhandschuhe mit. Arbeitswerkzeuge und Gummihandschuhe stehen zur Verfügung. Fragen beantwortet die Abteilung Umwelt unter 061 466 62 78 oder umwelt@muttenz.ch. Wir freuen uns auf viele grosse und kleine Helferinnen und Helfer aus Muttenz!

Abteilung Umwelt

www.birsparklandschaft.ch
Der Aktionsplan „Birspark Landschaft“ wurde von acht Gemeinden aus dem Birstal erarbeitet. Gemeinsam werden Massnahmen zur Förderung der Natur- und Erholungsräume entlang der Birs umgesetzt. Dabei wird auch Wert gelegt auf den aktiven Einbezug von Bevölkerung und Vereinen.

 

Velos für Afrika
Velafrica sammelt seit 1993 ausgemusterte Velos und verschifft sie zu seinen elf Partnern in Gambia, Ghana, Tansania, Elfenbeinküste, Madagaskar und Burkina Faso. Vor Ort verbessern die Velos den Zugang zu Bildung, medizinischen Einrichtungen und eröffnen wirtschaftliche Chancen. Die gemeinnützige Organisation fördert nebst der Mobilität auch den Aufbau von Werkstätten und bildet Mechanikerinnen und Mechaniker aus. Es entstehen Arbeitsplätze und Einkommensmöglichkeiten in der Velomontage, Reparatur und im Vertrieb.

In der Schweiz arbeitet Velafrica mit sozialen Einrichtungen zusammen, die Erwerbslose und Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen beschäftigen. Die Frauen und Männer in den Recycling-Werkstätten setzen die Velos instand und bereiten sie für den Transport vor. So wird Integrationsarbeit mit Entwicklungszusammenarbeit verbunden.

Die diesjährige Sammlung ist eine gemeinsame Aktion der Energie-Region Birsstadt mit den Gemeinden Aesch, Arlesheim, Birsfelden, Dornach, Münchenstein, Muttenz, Pfeffingen und Reinach.

In Muttenz findet die Sammlung auf dem Werkhof Muttenz, Bizenenstrasse 29 statt:
Montag 20. September bis Freitag 24. September jeweils von 13.00 – 15.00 Uhr
Weitere Infos zum Projekt finden Sie unter www.velafrica.ch.
Bei Fragen zur Sammlung können Sie sich an die Abteilung Umwelt, Tel. 061 466 62 78 oder umwelt@muttenz.ch, wenden.

Bauverwaltung Muttenz


Anmeldung für Betreuungsgutscheine
Das Schuljahr 2021/22 hat unlängst begonnen und vielleicht besucht auch Ihr Kind eine Kita, ein Tagesheim oder eine Tagesfamilie. Mit dem neuen Schuljahr muss der Antrag auf Betreuungsgutscheine jeweils neu eingereicht werden.

Die Betreuungsgutscheine werden erstmals ab dem Monat ausgestellt, in welchem der Antrag vollständig eingereicht wurde oder ab Beginn des Betreuungsverhältnisses, wenn dieses später erfolgt.

Sie finden das Antragsformular unter www.muttenz.ch auf der Startseite mit dem DirektLINK "Tagesbetreuung für Kinder".

Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen
Auf www.muttenz.ch, Rubrik Online-Schalter / Info-Abonnement können Sie sich für eine automatisierte E-Mail-Zustellung anmelden und erhalten Hinweise und Erinnerungen z.B. für:

  • Anlässe aus dem Veranstaltungskalender
  • Abfallsammlungen (Weihnachtsbaum, Grüngut, Papier, Sonderabfall) sowie
    Abstimmungs- und Wahltermine
  • Einreichung Steuererklärung (31. März) oder Zahlungstermin Gemeindesteuern (31. Oktober).
     

Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
Anspruch auf Prämienverbilligung

Personen, die der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) unterstehen und ein unteres oder mittleres Einkommen erzielen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Bestimmung des massgebenden Jahreseinkommens gilt die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres.

Die AHV-Ausgleichskasse kann nur anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und das Antrags- oder Gesuchsformular versenden. Reicht die steuerpflichtige Person die Steuererklärung verspätet ein oder erhebt sie Beschwerde gegen die Steuerveranlagung, verzögert sich die Anspruchsabklärung und der Versand der (Antrags- oder Gesuchs-) Formulare.

Geltend machen des Anspruchs
Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten wie beschrieben von der AHV-Ausgleichskasse automatisch ein Antragsformular oder ein Gesuchsformular. Diese Formulare müssen sie mit den erforderlichen Angaben ergänzen, unterschreiben und der AHV-Ausgleichskasse wieder zustellen.

Sobald die anspruchsberechtigte Person das Antrags- oder Gesuchsformular zurückgeschickt hat, kann die AHV-Ausgleichskasse den jeweiligen Krankenversicherer über die Höhe der Prämienverbilligung informieren.

Weitere Informationen können Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter „Prämienverbilligung“ herunterladen.

AHV-Zweigstelle Muttenz

Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause
Wissen Sie Bescheid über die Hilflosenentschädigung, Betreuungsgutschriften und Beitrag an die Pflege zu Hause? Gerne informieren wir Sie über die Details bei den Leistungen der AHV/IV und der Gemeinde.

Hilflosenentschädigung der AHV/IV
Die AHV/IV richtet eine Hilflosen Entschädigung an pflege-/betreuungsbedürftige Personen aus. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Die Entschädigung der AHV und der IV ist von Einkommen und Vermögen unabhängig und beträgt bei einer Hilflosigkeit leichten Grades (nur für Zuhause wohnende Personen) CHF 237.--* (*ab Januar 2019), bei einer Hilflosigkeit mittleren Grades CHF 593.--* und bei einer Hilflosigkeit schweren Grades CHF 948.--*.

