Die Gemeinde informiert

17. August 2020
Gratulation zum Ausbildungsabschluss - Unsere Bäume im Siedlungsgebiet leiden - Freiwillige gesucht für Birsputzete von Aesch bis Birsfelden - Feuerwehrrekrutierung - Sonderabfall-Sammlung - Fehl am Platz! - Amtliche Pilzkontrolle 2020 - Jungbürgerfeier 2020 verschoben - Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen - Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung - Verkürzte Kauffrist Gemeindetageskarten - Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände - Türen und Fenster zu, Licht an! - Cyclomania, die Velo-Challenge in der Region Birsstadt

 

Gratulation zum Ausbildungsabschluss
Am Freitag, 14. August 2020 verabschiedeten Gemeinderat Thomas Schaub, Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt und der Jugendhausleiter Andreas Kocher Herrn Vincent Perry und gratulierten ihm zum Abschluss der vierjährigen berufsbegleitenden Ausbildung zum Sozialpädagogen FH.

 

Unsere Bäume im Siedlungsgebiet leiden
Auch im Siedlungsgebiet ist eine gesunde Vegetation, mit blühenden Büschen und grossen Bäumen eine Freude. Denn nebst der Tatsache, dass jeder einzelne Baum unser Dorfbild bereichert, ist er als Teil der gesamten Vegetation auch für die Biodiversität und das Mikroklima äusserst wichtig. Unsere Bäume spenden Schatten und kühlen bei grosser Sommerhitze die nahe Umgebung spürbar ab.

In den vergangenen Jahren sind die durchschnittlichen Temperaturen gestiegen und die Niederschlagsmengen haben abgenommen. Vermehrt werden die Sommer als sogenannte "Hitzesommer" registriert. Trockenheit und Abstrahlungshitze sind nebst Anderem aktuell grosse und wesentlichen Stressfaktoren für unsere Bäume. Sie können aufgrund von diesem übermässigem Stress Schaden nehmen oder gar absterben.

Was sind mögliche Folgen von Trockenheit und Abstrahlungshitze? Anfangs können die Bäume mit mehr Aufwand den Druckverlust in ihren Wasserleitungsbahnen ausgleichen. Um nicht zu viel Kraft zu verlieren, schliessen sie gleichzeitig die Spaltöffnungen ihrer Blätter, was zu hängendem grünen Laub und zur verminderten Kohlendioxidaufnahme des Baumes führt. Es ist zwar Wasser in den Blattzellen, der Prozess der Photosynthese kann aber infolge des Kohlendioxidmangels nicht ausreichend umgesetzt werden; der Baum leidet an Nahrungsmangel. Hält die Trockenheit an, wirft er Blätter und Früchte vorzeitig ab, was seine Verdunstung (Transpiration) um bis zu 95 % reduziert. Baumarten wie Pappeln, Eichen und Weiden werfen in dieser Phase gar ganze Äste ab, obwohl die Blätter noch grün sind. Dabei sind die Wunden an der Abwurfstelle meistens bereits vor dem Absprung sauber verwachsen. Solche "Absprünge" können nicht vorhergesagt werden.

Jungbäume investieren ihre Kräfte in die Bildung von Wurzeln und das Aufsuchen von Wasser. Sie sind vitaler als alte, da sie sich noch an ihren "neuen" Standort anpassen können und sich noch nicht an den Normwalwasserstand des Bodens gewöhnt haben. Die Blattmasse und die Kronenhöhe ist bei neugepflanzten Bäumen geringer als bei alten Baumriesen und die Wurzelmasse ist im Verhältnis zur Baumgrösse grösser. Im Vorteil bei Trockenheit sind die sogenannten "Tiefwurzler" wie z. B. Stieleichen, Edelkastanie oder Baumhasel. Flachwurzler wie z. B. Fichten, Tannen oder Birken sind diesbezüglich im Nachteil. Fällt der Wasserdruck im Baum unter den Wert von 40 %, ist der Baum tot. Ist der Wasserdruck während einer längeren Zeit nur knapp über 40 %, wird der Baum je länger je schwächer und er kann sich immer weniger gegen Angriffe von schädlichen Organismen wehren. In der Folge muss der Baum schliesslich krankheitshalber gefällt werden.

