Vernehmlassung zur Teilrevision des Reglements familienergänzende Kinderbetreuung (Nr. 15.250)
Einladung zur Vernehmlassung gemäss § 2a Absätze 2 und 3 des Verwaltungs- und Organisationsreglements vom 23. November 1999: Sehr geehrte Stimmberechtigte Gerne laden wir Sie zur Vernehmlassung des Reglements über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz (Nr. 15.250) ein. Den stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern steht dafür die Website der Gemeinde Muttenz zur Verfügung; auch sie sind eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben. A Ausgangslage In der überarbeiteten Reglementsvorlage für die Gemeindeversammlung vom 18. Oktober 2018 wurde die subventionsberechtigte Einkommensgrenze auf CHF120‘000.00 festgelegt. Eine Analyse der Steuerdaten zeigte auf, dass rund drei Viertel aller Familien ein Einkommen unter CHF 120‘000.00 haben. Diese Familien sind daher grundsätzlich anspruchsberechtigt, sofern sie das notwendige Erwerbspensum vorweisen können. Durch die Einführung der Subjektfinanzierung und damit der gerechteren Verteilung der Subventionen konnte davon ausgegangen werden, dass die Anzahl der Nachfragenden im gesamten FEB-Bereich zunehmen wird. An der Gemeindeversammlung vom 18. Oktober 2018 wurde ein Antrag, die anspruchsberechtigte Einkommensgrenze in § 9 Abs. 1 des Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der Gemeinde Muttenz von CHF 120‘000.00 auf CHF 100‘000.00 zu senken, mit 99 gegen 73 Stimmen angenommen. An der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2019 reichten Michael Rüegg und Mitunterzeichnete einen Antrag gemäss § 68 des Gemeindegesetzes mit folgendem Wortlaut ein: „Wir beantragen eine neue Aufnahme der Finanzierung und Betreuung der Mittagstische in die nächste Traktandenliste. B Aktuelle Situation C Änderungen im Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
C Frist für Ihre Vernehmlassungsantwort Bitte beachten Sie, dass Ihre Stellungnahme bis Freitag, 6. Dezember 2019, schriftlich oder per E-Mail dem Gemeinderat zugesandt resp. übermittelt werden muss. Stellungnahmen, die nach diesem Termin eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Übermittlung per E-Mail bitten wir Sie an GR_Sekretariat@muttenz.bl.ch zu richten. Bitte beachten Sie, dass der Wortlaut Ihrer Stellungnahme auf www.muttenz.ch ohne Änderungen publiziert wird. Für Ihre Kenntnisnahme danken wir bestens. Ihrer Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen und grüssen Sie freundlich. Muttenz, 8. November 2019 IM NAMEN DES GEMEINDERATES Datum der Neuigkeit 12. Nov. 2019
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