Die Entschädigung der IV ist unterschiedlich hoch, je nachdem, ob die Versicherten im Heim oder im eigenen zu Hause wohnen.

Betreuungsgutschriften
Diese Gutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen und sollen jenen Personen ermöglichen, eine höhere Rente zu erreichen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen. Anspruch hat, wer pflegebedürftige Verwandte im gleichen Haushalt betreut, oder wenn die pflegebedürftige Person in der Nähe wohnt.

Beitrag an die Pflege zu Hause
Der kommunale Beitrag an die Pflege zu Hause wird von der Gemeinde Muttenz an dauernd pflegebedürftige Personen zu Hause ausgerichtet. Der Pflegebeitrag soll die Pflege durch Angehörige, Nachbarn, Freunde etc. fördern und dadurch zu einer Verminderung an Pflegebetten in Heimen und Spitälern beitragen. Im Weiteren hat man ebenfalls Anspruch, wenn die Pflege durch Angestellte geleistet wird. Generell beträgt der Beitrag CHF 20.-- pro Pflegetag. Ist das steuerbare Vermögen vor Sozialabzug bei Alleinstehenden über CHF 100‘000.-- und bei Verheirateten über CHF 200‘000.-- so reduziert sich der Betrag auf CHF 10.-- pro Tag. Kein kommunaler Beitrag an die Pflege zu Hause wird geleistet, wenn die Pflege von einer Versicherung übernommen wird (Kranken-, Militär-, Invalidenversicherung, Hilflosenentschädigung etc.) oder wenn eine von der Gemeinde unterstützte Institution wie z.B. Spitex ganz oder zu einem grossen Teil die Pflege übernimmt und der eigene tägliche Zeitaufwand geringer als eineinhalb Stunden ist.

Weitere Auskünfte, Merkblätter und Anmeldeformulare sind erhältlich bei:
AHV-Zweigstelle Muttenz, Tel. 061 466 62 06

Verkürzte Kauffrist Gemeindetageskarten
Wir haben die neuen Gemeindetageskarten datiert ab 8. Dezember 2021 bestellt. Wie alle Jahre liefert uns die SBB den Jahreskartensatz frühestens Mitte bis Ende Oktober 2021. Somit sind die Tageskarten mit Datum ab 8. Dezember 2021 erst ab Liefereingang erhältlich. Zu diesem Zeit­punkt werden wir die Einkaufsbeschränkung wieder aufheben und Sie können diese Karten wie üblich bis maximal neunzig Tage vor dem Reisetag kaufen.

Wir verkaufen die Tageskarten online über www.muttenz.ch. Im Kalendarium ersehen Sie, ob und wie viele Tageskarten am gewünschten Reisetag verfügbar sind. Bei Zahlung über Internet schicken wir Ihnen die Karten per A-Post zu. Sie können die Karten aber auch am Schalter In­formation im Gemeindehaus am Kirchplatz 3 abholen und bezahlen. Bitte beachten Sie die Schalteröffnungszeiten.

Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände
Bei der Ausgestaltung des Bereichs zwischen Gemeindestrassen und Privatgrundstücken sind seitens der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einige Vorgaben zu beachten. Teilweise bestehen gesetzliche Regelungen, welche die Höhe und den Grenzabstand von Einfriedigungen, Stützmauern, Lärmschutzwänden und Hecken zwingend festlegen, teilweise hat die Gemeinde als Strasseneigentümerin und Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, im eigenen Ermessen zu entscheiden.

Um ein möglichst grünes und freundliches Erscheinungsbild unserer Strassenräume zu fördern und um dem zunehmenden Bau von geschlossenen grauen Mauern entlang von Strassenlinien entgegenzuwirken, werden die zustimmungs- oder bewilligungspflichtigen Massnahmen wie folgt behandelt:

  • Grundsätzlich sind alle Arten von Abgrenzungen bis zu einer Höhe von 1.2 Meter entlang der Strasse erlaubt. Die Zustimmung der Gemeinde als Strasseneigentümerin gilt als generell erteilt und muss nicht mehr nachgefragt werden. Davon ausgenommen sind Grünhecken, Einfriedigungen und Stützmauern, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten.
  • Höhere Einfriedigungen, Stützmauern und Lärmschutzwände müssen grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50 cm zur Strasse / Parzellengrenze einhalten und sind im 50 cm-Streifen strassenseitig dauerhaft zu begrünen.
  • Sofern der Nachweis erbracht wird, dass eine dauerhafte Begrünung auch mit einem geringeren Abstand technisch machbar ist, kann der Abstand auf bis zu 35 cm reduziert werden. Die Beurteilung der Machbarkeit wird von der Bauverwaltung in Absprache mit der ausführenden Unternehmung vorgenommen.
  • Hecken, Einfriedigungen und Stützmauern über 2.5 Meter Höhe erhalten keine Zustimmung.
  • Die Unterscheidung zwischen (notwendigen und wirksamen) Lärmschutzwänden und Einfriedigungen für den Sichtschutz ist häufig schwierig. Deswegen werden beide Arten bezüglich ihrer Zustimmung gleich behandelt.
  • Grünhecken müssen auf die Grenzlinie zurückgeschnitten werden.
  • Die Übersichtlichkeit an Strassenverzweigungen ist für alle Arten von Abgrenzungen zu beachten

 

Grenzabstände, Grünhecken, Bäume und Einfriedungen
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