Seit Herbst 2018 wurden in Muttenz insgesamt über 150 Bäume und Sträucher aus dem ehemaligen Bundesasylzentrum Feldreben gepflanzt. Einige Standorte wurden neu geschaffen und kranke oder tote Bäume konnten ersetzt werden. Das Departement Tiefbau und Werke und die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben auf eine Standortgerechte einheimische Unterpflanzungen sowie eine möglichst vielfältige Biodiversität geachtet. Da diese Bäume während den vergangenen zwei Jahren in Holzkisten gewachsen sind und nun an ihre definitiven Standorte versetzt werden mussten, sind sie durch die aktuelle Trockenheit besonders gestresst und es muss mit einem etwas grösseren Ausfall als bei Neupflanzungen unter gewöhnlichen Bedingungen (ca. 10%) gerechnet werden. Durch die Mitarbeitenden der Abteilung Betriebe werden insbesondere die Jungbäume intensiv gewässert. Damit können die Stressfaktoren zwar verringert aber nicht beseitigt werden.

Bäume sind mitentscheidend für das Mikroklima in unserem Siedlungsgebiet. Deswegen wird es immer wichtiger, dass zu unseren Bäumen und Pflanzen in privaten Gärten und auf öffentlichem Grund Sorge getragen wird und diese gehegt und gepflegt werden.

Abteilung Betriebe


 

Freiwillige gesucht für Birsputzete von Aesch bis Birsfelden
Am Samstag, 12. September 2020 ist es wieder soweit: zum vierten Mal organisieren die „Birspark Landschaft“-Gemeinden eine Birsputzete zwischen Aesch und Birsfelden. Verschiedene Vereine unterstützen die Aktion. Sie alle freuen sich auf die viele Freiwillige.

Ziel ist es, die „Lebensader“ des Birstals von Abfall zu säubern und invasive Problempflanzen (Neophyten) zu entfernen. Die Birsputzete ist auch eine gute Gelegenheit, den Lebensraum Birs näher kennen zu lernen und sich mit engagierten Leuten auszutauschen.

In Muttenz treffen sich die Interessierten am Samstag, 12. September um 9.00 Uhr vor dem Restaurant Crazy Horse bei der Birsbrücke. Am Schluss um 12.00 Uhr spendiert die Gemeinde Muttenz wieder allen einen kleinen Imbiss.

Die Birsputzete findet bei jedem Wetter statt. Bitte kleiden Sie sich dem Wetter entsprechend und bringen gute, trittsichere Schuhe oder Gummistiefel sowie Gartenhandschuhe mit. Arbeitswerkzeuge und Gummihandschuhe stehen zur Verfügung.

Fragen beantwortet die Abt. Umwelt unter 061 466 62 78 oder umwelt@muttenz.bl.ch. Wir freuen uns speziell auf viele grosse und kleine Helferinnen und Helfer aus Muttenz.

Abt. Umwelt

www.birsparklandschaft.ch
Der Aktionsplan „Birspark Landschaft“ wurde von acht Gemeinden aus dem Birstal erarbeitet. Gemeinsam werden Massnahmen zur Förderung der Natur- und Erholungsräume entlang der Birs umgesetzt. Dabei wird auch Wert gelegt auf den aktiven Einbezug von Bevölkerung und Vereinen.


 

Feuerwehrrekrutierung
Montag, 14. September 2020, 19.30 Uhr
im Feuerwehrmagazin an der Schulstrasse 15 in Muttenz

Dienstpflichtig in der Feuerwehr Muttenz sind alle Einwohner und Einwohnerinnen vom Beginn des Jahres an, in welchem sie das 23. Altersjahr erreichen, bis zum Ende des Jahres, in welchem sie das 45. Altersjahr vollenden.

Die Feuerwehrrekrutierung 2020 ist demzufolge für den Jahrgang 1998 obligatorisch. Dieser Jahrgang wurde im August persönlich und schriftlich aufgeboten.

