Vernehmlassung zur Teilrevision des Reglements familienergänzende Kinderbetreuung (Nr. 15.250)

12. November 2019
Einladung zur Vernehmlassung gemäss § 2a Absätze 2 und 3 des Verwaltungs- und Organisationsreglements vom 23. November 1999:
Teilrevision FEB-Reglement (15.250)
Frist für Stellungnahmen: Freitag, 6. Dezember 2019

Sehr geehrte Stimmberechtigte

Gerne laden wir Sie zur Vernehmlassung des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz (Nr. 15.250) ein. Den stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern steht dafür die Website der Gemeinde Muttenz zur Verfügung; auch sie sind eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben.

A Ausgangslage
An der Gemeindeversammlung vom 19. Oktober 2017 wurde das neue Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz (FEB-Reglement) vom Souverän zurückgewiesen.

In der überarbeiteten Reglementsvorlage für die Gemeindeversammlung vom 18. Oktober 2018 wurde die subventionsberechtigte Einkommensgrenze auf CHF120‘000.00 festgelegt. Eine Analyse der Steuerdaten zeigte auf, dass rund drei Viertel aller Familien ein Einkommen unter CHF 120‘000.00 haben. Diese Familien sind daher grundsätzlich anspruchsberechtigt, sofern sie das notwendige Erwerbspensum vorweisen können. Durch die Einführung der Subjektfinanzierung und damit der gerechteren Verteilung der Subventionen konnte davon ausgegangen werden, dass die Anzahl der Nachfragenden im gesamten FEB-Bereich zunehmen wird. An der Gemeindeversammlung vom 18. Oktober 2018 wurde ein Antrag, die anspruchsberechtigte Einkommensgrenze in § 9 Abs. 1 des Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz von CHF 120‘000.00 auf CHF 100‘000.00 zu senken, mit 99 gegen 73 Stimmen angenommen.

An der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2019 reichten Michael Rüegg und Mitunterzeichnete einen Antrag gemäss § 68 des Gemeindegesetzes mit folgendem Wortlaut ein:

„Wir beantragen eine neue Aufnahme der Finanzierung und Betreuung der Mittagstische in die nächste Traktandenliste.
Wir, die Freuler und Freidorf Familien möchten eine Erhöhung der Einkommensgrenze auf 120'000 CHF sowie eine Reduzierung der Subjektfinanzierung (24 CHF auf 10 - 16 CHF )“

Dieser Antrag wurde an der Gemeindeversammlung vom 17. Oktober 2019 mit 81 gegen 70 Stimmen bei 18 Enthaltungen für erheblich erklärt.

B Aktuelle Situation
In einer internen Arbeitsgruppe wurde das weitere Vorgehen besprochen und ein Terminplan festgelegt. Von den zwei Begehren im Antrag von Michael Rüegg und Mitunterzeichnete liegt die Erhöhung der subventionsberechtigten Einkommensgrenze auf CHF 120‘000.00 in der Beschlusskompetenz der Gemeindeversammlung. Die Tarifgestaltung des Mittagstischs liegt in der Verantwortungskompetenz des Gemeinderats. Je nach Beschlussfassung über die Reglementsanpassung durch die Gemeindeversammlung wird der Gemeinderat die Tarifgestaltung des Mittagstischs, bzw. den Subventionsschlüssel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten überarbeiten.

C Änderungen im Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung

Bestehende Fassung vom 18. Oktober 2018

Neue Fassung gemäss Antrag § 68 Gemeindegesetz

§ 9 Höhe und Umfang der Betreuungsgutscheine
1 Die Höhe der Betreuungsgutscheine richtet sich nach der Abstufung gemäss Anhang 1
der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung. Familien mit einem massgebenden Einkommen von mehr als
CHF 100‘000.- pro Jahr haben keinen Anspruch auf Unterstützung durch die Gemeinde.

§ 9 Höhe und Umfang der Betreuungsgutscheine
1 Die Höhe der Betreuungsgutscheine richtet sich nach der Abstufung gemäss Anhang 1
der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung. Familien mit einem massgebenden Einkommen von mehr als
CHF 120‘000.- pro Jahr haben keinen Anspruch auf Unterstützung durch die Gemeinde.

C Frist für Ihre Vernehmlassungsantwort

Bitte beachten Sie, dass Ihre Stellungnahme bis Freitag, 6. Dezember 2019, schriftlich oder per E-Mail dem Gemeinderat zugesandt resp. übermittelt werden muss. Stellungnahmen, die nach diesem Termin eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Übermittlung per E-Mail bitten wir Sie an GR_Sekretariat@muttenz.bl.ch zu richten. Bitte beachten Sie, dass der Wortlaut Ihrer Stellungnahme auf www.muttenz.ch ohne Änderungen publiziert wird.

Für Ihre Kenntnisnahme danken wir bestens. Ihrer Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen und grüssen Sie freundlich.

Muttenz, 8. November 2019

IM NAMEN DES GEMEINDERATES
Die Präsidentin: Franziska Stadelmann
Der Verwalter: Aldo Grünblatt

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