Der Gemeinderat beschliesst die Stellungnahme zur kantonalen Vernehmlassung über die Teilrevision des Dekrets zum Personalgesetz

25. Juni 2018

Das aktuelle Lohnsystem des Kantons Basel-Landschaft wurde 2001 im Rahmen einer Teilrevision des Personaldekrets modernisiert. Dies hat einige wichtige Änderungen mit sich gebracht. Es wurde ein auf einer analytischen Arbeitsbewertung basierendes Einklassenlohnsystem mit Leistungskomponenten eingeführt. Die Kombination von Lohnklassen und Erfahrungszulagen wurde beibehalten. Seither wurden seitens Kanton kaum Korrekturen vorgenommen. Der Kanton ortet in Bezug auf die Leistungskomponenten Optimierungspotential in der praktischen Anwendung des Anstiegs der Erfahrungsstufe wenn es um die Leistungshonorierung geht. Mitarbeitende des Kantons Basel-Landschaft sollen künftig individuelle und leistungsbezogene Lohnerhöhungen erhalten. Der Regierungsrat hat dazu Änderungen am kantonalen Lohnsystem in die Vernehmlassung gegeben, die den Erfahrungsstufenanstieg ablösen sollen.

Die jährliche individuelle Lohnentwicklung soll durch die "Lage im Lohnband" bestimmt und direkt mit der Beurteilung der Mitarbeitenden verknüpft sein. Ab Sommer 2018 wird in der kantonalen Verwaltung ein überarbeitetes Mitarbeitendengespräch (MAG) zum Einsatz kommen. Dieses sei einfacher anzuwenden und werde den neuen Anforderungen gerecht.

Unverändert beibehalten will die Regierung die Spannweiten der aktuellen Lohnkassen. Bestehen bleiben soll auch die Zuordnung von Funktionen zu diesen Lohnklassen. Die Revision des Lohnsystems ist gemäss Regierungsrat keine Sparmassnahme. Für individuelle Lohnentwicklungen sollen finanzielle Mittel im gleichen Umfang zur Verfügung stehen, wie dies im heutigen System der Fall ist - das sind rund 1 Prozent der Gesamtlohnsumme, was derzeit rund sechs Millionen Franken entspricht. Die neue Systematik mit stufenlosen Lohnbändern will die Regierung per Anfang 2022 in Kraft setzen.

Der Gemeinderat findet es durchaus begrüssenswert, dass der Leistungsbeurteilung mehr Gewicht beigemessen werden soll. Jedoch stehen bereits in der heutigen Regelung Leistungslohnkomponenten wie, beschleunigter oder angehaltener Erfahrungsstufenanstieg, Leistungsprämie oder persönliche Zulage zur Verfügung.

Es fällt auf, das bei der Kantonalen Verwaltung von den bisherigen Möglichkeiten des beschleunigten oder angehaltenen Stufenanstiegs extrem wenig Gebrauch gemacht wurde:

In den letzten 9 Jahren gab es pro Jahr durchschnittlich 7 beschleunigte Stufenanstiege und 3 angehaltene Stufenanstiege bei einer Gesamtzahl von ca. 3000 Angestellten!

Der Gemeinderat ist der Ansicht, eine striktere Anwendung der heute schon möglichen Leistungslohnkomponenten könnte zum gleichen Ziel führen. Umso mehr als die geplante Systemumstellung Mehrkosten u.a. auch für eine Softwareanpassung für CHF 1‘475‘000.-- mit sich bringt.

Daher teilt die Gemeinde Muttenz die Ansicht des VBLG, dass aus Sicht der Gemeinden keine positiven Auswirkungen mit der Einführung des neuen Systems erkennbar sind. Gemäss der Vorlage hat das bestehende Lohnsystem funktioniert. Abgesehen von den Kosten, die mit der Einführung des neuen Systems auf die Gemeinden zukommen, müssten alle Gemeinden, die sich nach dem kantonalen Lohnsystem richten, sowohl ihre entsprechenden Reglemente und Verordnungen als auch ihre bestehenden Mitarbeiter-Gesprächsbogen ändern resp. anpassen.

Der Gemeinderat lehnt die Vorlage aus diesen Gründen ab.