Interessierte der Jahrgänge 1983 bis 1997, welchen das Leisten des aktiven Feuerwehrdienstes bis anhin nicht möglich war, sind ebenfalls herzlich zur Rekrutierung eingeladen. Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Auflagen für Veranstaltungen ist eine Anmeldung zwingend notwendig. Interessierte wenden sich bis 4. September 2020 per Mail an laslo.kis@sfwm.ch.

Bei Nichteinschreibung zum aktiven Feuerwehrdienst erfolgt die Erhebung der Feuerwehr-Ersatzabgabe automatisch mit der Gemeindesteuerrechnung.

Kommando Stützpunktfeuerwehr

 

Sonderabfall-Sammlung Samstag, 19. Sept. 2020, 9 bis 14 Uhr
Erneut haben Sie die Gelegenheit, Putzschränke, Hausapotheken, Keller, Garagen und Abstellräume zu entrümpeln. Folgende Sonderabfälle aus privaten Haushalten werden am Samstag, den 19. September 2020, von 9.00 bis 14.00 Uhr, vor dem Schulhaus Breite gratis entgegen genommen.
 

Entgegen genommen werden:
  • Farben und Lacke
  • Klebstoffe und Harze
  • Reinigungsmittelreste
  • Lösungsmittel
  • Emulsionen
  • Fotochemikalien
  • Säuren und Laugen
  • Medikamente
  • Pflanzenschutzmittel, Herbizide
  • Holzschutzmittel
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Quecksilber aus Thermometern
  • Chemikalien
  • unbekannte Rückstände
  • Spraydosen
Nicht entgegengenommen werden:
  • Munition und Sprengstoffe
  • radioaktive Abfälle
  • Kehricht
  • Altmetall
  • Tierkadaver
  • Batterien und Leuchtstoffröhren (Bitte über die Verkaufsstellen entsorgen!)
  • Motoren- und Speiseöl (Können bei der Altölsammelstelle beim Werkhof entsorgt werden!)

Bitte bringen Sie die aufgeführten Stoffe unvermischt in gut verschlossenen und beschrifteten Gebinden zur Annahmestelle.

Anlässlich dieser Sammelaktion stehen Ihnen auch Fachleute zur Verfügung, die Sie kompetent über den Umgang mit und die Vermeidung von Problemabfällen beraten. Weitere Auskünfte über Sonderabfälle erteilt Ihnen die Abteilung Umwelt, Tel. 061 466 62 78.

Abteilung Umwelt

 

 

Fehl am Platz!
Mit dieser Aussage und einer Plakatserie will die Gemeinde der illegalen Abfall­entsorgung in Muttenz entgegen­wirken. Ein auffallend gestaltetes Motiv soll die Bevölkerung informieren und warnen.

Das erste Plakat der Serie zeigt illegal deponierten Abfall, so wie er leider immer wieder an den Glassammelstellen oder auf Trottoir und Hauszufahrten anzutreffen ist. Richtig entsorgen heisst: Hauskehricht und Kunststoff gehören in die offiziellen Gebührensäcke der Gemeinde. Grosse Gegenstände können der wöchentlichen Kehrichtabfuhr ebenfalls mitgegeben werden. Die nötigen Gebührenmarken für Sperrgut können auch einzeln gekauft werden.

Fehl am Platz!

Nächstes Jahr wird die Serie fortgesetzt mit Plakaten zu Elektroschrott und PET-Flaschen. Diese Sachen werden oft an den Sammelstellen entsorgt, statt in den entsprechenden Verkaufsstellen. Ein anderes Plakat nimmt die Problematik der verschmutzten Picknick-Plätze im Muttenzer Wald auf.

Wer falsch entsorgt und ertappt wird, muss mit einer Busse von bis zu 5'000 Franken rechnen. Helfen Sie uns, damit in Muttenz weniger Abfall herumliegt.

 

 

Amtliche Pilzkontrolle 2020
Nach den Sommerferien wird die Pilzsaison wiedereröffnet. Sie dauert vom Sonntag, 9. August 2020 bis zum Sonntag, 1. November 2020. Die Pilzsammlerinnen und Pilzsammler können die Pilze an der Hauptstrasse 5 in Muttenz zu den folgenden Öffnungszeiten kontrollieren lassen:

Mittwoch und Samstag von 18 bis 19 Uhr und am Sonntag von 17 bis 18 Uhr.

