26. März 2018
Kreditabrechnungen Wasserleitungsersatz - Grünabfuhr: Freitag, 6. April 2018 - Leinenzwang für Hunde - SBB: Einschränkung im Regional- und Fernverkehr - A2 Schänzli, Sperrung Autobahneinfahrt A2 Muttenz Nord - Veranstaltungsbewilligung im Wald - Steuererklärungs-Fristverlängerung - Rücksicht in Tempo-30-Zonen - Machen Sie Ihr altes Handy zu Gold
Aus dem Gemeinderat
  • Kreditabrechnungen Wasserleitungsersatz

Aus der Verwaltung
  • Grünabfuhr: Freitag 6. April 2018
  • Leinenzwang für Hunde
  • SBB: Einschränkung im Regional- und Fernverkehr
  • A2 Schänzli, Sperrung Autobahneinfahrt A2 Muttenz Nord
  • Veranstaltungsbewilligungen im Wald
  • Steuererklärungs-Fristverlängerung
  • Rücksicht in Tempo-30-Zonen
  • Machen Sie Ihr altes Handy zu Gold
  • Kompost- und Erdenverkauf Frühling 2018
 
Aus dem Gemeinderat
  • Der Gemeinderat beschliesst die Kreditabrechnung „Ersatz Wasserleitungen 2015". Die im Budget 2015 von der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2014 beschlossene Kreditsumme von CHF 900‘000.00 wurde um CHF 287‘938.05 (-32 %) unterschritten und schliesst mit CHF 612‘061.95 ab. Die Abrechnung wird vorgängig der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung im Rahmen der Jahresrechnung 2017 der RGPK zur Prüfung unterbreitet.
  • Der Gemeinderat beschliesst die Kreditabrechnung „Ersatz Wasserleitungen 2016". Die im Budget 2016 von der Gemeindeversammlung am 8. Dezember 2015 beschlossene Kreditsumme von CHF 900‘000.00 wurde um CHF 480‘159.15 (-53.4 %) unterschritten und schliesst mit CHF 419‘840.85 ab. Die Abrechnung wird vorgängig der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung im Rahmen der Jahresrechnung 2017 der RGPK zur Prüfung unterbreitet.
  • Der Gemeinderat beschliesst die Kreditabrechnung „Ersatz Wasserleitung Neubrunnweg". Die im Budget 2013 von der Gemeindeversammlung am 11. Dezember 2012 beschlossene Kreditsumme von CHF 150‘000.00 wurde um CHF 61‘233.15 (-40.8 %) unterschritten und schliesst mit CHF 88‘766.85 ab. Die Abrechnung wird vorgängig der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung im Rahmen der Jahresrechnung 2017 der RGPK zur Prüfung unterbreitet.

Muttenz, 26. März 2018
DER GEMEINDERAT

(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)
 
Aus der Verwaltung
Grünabfuhr am Freitag, 6. April 2018
Die Angabe im Kalenderteil des Abfallkalenders, dass am Donnerstag, 5. April 2018 eine Grünabfuhr stattfinden wird, ist leider falsch. Die Grünabfuhr wird am Freitag, 6. April 2018 durchgeführt. Wir möchten uns für diesen Fehler entschuldigen.

Leinenzwang für Hunde an Waldsäumen und in Wäldern
Der Hardwald ist ein beliebtes regionales Naherholungsziel und wird deshalb von unterschiedlichen Interessengruppen genutzt. Gleichzeitig befinden sich im südlichen Teil des Hardwaldes bedeutende Trinkwasserfassungen. Eine Verschmutzung der Sickergräben und des umliegenden Gebietes könnte eine Beeinträchtigung der Grundwasserqualität zur Folge haben. Deshalb wurde dieser Teil des Hardwaldes von der Gemeindeversammlung mit einem ganzjährigen Leinenzwang für Hunde belegt (Reglement über das Halten von Hunden vom 29. Oktober 1996). Dieser Leinenzwang gilt auch für verkehrsreiche Strassen und auf Velowegen, auf Sportanlagen und Schularealen, in Naturschutzgebieten und im Gebiet des Rebberges zwischen Burghaldenstrasse-Offenburgstrasse und Schauenburgstrasse-Badstubenstrasse. Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter ihre Hunde an diesen Orten an der Leine zu führen.

