Quartierplanvorschriften Hagnau Ost, Hagnau West und Schänzli
Die Gemeindeversammlung Muttenz vom 19. Juni 2018 hat die Quartierplanvorschriften Hagnau Ost, Hagnau West und Schänzli beschlossen.
Gestützt auf § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 liegen die Quartierplanvorschriften Hagnau Ost und Hagnau West mit dem Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Quartierplanvorschriften Schänzli mit Rodungsgesuch während 30 Tagen, vom 30. Juni 2018 bis zum 31. Juli 2018, in der Bauverwaltung Muttenz während den folgenden Öffnungszeiten öffentlich auf: Montag bis Freitag, jeweils von 9.00 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr.
Schriftliche und begründete Einsprachen sind im Doppel bis 31. Juli 2018 dem Gemeinderat, Kirchplatz 3, Postfach 332, 4132 Muttenz 1, einzureichen.
Der Gemeinderat