Ab dem 11. September 2020 jeweils auch am Freitag von 18 bis 19 Uhr.

Zuständig für die Pilzkontrollen sind folgende Personen:

Pilzkontrolleur: Herr Stephan Töngi, Tel. 079 218 60 33

Stellvertreterin: Frau Anika Stark, Tel. 076 527 88 06

Die Pilze sind soweit möglich nach Sorten getrennt zur Kontrolle zu bringen. Alte sowie befallene Pilze sollten am Fundort zurückgelassen werden. Einen detaillierten Pilzkontroll-Kalender finden Sie im Gemeindeaushang sowie auf der Gemeinde-Homepage.

 

 

Jungbürgerfeier 2020 verschoben
Es ist zur Tradition geworden, dass die Gemeinden Birsfelden und Muttenz die jungen Einwohnerinnen und Einwohner, die 18 Jahre alt geworden sind oder noch werden, zu einer Führung im Bundeshaus in Bern und einem anschliessenden Nachtessen einladen. Eine Baselbieter Nationalrätin oder ein Nationalrat führt die Gruppe durchs Bundeshaus und steht für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.

Dieses Jahr hätte der Anlass am 16. Oktober mit Samira Marti, der jüngsten Nationalrätin aus unserem Kanton, stattfinden sollen. Infolge «Corona» aber sind die Vorgaben, welche die Bundeskanzlei für solche Anlässe macht, sehr restriktiv. Das würde dazu führen, dass nur eine beschränkte Anzahl Jungbürgerinnen und Jungbürger aus Birsfelden und Muttenz teilnehmen könnte.

Da die Gemeinden niemanden ausschliessen möchten, haben sie beschlossen, die Jungbürgerfeier 2020 um ein halbes Jahr zu verschieben, auf den 16. April 2021.

Alle jungen Leute in Birsfelden und Muttenz, die im 2020 18 Jahre alt geworden sind, erhalten anfangs März 2021 eine persönliche Einladung.

Franziska Stadelmann, Gemeindepräsidentin Muttenz
Regula Meschberger, Gemeindevizepräsidentin Birsfelden

 

 

Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen
Auf www.muttenz.ch, Rubrik Online-Schalter / Info-Abonnement können Sie sich für eine automatisierte E-Mail-Zustellung anmelden und erhalten Hinweise und Erinnerungen z.B. für:

  • Anlässe aus dem Veranstaltungskalender
  • Abfallsammlungen (Weihnachtsbaum, Grüngut, Papier, Sonderabfall) sowie
    Abstimmungs- und Wahltermine
  • Einreichung Steuererklärung (31. März) oder Zahlungstermin Gemeindesteuern (31. Oktober).

 

 

Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung

Anspruch auf Prämienverbilligung
Personen, die der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) unterstehen und ein unteres oder mittleres Einkommen erzielen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Bestimmung des massgebenden Jahreseinkommens gilt die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres.

Die AHV-Ausgleichskasse kann nur anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und das Antrags- oder Gesuchsformular versenden. Reicht die steuerpflichtige Person die Steuererklärung verspätet ein oder erhebt sie Beschwerde gegen die Steuerveranlagung, verzögert sich die Anspruchsabklärung und der Versand der (Antrags- oder Gesuchs-) Formulare.

Geltend machen des Anspruchs
Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten wie beschrieben von der AHV-Ausgleichskasse automatisch ein Antragsformular oder ein Gesuchsformular. Diese Formulare müssen sie mit den erforderlichen Angaben ergänzen, unterschreiben und der AHV-Ausgleichskasse wieder zustellen.

Sobald die anspruchsberechtigte Person das Antrags- oder Gesuchsformular zurückgeschickt hat, kann die AHV-Ausgleichskasse den jeweiligen Krankenversicherer über die Höhe der Prämienverbilligung informieren.

Weitere Informationen können Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter „Prämienverbilligung“ herunterladen.