Im übrigen Hardwald gilt der Leinenzwang nach § 38 des kantonalen Jagdgesetzes während der Hauptsetz- und Brutzeit. Hunde sind deshalb in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli in allen Waldgebieten sowie an Waldsäumen an der Leine zu führen. Obwohl meist keine Wildpopulationen wie in den anderen Waldgebieten der Gemeinde Muttenz anzutreffen sind, sollen die übrigen Waldbewohner trotzdem während dieser Zeit besonders geschützt werden. Verschiedene im Hardwald lebende bodenbrütende Vogelarten und Kleintiere können durch stöbernde Hunde beim Nisten oder der Pflege ihres Nachwuchses empfindlich gestört werden.

SBB: Einschränkung im Regional- und Fernverkehr
Die SBB informiert, dass es in der Nordwestschweiz von April bis Anfang Mai 2018 während folgenden sieben Wochenenden zu Einschränkungen im Regional- und Fernverkehr kommt.
  • Samstag, 7. und Sonntag, 8. April
  • Samstag, 14. und Sonntag, 15. April
  • Samstag, 21. und Sonntag, 22. April
  • Samstag, 28. und Sonntag, 29. April
  • Samstag, 5. und Sonntag, 6. Mai
  • Samstag, 12. und Sonntag, 13. Mai

Die Züge der Regio-S-Bahnlinie S1 (Basel SBB–Laufenburg/Frick) umfahren den Bahnhof Muttenz via Rangierbahnhof und halten darum nicht in Muttenz. Die Interregio-Züge der Linie 26 (Basel–Gotthard) und die Intercity-Züge der Linie 21 (Basel–Tessin) fallen zwischen Basel und Olten aus. Zudem kommen verschiedene Fernverkehrszüge an diesen Wochenenden um bis zu 10 Minuten später in Basel an als gewohnt. Die SBB bittet die Reisenden, vor der Reise den Online-Fahrplan oder die SBB-Mobile-App zu beachten. Der Online-Fahrplan ist aktualisiert. Grund für die Einschränkungen sind Vorarbeiten im Auftrag des ASTRAs für die Instandsetzung des Strassentunnels Hagnau. Dieser unterquert bei Muttenz die Gleise der SBB.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Roman Marti
SBB AG
Kommunikation Infrastruktur
Hilfikerstrasse 3, 3000 Bern 65
Mobil: +41 (0)79 744 25 72
roman.marti@sbb.ch / www.sbb.ch/bahnausbauten

A2 Schänzli, Sperrung Autobahneinfahrt A2 Muttenz Nord
Vom 23. März bis voraussichtlich 18. Juni 2018 wird die Autobahneinfahrt A2 Muttenz Nord ab der Birsfelderstrasse in Muttenz instandgesetzt. Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden und der Bauarbeiter zu gewährleisten, muss aufgrund der engen Platzverhältnisse die Einfahrt gesperrt werden.
Als alternative Autobahneinfahrt ist die Zufahrt auf die Hilfsbrücke von der St. Jakobstrasse her möglich (Muttenz Fahrtrichtung Basel). Die entsprechenden Umleitungsrouten via Birsfelderstrasse, Hagnaustrasse, St. Jakobstasse werden entsprechend eingerichtet und signalisiert.
Die Autobahneinfahrt Basel St. Jakob in Fahrtrichtung Luzern, Bern und Zürich wird von den Baumassnahmen nicht tangiert sein.
Siehe auch Plan.

Baumassnahmen
Instandstellungsarbeiten am Trassee und an den Kunstbauten im Bereich der Einfahrt sowie auf der Stammlinie in der Verzweigung Hagnau.
Witterungsbedingte Terminverschiebungen sind nicht auszuschliessen.

Kontakt
Esther Widmer, Beauftragte Information und Kommunikation ASTRA, Tel. 058 482 75 06

Veranstaltungsbewilligungen im Wald
Das Amt für Wald beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen folgende Bewilligungen gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1) erteilt:
Bewilligung mit Auflagen für die Durchführung des
  • "52. Birslauf 2018" mit ca. 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vom Samstag, 7. April 2018 in den Gemeinden Arlesheim, Münchenstein, Muttenz, Reinach.
  • 10. Muttenz Marathon 2018 mit ca. 350 Personen (Teilnehmende, Helfende und Zuschauende) vom Sonntag, 29. April 2018 in den Gemeinden Muttenz, Münchenstein, Pratteln, Arlesheim und Gempen (SO).

