Anhörung Reglement über den Fonds Hagnau-Schänzli

27. August 2018
Einladung zur Vernehmlassung gemäss § 2a Absätze 2 und 3 des Verwaltungs- und Organisationsreglements vom 23. November 1999:
Reglement über den Fonds Hagnau-Schänzli
Frist für Stellungnahmen: Freitag, 26. September 2018

Sehr geehrte Stimmberechtigte

Sie sind eingeladen, zum Reglement über den Fonds Hagnau-Schänzli eine Stellungnahme abzugeben. Den Präsidien der Ortsparteien und interessierten Organisationen gemäss Verteiler wird die Einladung per E-Mail zugestellt.

A Ausgangslage

Die Gemeindeversammlung hat im Juni 2018 die Quartierpläne Hagnau Ost, Hagnau West und Schänzli erlassen. Die Finanzierung der Planung und Ausführung des Freiraums Schänzli und der dazu gehörenden Erschliessungsbauwerke soll über die Mehrwertabgaben aus den Quartierplanungen, verträglich vereinbarte Beiträge und Förderbeiträge der öffentlichen und privaten Hand sichergestellt werden. Zu diesem Zweck soll ein Fonds geschaffen werden.

B Wesentliche Reglementsinhalte

Das Fondskapital soll durch Beiträge aus verträglichen Vereinbarungen im Rahmen von Sondernutzungsplanungen, durch Zahlung aus gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen der öffentlichen Hand, durch Förderbeiträge und Zuwendungen der öffentlichen oder privaten Hand und durch Ausgleichs- und Aufwertungsmassnahmen zu Gunsten der Landschaftsaufwertung geäufnet werden. Das so geäufnete Fondskapital dient der Planung, der Realisierung und dem Unterhalt des Freiraums Schänzli und der eingangs beschriebenen Verbindungsbauten.

C Termin für Ihre Vernehmlassungsanwort

Bitte beachten Sie, dass Ihre Stellungnahme bis Mittwoch, 26. September 2018, schriftlich (Datum Poststempel) oder per E-Mail dem Gemeinderat zugesandt resp. übermittelt sein muss. Stellungnahmen, die nach diesem Termin eintreffen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Übermittlungen per E-Mail bitten wie Sie an GR_Sekretariat@muttenz.bl.ch zu richten.

Bitte beachten Sie auch, dass Ihre Stellungnahme auf dem Internet ohne Änderungen publiziert wird. Ihrer Stellungnahme sehen wir mit Interesse entgegen und grüssen Sie freundlich.

Muttenz, 27. August 2018
IM NAMEN DES GEMEINDERATES
Der Präsident: Peter Vogt
Der Verwalter: Aldo Grünblatt

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