AHV-Zweigstelle Muttenz

 

Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause
Wissen Sie Bescheid über die Hilflosenentschädigung, Betreuungsgutschriften und Beitrag an die Pflege zu Hause? Gerne informieren wir Sie über die Details bei den Leistungen der AHV/IV und der Gemeinde.

Hilflosenentschädigung der AHV/IV
Die AHV/IV richtet eine Hilflosen Entschädigung an pflege-/betreuungsbedürftige Personen aus. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Die Entschädigung der AHV und der IV ist von Einkommen und Vermögen unabhängig und beträgt bei einer Hilflosigkeit leichten Grades (nur für Zuhause wohnende Personen) CHF 237.--* (*ab Januar 2019), bei einer Hilflosigkeit mittleren Grades CHF 593.--* und bei einer Hilflosigkeit schweren Grades CHF 948.--*.

Die Entschädigung der IV ist unterschiedlich hoch, je nachdem, ob die Versicherten im Heim oder im eigenen zu Hause wohnen.

Betreuungsgutschriften
Diese Gutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen und sollen jenen Personen ermöglichen, eine höhere Rente zu erreichen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen. Anspruch hat, wer pflegebedürftige Verwandte im gleichen Haushalt betreut, oder wenn die pflegebedürftige Person in der Nähe wohnt.

Beitrag an die Pflege zu Hause
Der kommunale Beitrag an die Pflege zu Hause wird von der Gemeinde Muttenz an dauernd pflegebedürftige Personen zu Hause ausgerichtet. Der Pflegebeitrag soll die Pflege durch Angehörige, Nachbarn, Freunde etc. fördern und dadurch zu einer Verminderung an Pflegebetten in Heimen und Spitälern beitragen. Im Weiteren hat man ebenfalls Anspruch, wenn die Pflege durch Angestellte geleistet wird. Generell beträgt der Beitrag CHF 20.-- pro Pflegetag. Ist das steuerbare Vermögen vor Sozialabzug bei Alleinstehenden über CHF 100‘000.-- und bei Verheirateten über CHF 200‘000.-- so reduziert sich der Betrag auf CHF 10.-- pro Tag. Kein kommunaler Beitrag an die Pflege zu Hause wird geleistet, wenn die Pflege von einer Versicherung übernommen wird (Kranken-, Militär-, Invalidenversicherung, Hilflosenentschädigung etc.) oder wenn eine von der Gemeinde unterstützte Institution wie z.B. Spitex ganz oder zu einem grossen Teil die Pflege übernimmt und der eigene tägliche Zeitaufwand geringer als eineinhalb Stunden ist.

Weitere Auskünfte, Merkblätter und Anmeldeformulare sind erhältlich bei:

AHV-Zweigstelle Muttenz, Tel. 061 466 62 06

 

 

Verkürzte Kauffrist Gemeindetageskarten
Wir haben die neuen Gemeindetageskarten datiert ab 8. Dezember 2020 bestellt. Wie alle Jahre liefert uns die SBB den Jahreskartensatz frühestens Mitte bis Ende Oktober 2020. Somit sind die Tageskarten mit Datum ab 8. Dezember 2020 erst ab Liefereingang erhältlich. Zu diesem Zeit­punkt werden wir die Einkaufsbeschränkung wieder aufheben und Sie können diese Karten wie üblich bis maximal neunzig Tage vor dem Reisetag kaufen.

Wir verkaufen die Tageskarten online über www.muttenz.ch. Im Kalendarium ersehen Sie, ob und wie viele Tageskarten am gewünschten Reisetag verfügbar sind. Bei Zahlung über Internet schicken wir Ihnen die Karten per A-Post zu. Sie können die Karten aber auch am Schalter In­formation im Gemeindehaus am Kirchplatz 3 abholen und bezahlen. Bitte beachten Sie die Schalteröffnungszeiten.

 

 

Umtausch der alten Gebührenmarken
Es werden überzählige Gebühren­marken im Gemeindehaus am Schalter Information gegen rote Kehricht-Gebührensäcke umgetauscht. Die Gebührenmarken sind aber noch bis Ende Oktober 2020 gültig und können für die Entsorgung von Kehricht in den schwarzen Säcken verwendet werden.