Stillschweigende Fristverlängerung für Steuererklärung 2017 läuft Ende Mai 2018 ab
Die Eingabefrist für die Steuererklärung wird von der Steuerverwaltung automatisch und stillschweigend bis zum 31. Mai 2018 verlängert.
Fristverlängerungen über den 31. Mai 2018 hinaus sind jedoch gesuchs- und gebührenpflichtig. Ein <Gesuch um Fristerstreckung der Steuererklärung> ist an die auf der Steuererklärung aufgedruckte Behörde zu richten oder kann unter www.bl.ch/steuerverwaltung beantragt werden.
Einwohnerinnen und Einwohner von Muttenz können über die Gemeindewebseite unter der Rubrik Online-Schalter, Online-Dienste, eine Fristerstreckung Steuererklärung die Verlängerung online beantragen.

Rücksicht hat in Tempo-30-Zonen Vortritt
Sehen beim Gehen
In Tempo-30-Zonen dürfen Sie die Strasse überall queren, auch wenn es keinen Zebrastreifen hat. Aber Sie haben keinen Vortritt. Sehen kommt deshalb vor Gehen.
  • Suchen Sie den Blickkontakt mit Fahrzeuglenkern.
  • Benutzen Sie vorhandene Zebrastreifen.
  • Für Kinder gilt. Am Randsteinstein anhalten „luege, lose, laufe"

Was Recht ist
In Tempo-30-Zone müssen Fahrzeuglenker besonders vorsichtig und rücksichtsvoll fahren, obschon sie Vortritt haben. Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften:
  • Höchstgeschwindigkeit 30km/h.
  • Fahrzeuge haben Vortritt.
  • Es gilt Rechtsvortritt (Ausnahme: andere Markierungen oder Signalisationen).
  • Fussgänger dürfen die Strasse überall queren.
  • Keine Fussgängerstreifen (Ausnahme: bei gefährlichen Stellen, z.B. Schulen Heime usw.).

Denken beim Lenken
Lenken Sie Ihr Auto, Motorrad oder Velo mit Köpfchen durch die Tempo-30-Zone. Verzichten Sie auf Ihren Vortritt, wenn Fussgänger die Strasse überqueren wollen:
  • Fahren Sie besonders rücksichtsvoll und vorausschauend.
  • Achten Sie auf spielende Kinder und ältere Menschen.
  • Suchen Sie den Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmenden.
  • Reduzieren Sie wenn nötig die Geschwindigkeit.

Das Ziel von Tempo 30 ist:
Mehr Sicherheit, mehr Ruhe = mehr Lebensqualität

Ihre Gemeindepolizei Muttenz

Machen Sie Ihr altes Handy zu Gold
Handys geraten schnell aus der Mode. In der Schweiz verstauben schätzungsweise rund acht Millionen ausrangierte Handys in Schubladen. Mit dem Recycling dieser Altgeräte könnten rund 336 Kilogramm Gold zurückgewonnen werden.
Elektrogeräte wie Tablets und Smartphones sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Was vielen nicht bewusst ist: In diesen Geräten stecken wertvolle Rohstoffe wie Gold, Seltene Erden, Kupfer oder Aluminium. Diese Stoffe sind nicht unproblematisch: Ihr Abbau belastet die Umwelt und die Gesundheit der Menschen in den Abbaugebieten. Durch das Recycling der Geräte lassen sich kostbare Rohstoffe zurückgewinnen und die problematischen Auswirkungen des Abbaus reduzieren. In der Schweiz werden pro Jahr bereits rund 700‘000 Handys richtig entsorgt.

Gratis zurückgeben statt wegwerfen
Doch noch immer liegen Millionen ausgedienter Geräte in Schubladen herum. Das muss nicht sein: Beim Kauf jedes elektrischen Geräts bezahlen Sie eine im Preis enthaltene vorgezogene Recyclinggebühr (vRG). Deshalb können Sie Ihr altes Handy überall dort zurückgeben, wo diese Geräte auch verkauft werden – und zwar gratis. In Muttenz ist das auf der Post, im Re-Center und bei Interdiscount möglich.

Übrigens: Wer noch mehr für die Umwelt tun will, braucht das Handy länger als bis zum Erscheinen des neuen Modells oder kauft ein gebrauchtes Gerät.
www.recycling-map.ch
Egal ob zu Hause oder unterwegs: die Recycling Map gibt Auskunft über die verschiedenen Sammelstellen in Ihrer Nähe. Sie ist auch als kostenloser App verfügbar und ergänzt den Abfallkalender 2018 der Energiestadt® Muttenz in idealer Weise.

Alltagsnah und motivierend – das sind die Umwelttipps, die in loser Folge im Muttenzer Anzeiger erscheinen und auf www.muttenz.ch nachzulesen sind.