Abteilung Umwelt

 

 

Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände
Bei der Ausgestaltung des Bereichs zwischen Gemeindestrassen und Privatgrundstücken sind seitens der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einige Vorgaben zu beachten. Teilweise bestehen gesetzliche Regelungen, welche die Höhe und den Grenzabstand von Einfriedigungen, Stützmauern, Lärmschutzwänden und Hecken zwingend festlegen, teilweise hat die Gemeinde als Strasseneigentümerin und Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, im eigenen Ermessen zu entscheiden.

Um ein möglichst grünes und freundliches Erscheinungsbild unserer Strassenräume zu fördern und um dem zunehmenden Bau von geschlossenen grauen Mauern entlang von Strassenlinien entgegenzuwirken, werden die zustimmungs- oder bewilligungspflichtigen Massnahmen wie folgt behandelt:

  • Grundsätzlich sind alle Arten von Abgrenzungen bis zu einer Höhe von 1.2 Meter entlang der Strasse erlaubt. Die Zustimmung der Gemeinde als Strasseneigentümerin gilt als generell erteilt und muss nicht mehr nachgefragt werden. Davon ausgenommen sind Grünhecken, Einfriedigungen und Stützmauern, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten.
  • Höhere Einfriedigungen, Stützmauern und Lärmschutzwände müssen grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50 cm zur Strasse / Parzellengrenze einhalten und sind im 50 cm-Streifen strassenseitig dauerhaft zu begrünen.
  • Sofern der Nachweis erbracht wird, dass eine dauerhafte Begrünung auch mit einem geringeren Abstand technisch machbar ist, kann der Abstand auf bis zu 35 cm reduziert werden. Die Beurteilung der Machbarkeit wird von der Bauverwaltung in Absprache mit der ausführenden Unternehmung vorgenommen.
  • Hecken, Einfriedigungen und Stützmauern über 2.5 Meter Höhe erhalten keine Zustimmung.
  • Die Unterscheidung zwischen (notwendigen und wirksamen) Lärmschutzwänden und Einfriedigungen für den Sichtschutz ist häufig schwierig. Deswegen werden beide Arten bezüglich ihrer Zustimmung gleich behandelt.
  • Grünhecken müssen auf die Grenzlinie zurückgeschnitten werden.
  • Die Übersichtlichkeit an Strassenverzweigungen ist für alle Arten von Abgrenzungen zu beachten

 

 

Türen und Fenster zu, Licht an!

Jetzt haben die „Dämmerungseinbrecher“ wieder Saison
Die meisten Einbruchdiebstähle passieren nicht nachts, sondern am helllichten Tag – und während der Herbst- und Winterzeit vorzugsweise in den Abendstunden. Einbrecher machen sich in der Regel die Abwesenheit der Hausbewohner zu Nutze. Und wenn sie sich auch noch im Schutz der Dunkelheit ans Werk machen können, kommt ihnen das besonders entgegen. Ausserdem signalisiert den Tätern ein Haus ohne Licht schon von weitem, dass niemand zu Hause ist.

Beachtet man einige Vorsichtsmassnahmen, kann ein Einbruchdiebstahl zwar nicht ausgeschlossen, doch zumindest massiv erschwert werden. Da viele Einbrüche durch Einschleichen passieren, sollten in erster Linie alle Aussentüren und – wenn vorhanden – auch Gartentüren abgeschlossen werden. Wohnungsschlüssel gehören nicht unter die Türmatte! Fenster sollten nicht gekippt, sondern ganz geschlossen werden. Ausserdem empfiehlt es sich, im Parterrebereich Läden und Rollläden zu schliessen. Lamellenstoren bieten zwar keinen Einbruchschutz, aber durch deren Hochschieben entsteht Lärm, welchen die Täter in der Regel vermeiden möchten.

Bei Beginn der Dunkelheit sollte man das Aussenlicht brennen lassen oder einen Bewegungsmelder installieren. Mit einer entsprechenden Schaltuhr lässt sich der Zeitpunkt einstellen, an welchem das Licht angehen soll. Ein laufendes Radiogerät dient auch zur Abschreckung. Bei längerer Abwesenheit ist es hilfreich, wenn Nachbarn ein Auge aufs Haus haben.

Werden verdächtige Geräusche, Personen und Fahrzeuge wahrgenommen oder besteht der Verdacht, dass Einbrecher am Werk sind, sollte sofort die Polizei über den Notruf 117 / 112 verständigt werden.
 

Durchschnittlich alle acht Minuten wird in der Schweiz eingebrochen. In den Herbst- und Wintermonaten gibt es besonders viele „Dämmerungseinbrüche“. Mit gezielten Massnahmen kann man Einbruchiebstähle zwar nicht ganz aus der Welt schaffen, aber zumindest das Risiko verringern.

Ihre Gemeindepolizei Muttenz

 

 

Cyclomania, die Velo-Challenge in der Region Birsstadt
Vom 1. bis 30. September nimmt die Gemeinde Muttenz im Rahmen der Energie-Region Birsstadt an der nationalen Velo-Förderaktion Cyclomania teil. Die Velo-Challenge soll die Bevölkerung motivieren, im Alltag vermehrt Velo zu fahren. Interessierte können sich per App anmelden.

Auch in der Gemeinde Muttenz gilt: Das Velo ist das ideale Fortbewegungsmittel für alltägliche und kurze Strecken. Ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Training oder zum Treffen am Feierabend – auf zwei Rädern ist man nachhaltig unterwegs, mobil und kommt rasch ans Ziel. Cyclomania, die schweizweite Mitmachaktion von Pro Velo in Zusammenarbeit mit Swisscom und mit der Unterstützung von Energie Schweiz und der Stiftung Mercator passt hervorragend zu diesem Motto. Die Aktion motiviert auf spielerische Art, im Alltag vermehrt aufs Velo zu setzen: Die Gemeinde Muttenz ist eine von schweizweit 80 Gemeinden, die im September alleine oder mit anderen Gemeinden zusammen eine der 19 Challenges durchführen. Alle, die sich in der Gemeinde Muttenz oder in den Gemeinden Aesch, Arlesheim, Birsfelden, Dornach, Münchenstein, Pfeffingen und Reinach zu Fuss oder mit dem Velo fortbewegen, sammeln nicht nur Punkte und gewinnen als Belohnung attraktive Preise, sondern sie steigern auch ihre Fitness und Gesundheit und schonen dabei die Umwelt.

App herunterladen, mitmachen und Preise gewinnen!
Die Aktion findet vom 1. bis 30. September statt. Interessierte können sich während diesem Monat jederzeit über die App zur Challenge anmelden.

So einfach geht’s: App herunterladen, an der Challenge Energie-Region Birsstadt teilnehmen und losradeln. Sobald das Tracking aktiviert ist, wird das eigene Mobilitätsverhalten im Hintergrund automatisch erfasst. Für alle Strecken ab 500 Metern mit dem Velo oder zu Fuss gibt es Punkte. Anrechenbar sind alle Strecken, die der Region Birsstadt beginnen oder enden. Mit den Punkten sammelt man etappenweise Preise bis man sich schlussendlich für die Verlosung des Hauptpreises qualifiziert.

Ihre Teilnahme unterstützt die Verkehrsplanung in der Region Birsstadt
Mit der Teilnahme an der Challenge unterstützen Sie ausserdem die Verkehrsplanung in der Region Birsstadt. Die Mobilitätsdaten werden in aggregierter und anonymisierter Form für eine nachhaltigere und bessere Verkehrsplanung in den teilnehmenden Gemeinden verwendet, damit man in Zukunft noch einfacher und sicherer mit dem Velo durch den Alltag kommt.

Weitere Informationen zur Challenge gibt es unter www.cyclomania.ch.

Die Teilnahme an Cyclomania ist kostenlos. Die App steht für Android und IOS-Geräte zur Verfügung und kann über www.cyclomania.ch heruntergeladen werden.

Nun heisst es: Reifen pumpen, aufsteigen und in die Pedale treten!

Abteilung Umwelt

Cyclomania